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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960507
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Nichtamtlicher Teil. Die Kaufpreise für Sortimentsbuchhandlungen. (Vgl. Börsenblatt Nr. 98 u. 102.) Unter dieser Ueberschrift bringt das Börsenblatt Nr. 98 im Sprechsaal eine Auslassung, die in solcher Verallgemeine rung überhaupt unberechtigt ist und sich auf unrichtigen Vor aussetzungen aufbaut, daher auch zu ganz falschen Schlüssen führen mutz. Zunächst bezweifle ich, datz es heute unter den ver eideten Bücherrevisoren überhaupt einen buchhändlerischen Sachverständigen giebt, also einen, der den Buchhandel wirk lich durch eigene Thätigkeit gründlich genug kennt, um auch von Buchhändlern als Sachverständiger anerkannt zu werden. Die Vereidigung allein macht es nicht, denn das Gericht, welches Bücherrevisoren vereidet, ist überhaupt nicht in der Lage, deren Kenntnisse zu prüfen. Der vereidete Bücher revisor wird als Sachverständiger der kaufmännischen Buch haltung vereidet und unter Umständen vom Gericht heran- gezogcn, um in Prozessen (Civil- und Strafprozessen) die Ge schäftsbücher einer Partei zu prüfen und darüber sein Gut achten als Sachverständiger abzugeben. In allen Fragen, die außerhalb der kaufmännischen Buchführung liegen, ist er nicht als Sachverständiger vereidet, kann also darin auch keineswegs als Autorität betrachtet werden; in der Buch führung des Buchhandels kennen sich diese Herren selten aus, weil sie hier nicht die übliche Schablone finden, da der buchhändlcrische Verkehr so manche Eigenheit hat, die sie nicht verstehen, die aber in der Buchführung berücksichtigt sein mutz. Datz der als Autoriiüt vorgesührte Bücherrevisor vom Buch handel keine Ahnung hat, zeigt ein Satz seines Rundschreibens: »nicht allein den Lagerbestand viel zu hoch und über Wert bezahlte, sondern auch noch für die Kundschaft zahlte, welche sich natürlich nicht verkaufen läßt«. Alle Buchhändler ohne Ausnahme sind darüber einig, datz ihre Kundschaft für sie ein Wcrtobjckt darstellt, das ein Käufer ihnen bezahlen muh; ob sie das nun gerade Kund schaft, Firma oder noch anders nennen, macht dabei keinen Unterschied, die Sache bleibt immer dieselbe, und der Käufer mutz mehr zahlen, als ihm in greifbaren Werten übergeben ivird, er mutz auch den ideellen Wert sich anrechnen lassen. Und mit Recht I Denn bei dem Kauf eines bestehenden Ge schäfts erspart er selber die Arbeit und die Kosten, die das Gewinnen dieser Kundschaft ihm sonst verursachen würde. Selbst bei Sortimentsgcschästen, die sich noch nicht rentieren, ist eine Anrechnung der Kundschaft gerechtfertigt, und nur da, wo ein Geschäft wegen besonderer Lokalverhält- nissc überhaupt nie zur Rentabilität gebracht werden kann, ist die Kundschaft ohne Wert. Dann ist selbst Lager und Einrichtung mit dem geringsten Betrage schon zu hoch bezahlt. Thatsächlich wird die Kundschaft auch dann mitbezahlt, wenn dem Käufer nur Lager und Einrichtung berechnet werden, der Preis ist dann eben darin versteckt. Wie hoch der Wert der Kundschaft zu berechnen ist, um beiden, dem Käufer und dem Verkäufer, gerecht zu werden, läßt sich nur aus Grundlage der im einzelnen Falle vorliegenden thatsäch- lichcn Verhältnisse fcststcllen und auch immer nur annähernd. Der Käufer eines bestehenden Geschäfts erspart auf jeden Fall alle Arbeit und Kosten für die Erwerbung der vorhan denen Kundschaft, die er aufwenden muß, wenn er ein neues Geschäft gründet. Nur einige solche Posten mögen hier auf geführt sein: die Arbeit, sich ein günstiges Lokal zu suchen, es einzurichten, also die Einrichtung anzuschaffen, das Lager zu wählen und kommen zu lassen, sich offene Rechnung zu ver schaffen, die Kosten der ersten Bekanntmachung und vieler unrentabler Vertriebsspesen, den Kapitalverlust, bis das Ge schäft die Spesen deckt u.s.w. Der Verkäufer weiß bei geordneter Buchführung ganz genau, welche Kosten er selber hat aufwenden müssen, um das Resultat zu erzielen; doch wäre damit noch nicht er wiesen, daß auch jeder andere dieselbe Summe aufgewendet hätte. Einer hätte cs mit weniger Kosten erreicht, ein anderer hätte vielleicht noch mehr gebraucht. Selbstverständlich wird der Verkäufer mehr fordern als er wirklich angelegt hat, um auch für die Gründungs arbeiten entschädigt zu sein, der Käufer in der Regel weniger bieten in der Annahme, er selber hätte es mit weniger Aufwand zu einer solchen Kundschaft gebracht; Nachweisen kann es dann aber keiner von beiden, und nur ein billiger Vergleich kann zu einer Einigung führen. Ist dagegen ein Sortiment schon aus den Kinderjahren heraus und rentabel geworden, giebt es nicht allein dem Besitzer einen notdürftigen Unterhalt und eine Verzinsung seines Anlage kapitals, sondern auch wirklichen Ueberschuß, so ist die Kundschaft höher zu bewerten und »ach dem erzielten Ueberschuß, der Rente, zu berechnen. Die Rente wird dann kapitalisiert, doch nicht wie bei Grundstücken oder Ablösungen mit dem zwanzig fachen Betrage, sondern weit geringer. Welcher Betrag im einzelnen Falle angemessen ist, richtet sich wesentlich nach ihrer Sicherheit. Ist die Rente seit Jahren mindestens gleich ge blieben oder noch gestiegen, so kann sie als ziemlich sicher an gesehen werden, ist sie gefallen oder sehr schwankend, also unsicher, so darf man sie nicht zu hoch kapitalisieren. Kann die Rente nicht durch exakte Buchführung nachgewiesen wer den, beruht ihre Berechnung nur auf Schätzung, so mutz man besonders vorsichtig sein. Neben dem ideellen Werte für die Kundschaft hat der Käufer eines Sortiments natürlich die greifbaren Werte, also Einrichtung und festes Lager, sowie eventuell die zu über nehmenden Forderungen zu bezahlen, während er auf den Kaufpreis die übernommenen Schulden anrechnct. D. Schönwandt. Für Stellesuchende. — Der Vorstand des Börsenvereins hat im Einverständnis mit dem RechnungSausschuß beschlossen, den Bezugspreis desjenigen Bogens aus dem Börsenblatte, der die Stellenangebote enthält, von 2 ^ auf ^ 1,50 für ein vier- wöchentliches Abonnement (einschließlich Porto) herab zusetzen. Wie bisher, so kann auch ferner der Bezug des Bogens mit jedem Tage begonnen werden und läuft dann bis zum gleich- vielten Tage des nächsten Monats; eine kürzere Bezugszeit als 4 Wochen kann nicht zugestanden werden. Der Betrag ist im voraus an die Geschäftsstelle des Vörsenve reins ein zusenden, die die tägliche portofreie Versendung als Drucksache besorgt. Gleichzeitig wurde der Anzeigepreis für Anzeigen in der Ab teilung -Gesuchte Stellen« allgemein auf 10 für die drei gespaltene Petitzeile festgesetzt. Sprechsaal. B eil in er Kon km renz. Dürfen die Berliner Sortimenter nach den Satzungen des Börsenvercins überallhin mit 1b°/„ Rabatt liefern? Diese Frage ist oft an mich gestellt und von mir ebenso oft anderen Kollegen vorgelegt worden. Die verschiedenartigen Antworten be weisen, daß in dieser für den gesamten Provinzialbuchhandel wichtigen Angelegenheit keine Klarheit herrscht. Es ist deshalb sür
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