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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1896
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. Lindner, der Krieg gegen Frankreich und die Einigung Deutschlands. (Vgl. Börsenblatt 1895 Nr. 200, 206, 209, 215, 229, 233, 234, 237, 239, 240, 248, 262.) Antwort des Königlich Preußischen Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Ange- legenheiten zu Berlin auf die Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vom 7. November 1895 nebst Er widerung des letzteren. Berlin, den 28. Januar 1896. Dem Vorstande des Börsenvereins der Deutschen Buch händler erwidere ich auf die gefällige Eingabe vom 7. No vember v. Js., daß ich die gegen den Vertrieb des von dem Professor Or. Lindner zu Halle a. S. auf diesseitige Veran lassung herausgegebenen volksthümlichen Werkes »Der Krieg gegen Frankreich und die Einigung Deutschlands« erhobene Beschwerde, nach eingehender Erwägung, zumal im Hinblick auf die Bestimmung des § 3 Nr. 5 lit. b. der Börsenvereins statuten, nicht als begründet anzuerkennen vermag. Der Königlich Preußische Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Bosse. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler z. H. des Ersten Vorstehers Herrn Arnold Bergstraeßer zu Leipzig. Erwiderung des Vorstandes des Börsenvereins. Leipzig, den 24. März 1896. Eure Excellenzl In der gefälligen Erwiderung vom 28. Januar d. Js. aus die Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler, den Vertrieb des von dem Professor Or. Lindner auf Veranlassung des Hohen Ministeriums heraus- gcgebcnen Werkes »Der Krieg gegen Frankreich und die Eini gung Deutschlands« betreffend, kennzeichnet Hohes Ministe rium unsere Eingabe als eine Beschwerde, erkennt dieselbe als unbegründet und verweist uns schließlich auf den § 3, ö'' der Satzungen des Börsenvereins. Eure Exccllcnz möge uns gestatten, hierauf folgendes zu bemerken: Zunächst vermögen wir unsere Eingabe nicht als eine Beschwerde anzusehcn »nd verweisen wir zur Begründung ans de» Schlußsatz derselben, in welcher wir die Bitte aus- sprcchen: Hohes Königlich Preußisches Ministerium wolle bei allen künftigen den Buchhandel berührenden Unter nehmungen die Interessen des Buchhandels geneigtest berücksichtigen, jedenfalls aber solche Unternehmungen mit buchhändlerischen Werken verhindern, welche durch Preisunterbietungen die Existenz und das Ansehen des gesamten Buchhandels zu schädigen geeignet sind. Wenn nun Eure Excellenz weiterhin den Wortlaut eines Paragraphen unserer Satzungen anzieht, der da heißt: »Verlegern ist es in Ausnahmefällen gestattet, größere Partieen eines Werkes ihres Verlages an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Ver mittelung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern,« und uns damit sagen möchte, daß nach diesem Paragraphen unserer Satzungen selbst das Verfahren in dem hier ange zogenen Falle ein berechtigtes sei, so müssen wir eine solche Anschauung um deswillen als nicht richtig ansehen, weil die angezogene Stelle aus dem Paragraph 3 Pflichten der Mit glieder nicht ohne Zusammenhang mit den übrigen Fest setzungen in diesem Paragraphen betrachtet werden kann. Es handelt sich hier nicht nur um einen Ausnahmefall, sondern auch darum, daß dieser Ausnahmefall nicht im Gegen satz zu 8 3 Absatz 4 steht, der jedes öffentliche Anerbieten von Rabatt an das Publikum in ziffermäßiger oder unbe stimmter Form untersagt. An und für sich ist der § 3 Absatz 5 b laut stenographi schem Protokoll der Beratungen nur so gedacht, daß man den Verlag, der seine Entstehung unter Umständen Vereins oder persönlichen Anregungen verdankt, auf Wunsch der Un ternehmer den nächsten Interessenten zu billigem Preise liefern kann, ganz gewiß aber können hierbei die Rücksichten auf 8 3, 4, welcher jedes öffentliche Anerb>eten von Rabatt an das Publikum in ziffermäßiger oder unbestimmter Form ver bietet, nicht außer Acht gelassen werden. Das ist aber bei dem Vertrieb des Lindner'schen Buches geschehen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß unsere wieder holte Bitte, bei künftigen Unternehmungen die Interessen des Buchhandels, dessen hervorragende Stellung im gewerblichen Leben zu erhalten auch eine Aufgab« des Staates sein dürfte, berücksichtigt werden möchte. In größter Ehrerbietung Der Vorstand des Sörsknvkreins der Deutschen Snchhändler zn Leipzig. Arnold Bergstraeßer, 1. Vorsteher. Seiner Excellenz dem Königlichen Staatsminister und Minister der geistlichen, Unter richts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn vr. Bosse, Berlin Vereinigung der Wiener Äntiquariats-Lnchhändler. Protokoll der II. Generalversammlung abgehalten am 24. März 1896. (Nach der Oesterr.-Ungar. Buchhändler-Correspondeuz) Der Obmann erstattete in Kürze den Rechenschaftsbericht, der mit Befriedigung zur Kenntnis genommen wurde, ebenso wurde der von M. Stern erstattete und von den Revisoren geprüfte Kassabericht genehmigt, wobei konstatiert wurde, daß sämtliche Mitglieder die Jahresbeiträge geleistet haben. Hierauf erstattete der Obmann sein Referat, betreffend die Anträge des Börsenvereins über den Restbuchhandel. In diesem Referate präzisierte er den Standpunkt, den die Wiener Antiquariats-Buchhändler in dieser Frage einnehmen; er wies nach, daß es heute fast keine.Antiquare gebe, die ausschließlich antiquarische Bücher führen; die meisten be trieben gleichzeitig das Sortiment. Andererseits erscheine es notwendig, den Begriff des antiquarischen Buches gegen über den im Preise herabgesetzten neuen Büchern festzuhalten,
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