2Ntik einmal und nuv hieik angezeigt! "WU Verlag von Stephan Geibel in Alienburg, S.-A. (L)s15330s In meinem Verlage beginnt in den nächsten Wochen zu erscheinen: Änvalidenversicherungsgtsth vom 13. Iuli 1899 Erläutert von Direktor Hermann Eckhard, Lübeck und Kegiernngsrath A. Dnttmnnn, Oldenburg Vorsitzende der Hanseatischen Versicherungsanstalt für Invalidität?- und Altersversicherung und der Versicherungsanstalt Oldenburg. O In den nächsten Wochen wird die erste Lieferung dieses Kommentars, der zugleich eine zweite, gänzlich umgearbeitete Auflage des in meinem Verlage erschienenen Gebhardschen Kommentars bildet und die Vorsitzenden zweier Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalten, Direktor Gebhard-Lübeck und Regierungsrat Düttmann-Oldenburg zu Verfassern hat, erscheinen. Die Verfasser, von denen der elftere bekanntlich als Reichstagsabgeordneter an der Ausgestaltung des Gesetzes von 1889 weitgehenden Anteil genommen hat und 1897 als Kommissar in dem Bundesratsausschutz bei der Beratung der jetzigen Novelle mitgewirkt hat, sind durch ihre dienstliche wie durch ihre literarische Thätigkeit in vorderster Reihe berufen, sich einer Erläuterung des neuen Gesetzes zu unterziehen, die zugleich Wissenschaftlich ist und den Bedürfnissen der Praxis gerecht wird. Die Verfasser sagen in der Vorrede zu ihrem Werk: „Selbst mitten in der Praxis stehend, haben wir unser Haupt augenmerk darauf gerichtet, der Praxis zu dienen und das zu bringen, was die mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Behörden, Schiedsgerichte, Krankenkassen und andere Stellen, sowie Arbeitgeber an Rat notwendig haben, um auch ohne Durcharbeitung ganzer Abschnitte des Gesetzes im Einzelfalle die richtige Lösung zu finden. Indem wir uns in der Wieder gabe der Motive und der in den Kommissionen und im Plenum des Reichstages gemachten Ausführungen thunlichste Beschränkung auferlegen und dafür den einzelnen Pharagraphen einen vollständigen Matcrialiennachweis anfügen, bleibt die Möglichkeit, die Spruchpraxis des Reichsversicherungsamts, der Landesversicherungsämter und der oberen Verwaltungsbehörden und die von den Vers.-Anstalten bei Durchführung der Invalidenversicherung zur Anwendung gebrachten Grundsätze ausgiebig zu berücksichtigen sowie eine vollständige Erläuterung der wichtigsten Anweisungen und Verordnungen, insbesondere der zur Ausführung des Gesetzes ergehen den Bundesratsbeschlüsse und der Anleitung des Neichsversicherungsamts, betr. den Kreis der versicherten Personen, zu geben. Wir hoffen, durch diese Behandlungsweise den mit der praktischen Handhabung des Gesetzes betrauten Stellen einen Dienst zu erweisen." Das Werk ist auf etwa 50 Bogen Großoktav berechnet. Da der Abschluß desselben schon wegen des voraussichtlich späten Erscheinens der zu erläuternden Anweisungen u. s. w. erst Anfang 1900 möglich ist, so wird die Ausgabe in 12 —13 Lieferungen, L 4 Bogen, zum Preise von M. 1.20 pro Lieferung erfolgen, doch soll der Preis für das ganze Werk M. 15.— nicht übersteigen. Die Arbeit ist so weit gefördert, daß der das Gesetz selbst erläuternde Teil des Werkes vor Jahresschluß in den Besitz der Abnehmer wird gelangen können. O SezirssbediirKitiiKeir: Jede Lieferung kostet 1 20 H ord. Lieferung 1 ä, Condition ä 90 H netto. -- < 1 bei einer Fortsetzung von 1—4 Exemplaren L 90 H bar. L,-s°n,»g 2 bis Schluß nu,b°-;s , ° . S und w.h- Ex-mMr-,, d «0 § b->. ItirosreliriiKt os*s«irde „iehts; jH» bitts den Vsi«l«,i,gzettel zir bsitrrtzeir. Hochachtungsvoll Ztepban Lrlbel. verlagrbuchbanaiung. Alkenburg S.-A., 9. Oktober 1899.