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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6694 Nififiamtsiffier Teil. 218, 19. September 1899. B. nennen: Fischer-Sallstein, Marie von Felseneck, Horcker, oehse rc. Für den Herrn Verfasser scheint nur der Schriftsteller etwas zu gelten, dessen Verleger es sich angelegen sein läßt, auf holzfreiem Papier drucken zu lassen. Thatsache ist aber, daß Verleger, die mit großen Auslagen arbeiten, ebenso gut auf einen gediegenen Text achten, wie jeder andere Verleger, zumal noch dazu bei den Verlegern von -Grosso- büchern-, die Honorarfrage eine weniger gewichtige Rolle spielt. Daß ein oder das andere Werk eine kräftige Kritik herausfordcrt, ist vielleicht nicht ausgeschlossen, zumal solches auch bei -sehr ange sehenen Verlegern» schon vorgekommen sein soll. Es ist daher wahrlich an der Zeit, daß die Märchen von dem minderwertigen Text bei Grossobüchern schwinden. Aber auch die Titelausstattung und der Bilderschmuck stehen meist nicht hinter anderen teueren Büchern zurück, einzig und allein könnte das Papier bemängelt werden. Doch nun erwäge man, ob das anscheinend schlechtere Papier der Grund sein soll, um die minderbegüterten Kreise vor dem Ankauf von -Grossobüchern- zu warnen und ihnen die Freude, ihre Kinder mit Jugcndschriflen beschenken zu können, zu ver kümmern, zumal, wie oben angeführt, weder Inhalt noch Aus stattung dazu angcthan sind, unserer Jugend irgendwelchen Schaden zuzufügen. Schließlich ist aber auch der Buchhändler Kaufmann, und wes wegen soll er darauf verzichten, Massenumsätze zu erzielen? Diese sind aber bekanntlich nur herbeizusühren, wenn dem Publikum das Gute für billiges Geld geboten wird. Berlin. A. Wsichert. Kleine Mitteilungen. Postanweisungen und Postaufträge nach Italien. — Postanweisungen nach Italien werden in Franken ausgestellt; der darauf in deutschem Geld einzuzahlende Betrag wird nach dem Umwanblungsfuß berechnet, der für die Länder mit Franken währung (Frankreich, Belgien u. s. w.) gilt und die Auszahlung in klingender Münze zur Voraussetzung hat. Die Auszahlung in Italien erfolgt thatsächlich in Metallgeld. Bei Begleichung italie nischer Rechnungen, die auf Papier-Lire lauten, ist zu berücksich tigen, daß der Betrag in Metallgeld unter den jetzigen Kurs verhältnissen 6 bis 7"/o höher ist als in Papiergeld. Wenn der Absender in Deutschland zur Begleichung einer italienischen Rech nung über 100 Papier-Lire eine Postanweisung über 100 Franken abschickt, so erhält der Adressat 6 bis 7°/„ mehr, als seine Forderung beträgt. Handelt es sich um die Einziehung von Geldbeträgen in Italien mittels Postauftrags oder Nachnahme (auf Einschreib- Briefsendungen), so wird folgendes Verfahren innegehaltcn: Hat der Absender ausdrücklich verlangt, daß die Einziehung des in Franken angegebenen Betrags in Metallgeld erfolge — was durch den Zusatz pa^abls sn or, sn ai-Asnt, so nuwsrairs oder sn movnais wetalliguo zu geschehen hat —, fo wird von den italienischen Post anstalten nur Metallgeld in Zahlung genommen und eine in Papier angebotene Zahlung als Annahme-Verweigerung angesehen. Fehlt der auf die Einziehung des Betrages in Metallgeld hin- zielende Vermerk, so nehmen die italienischen Postanstalten auf Wunsch des Schuldners die Zahlung auch in Papiergeld an und bringen bei Ausstellung der Postanweisungen den nach dem Tages kurse sich ergebenden Unterschied zwischen Papier- und Metallgeld in Abzug; der Absender des Postauftrags oder Nachnahmebriefs erhält dann einen dementsprechend geringeren Betrag. Neue Photographische Gesellschaft, Aktien-Gesell- schaft, in Steglitz bei Berlin. — In Ergänzung unserer Mitteilung über diese neue Firma in Nr. 184 dieses Blattes geben wir heute die im Reichs-Anzeiger (Nr. 218 vom 15/IX. 1899) be kannt gemachte handelsgerichtliche Eintragung im Wortlaut: In das Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 551 die Neue Photographische Gesellschaft, Aktiengesellschaft, mit dem Sitze zu Steglitz eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. August 1899. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Photographien aller Art und des für photographische jund technifche Zwecke geeigneten Papiers, der Handel in photogra phischen Reproduktionen und solchen Papieren, die Herstellung und Verwertung aller Art von Maschinen, die zur Fabrikation des bezeichneten Papiers und von photographischen Reproduktionen bestimmt sind, die Erwerbung und Ausbeutung von Patenten, die die Herstellung von Photographien, Papier und Maschinen der gedachten Art betreffen, und der Betrieb aller Hilfsgefchäfte, die für die Erreichung der vorstehend bezeichneten Zwecke dienlich sein können. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. Das Grundkapital der Gefellschaft besteht aus einer Million Mark, cingeteilt in 1000 Stück auf den Inhaber lautender Aktien über je 1000 ^6. Vorstand der Gesellschaft ist die Direktion, die nach Bestim mung des Aufsichtsrats aus einem oder mehreren Mitgliedern (Direktoren) besteht. Der Aufsichtsrat ernennt die Mitglieder der Direktion und bestimmt ferner, wer im Behinderungsfalle den Direktor oder die Direktion zu vertreten hat. Alle die Gesellschaft verpflichtenden Erklärungen müssen 1. wenn der Vorstand aus einem Mitgliede besteht, von diesem alleinigen Direktor, 2. wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, entweder a) von zwei Direktoren oder b) von einem Direktor in Gemeinschaft mit einem Proku risten oder 3. von zwei Prokuristen, insofern der Aufsichtsrat solchen diese Befugnis beilegt, abgegeben werden. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch einem Direktor vor anderen die Befugnis beilegen, allein die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. Die Zeichnung der Firma geschieht in der Weise, daß der oder die Zeichnenden zu der Firma der Gesellschaft ihre Unterschrift hinzufügen, und zwar sofern sie Prokuristen oder Bevollmächtigte sind, auf einem dieses Verhältnis andeutenden Zusatze. Die Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen in der für die Firmenzeichnung geltenden Form. Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre findet spätestens im Monat Juni eines jeden Jahres statt. Die Ein ladung zu derselben erfolgt durch einmaliges Ausfchreiben in den Gesellschaftsblättcrn mit einer Frist von mindestens drei Wochen, unter gleichzeitiger Bekanntmachung der Tagesordnung seitens des Vorstandes oder Aufsichtsrats. Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erläßt der Vorstand oder der Aufsichtsrat durch Insertion im Deutschen Reichs-Anzeiger, sowie in je einer zu Berlin und Frankfurt a. M. herausgegebenen Zeitung. Eine Bekanntmachung ist jedoch, insoweit nicht das Gesetz mehrmalige Bekanntmachung vorschreibt, rechtsgenügend, sobald die einmalige Einrückung in den Reichs-Anzeiger erfolgt ist. Die Gründer der Gesellschaft sind: 1. die offene Handelsgesellschaft Gebrüder Sulzbach zu Frank furt am Main, 2. der Sanitätsrat Or. Salomon Herxheimer zu Frank furt am Main, 3. der Bankier Otto Höchberg zu Frankfurt am Main, 4. der Kaufmann Arthur Schwarz zu Steglitz, 5. die Neue photographische Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Steglitz, 6. der Kaufmann Hermann Stein zu Steglitz, 7. der Fabrikant Joseph Wehner zu Köln, 8. die Kommanditgesellschaft auf Aktien C. Schlesinger Trier L Co. zu Berlin. 9. der Rentier Fritz Buckardt zu Berlin. Dieselben haben die sämtlichen Aktien übernommen. Die Neue Photographische Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat der Aktiengesellschaft eine auf das Grundkapital anzurechnende Einlage mit ihrem gesamten Geschäftsvermögen, resp. dem unter der Firma -Neue Photographische Gesellschaft mit beschränkter Haftung» be triebenen Geschäft gemacht. Die Einlegung ist derart gemacht, daß auf den gesamten auf 990674,09 ^ festgesetzten Aktivwert der Einlage von der Aktiengesellschaft die im Gesellschaftsvertrage auf geführten Passiva von 390674,09 übernommen und dafür der der Neuen photographischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung 600 Stück Aktien im Nennbeträge von 600000 ^ überwiesen werden. Der Kaufmann Arthur Schwarz hat der Aktiengefellschaft eine auf das Grundkapital anzurechnende Einlage mit den in Anlage 6 zum Gesellschaftsvertragc aufgeführten Patenten und Patcnt- anwartschaften gemacht, wofür ihm 50 Stück Aktien zum Nenn beträge von 50000 überwiesen werden. Der erste Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: 1. der Rentier Fritz Buckardt zu Berlin, 2. der Rechtsanwalt Or. Jakob Liebmann zu Frankfurt a. M., 3. der Fabrikant Joseph Wehner zu Köln, 4. der Bankier Lorenz Zuckermandel zu Berlin, 5. der Bankier Karl Sulzbach zu Frankfurt a. M. 6. der Bankier Otto Höchberg ebenda, 7. der Hofrat Adolph Paulus zu Berlin. Den derzeitigen Vorstand bilden: 1. der Kaufmann Arthur Schwarz zu Steglitz, 2. der Kaufmann Hermann Stein ebenda, mit der Maßgabe, daß Herr Arthur Schwarz allein die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen befugt sein soll, und daß Herr Stein befugt sein soll, die Firma in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu zeichnen Als besondere Revisoren zum Zwecke des Gründungsherganges haben fungiert:
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