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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1896
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- Deutsch
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zu machen, nachdem wir alle einschlagendcn Verhältnisse mit peinlicher Nüchternheit geprüft haben würden. Diese Prüfung hat über ein Jahr länger in Anspruch genommen; wir haben sie so nüchtern, als es uns bei einiger Begeisterung für die Sache möglich war, nach verschiedenen Richtungen zu geprüft und von neuem geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung legen wir Ihnen vor: 1. in der zu Ihrer Verfügung stehenden Denkschrift unseres verehrten Vereinssekretärs Herrn General konsul Lorck ^Das Buchgewerbehaus in Leipzig« 2. in den aufgestellten Plänen des Herrn Architekten Enger für das deutsche Buchgewcrbehaus, 3. in den von Herrn Schatzmeister Flinsch aufgestellten Voranschlägen. Der Gesamtvorstand, der diese Vorlagen einstimmig gut- gcheißen hat, beantragt auf Grund derselben bei der Haupt versammlung: Der Vorstand des Centralvereins für das gesammte Buchgewerbe erblickt in der ihm vom Vereinssekretär Carl B. Lorck eingcreichten Denkschrift über das Buchgewerbe haus in Leipzig und in den vom geschäftsführenden Aus schüsse vorgelcgten Anschlägen über Baukosten, Ertrags fähigkeit und Unterhaltungsaufwand des Buchgewerbehauses, sowie über die Einnahme und Ausgabe des Centralvereins nach erfolgtem Hausbau einen sachgemäßen und erfolgreich durchführbaren Ausführungsvorschlag des von der Haupt versammlung am 29. Oktober 1894 grundsätzlich gutge- heihencn Vereinsunternehmens und beantragt auf dieser Grundlage zu Punkt 5 der Tagesordnung vom 29. April 1896 unter der Voraussetzung, daß der Bauplatz von der Stadtgemeindc Leipzig unentgeltlich zur Verfügung gestellt werde, den Bau des deutschen Buchgewerbehauses mit Gutenbcrghalle durch den Centralverein gegen Uebernahme einer Hypothek bis zu 450 000 ^ und gegen Ausgabe von dreiprozcntigen Anteilscheinen zu je 1000 bis zum Betrage von 300 000 Voraussetzung für diesen Bau ist nach wie vor, daß die hochverehrten Vertretungen der Stadt Leipzig durch Schenk gabe des Platzes den Bau eines deutschen Buchgewerbehauses ermöglichen. Wir haben schon in der letzten Hauptversammlung diese Voraussetzung und unsere feste Zuversicht ausgesprochen, daß die Stadt Leipzig die gleiche weise und erfolgreiche Politik wie in ihrem gesamten Verhältnisse zum deutschen Buchhandel auch hier bewähren werde. Die inzwischen ver flossene Zeit hat unsere Ueberzeugung nur gekräftigt, daß seitens des Rates und der Stadtverordneten den Wünschen des Centralvereins entsprochen werde, und zwar in einer Weise, die uns ermöglicht, eine Hypothek auf das Grundstück zu nehmen, die auch von einer öffentlichen Körperschaft nach den Grundsätzen des Vormundschaftswesens gegeben werden kann. Die Denkschrift unseres lieben Herrn Generalkonsuls Carl Lorck hat sich an die Grundzüge gehalten, die Sie in der Hauptversammlung vom 29. Oktober 1894 gebilligt haben. Neu hervorgehoben ivvrden ist in derselben die Aus nutzung des Kellergeschosses für die Aufbewahrungsräume des Centralvcreins, für buchgcwerbliche Niederlagen und, wie der Herr Verfasser in Aussicht genommen hat, zur Aufnahme einer Wirtschaft. Der Vorstand hat in Bezug auf dieses Geschoß die gründliche Ausnutzung gebilligt, wünscht über die Art der Verwendung aber noch freie Hand Vorbehalten zu haben, zumal es ja vielleicht doch möglich ist, daß dem Wirt- schastsbedürfnisse von Seiten des Gutenbergkellers entsprochen werden kann, während anderseits es sich vielleicht um buch- gewerbliche Bedürfnisse handelt, wie z. B. die innerhalb des Vereins der Buchhändler zu Leipzig geplante Bestellanstalt für Buchhändlerpakete in solchem Falle als wünschenswert er scheinen könnte. Schärfer betont wurde in der Lorck'schen Denkschrift die Ausstellung für Fabriken, die für das Buchgewerbe im aus gedehntesten Sinne arbeiten, und Geschäfte, die diese Fabrikate in Handelsware umbilden, so Papierfabrikation und -Kon fektion, Buchbinderei mit ihren Bedarfsartikeln, Schriftgießerei, photographische und artistische Anstalten aller Art. Keine wesentliche von den im erwähnten Zukunftsplane des Central vereins genannten Aufgaben ist weggeblieben. Freilich, für die öffentliche Buchhändlerlehranstalt des Vereins der Buch händler zu Leipzig, die ja möglicherweise in dem künftig entlasteten Buchhändlerhause Unterkommen könnte, ist es zweifelhaft, ob die nötigen Räume im Buchgewerbehause zur Verfügung sein würden. Im übrigen macht die Lorcksche Denkschrift, die unter fortivährender Fühlung mit dem geschäftsführenden Ausschüsse mehrfach umgestaltet und eingehend nach allen Seiten er wogen worden ist, keinen Anspruch darauf, schon endgiltig über die gesamte Einteilung und Einrichtung verfügen zu wollen, sie stellt sich vielmehr nur als eine planmäßige Durch führung der von der Hauptversammlung gutgeheißenen Vorstandsvorschläge dar, die dazu dienen soll, die Möglichkeit der Verwirklichung jener Forderungen darzuthun, von der Raum-Ausnutzung eine klare Vorstellung zu schaffen und über die notwendigen Mittel volle Klarheit zu bringen. So soll namentlich der Abschnitt über die Gutenberghalle nur eine der mancherlei denkbaren Lösungen darstellen und in keiner Weise der späteren künstlerischen Ausgestaltung vorgreifen. Hauptzweck der Denkschrift war, ein Bauprogramm zu bilden, auf Grund dessen ein erfahrener Architekt geeignete graphische Unterlagen geben könnte. Die Pläne und Aufrisse, die Herr Architekt Hans Enger in enger Fühlung und im steten Meinungsaustausche mit unserem Herrn Vereinssekretär auf- und vielfach umgezeichnet hat, sind in diesen Räumen ausgestellt. Der ins Äuge ge faßte Bauplatz im engen Anschluß an das Grundstück des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler hat sich als genügend groß und durchaus geeignet erwiesen. Voraussetzung für die genügende Ausnutzung des Platzes war jedoch eine kleine Verschiebung der Grenzlinie gegen den Garten des Buch händlerhauses hin und Gewährung des vollen Fensterrechts nach diesem Garten zu. Nur so, wenn das Buchgewerbehaus nach allen vier Seiten frei liegt, kann es seinen Zwecken dienen. Mit Dank ist deshalb die, vorbehaltlich der Geneh migung der Hauptversammlung des Börsenvereins auf unsere Bitte ausgesprochene Bewilligung des Börsenvereins-Vorstandes zn begrüßen. Die Einteilung des Ganzen und die Gliederung erscheint mit der das Ganze beherrschenden, aber nirgends trennenden Gutenberghalle, die von zwei Lichthöfen flankiert wird, so naturgemäß, daß diese Anlage wohl unter allen Umständen den Grundgedanken des Aufbaues würde ausmachen müssen. Der Stil des Hauses ist dadurch geboten, daß wir auch in der äußeren Form die Zusammengehörigkeit des Buchgewerbe hauses mit dem Buchhändlerhause zum Ausdruck bringen müssen. So wird für den künftigen Architekten kein allzu großer Spielraum zu freischöpferischer Gestaltung bleiben, nachdem diese eingehend durchgeprüften, verständigen Aus arbeitungen des Herrn Hans Enger vorliegen. Wohl aber dürfte, da die mannigfachen, zunächst tastenden Veränderungen vielleicht der Durchbildung der äußeren Ausgestaltung geschadet haben könnten, der Wunsch sich geltend machen, für eine noch malige künstlerische Durchbildung des Aeußeren und eine liebevolle Durcharbeitung der gesamten inneren Ausstattung einen für solche Zwecke besonders geeigneten Künstler zu ge winnen. Kann die innere Ausstattung, abgesehen von der künst lerisch reich auszubildenden Gutenberghalle, auch nur eine
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