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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960410
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189604101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960410
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-10
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Das ösrsnililatt. 8- 3. Das Börsenblatt ist das amtliche Veröffentlichungs-Organ des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Buch- händlerische Bekanntmachungen gelten als regelrecht erfolgt, wenn sie durch das Börsenblatt bewirkt wurden. Der Inhalt des Blattes ist folgender: Amtlicher Teil. 1. Bekanntmachungen des Vorstandes nnd der sonstigen Organe des Börsenvereins. 2. Bekanntmachungen des llntcrstützungsvereins der Deutschen Buchhändler nnd Buchhandlungsgehnlfe», sowie des All gemeine» Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes. 2. Eintragungen zum Schutze wider Nachdruck: a) Bekanntmachungen des Rates der Stadt Leipzig über Eintragungen in die Bücherrolle, gemäß den Gesetzen vom I I. Juni 1870 und 9. Januar 1876; I>) Einzeichnungen in das Archiv des Vereins der deutschen Musikalienhändler. li. Nichtamtlicher Teil. 1. Berichte über Versammlungen und Beschlüsse buchhänd- lcrischer Vereine, soweit nicht der Abdruck in den »Nach richten- der Redaktion passend scheint. 2. Verzeichnis der neu erschienenen buchhäiidlerischen Hilfsmittel, soweit sie der Redaktion cingesendct und nur für den inneren bnchhändlerischen Verkehr bestimmt sind. 2. Aufsätze nnd Mitteilungen aus dem buchhändlerischen Ge- schäftslebcn, der Geschichte des Buchhandels, der Gesetzeskunde, dem Buch- nnd Druckgeweibe, sowie über die den Buchhandel berührenden bedeutenden Vorgänge auf dem Gebiete von Schrifttum, Wissenschaft, Kunst und Presse, soweit diese Mitteilungen sich nicht für die Oeffentlichkeit eigne». 4. Sprechfaul. 6. Anzeigeblatt. k, Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine, soweit sie nicht Organe des Börsenvereins sind. 2. Gerichtliche Bekanntmachungen. 2 Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen, Gesuche: n) Gcschäslseröffnungen, Vollmachtertcilungen, Firmen- nnd Tcilhaber-Aenderungcn*), Besitzwechscl**); Ii) Kommissions-Wechsel und-Ucbernahmc***), llebernahme der Auslieferung; o) Verkaufs- und Teilhaber-Anträge; <l) Kauf- und Teilhaber-Gesuche. 4. Fertige Bücher. k>. Künftig erscheinende Bücher. 6. Angebolene Bücher, ff) 7. Gesuchte Bücher, ff) 8. Zurückverlangte Neuigkeiten. 9. Gehilfen- und Lehrlingsstellen: a.) a »gebotene Stellen; ' Die Geschäftsstelle stellt nach dem Rcichsanzeigcr die Ein- trngnngen ins Handelsregister zusammen; sie werden i» der Regel einmal wöchentlich im Börsenblatt abgedruckt. Konkursanzeigen werden im Wortlaut »ach dem Reichsanzeiger abgedrucki und zwar unberechn.t, wenn kein Auftrag zur berechneten Aufnahme vorliegt. (Beschluß des Aus schusses vom 6 März 1890.) **) Bei Anzeigen von Besitzwcchscln hat die Redaktion die früher üblich gewesene Bestätigung des Verkäufers nicht mehr cinzuholen (Be schluß des Ausschusses vom 3. Oktober 1889, vom Vorstände bestätigt.) "') Anzeige» vom Wechsel des Kommißsionürs werden erst nach eingcholter Bestätigung durch den bisherigen Kommissionär ausgenommen. Als Bestätigung genügt die in üblicher Form durch die Bcstellanstalt ver teilte Meldung. Eine Zusammenstellung der Kommissionswechsel ver öffentlicht die Geschäftsstelle in angemessenen Zwischenräumen. f) Die Bnchcrtitcl werden in Borgis gesetzt, aber nach Petitzeilen berechnet. Jeder Titel muß mit einer neuen Zeile beginnen. 1>) gesuchte Stellen; o) besetzte Stellen. 10. Vermischte Anzeigen buchhändlerischer Art. 11. Familicnnachrichten. ökilagk» Mi» Sörsklibllltt. 8 4. Zum Börsenblatt gehören folgende Beilagen: Täglich Bestellzettelbogen auf weißem und auf rosa Papier. Jeder Bestellzettel hat eine Mindestgröße von 20 dreigespal tenen Petitzcilen. Erweiterungen finden in Stufen von je 10 Zeilen statt. Die Petitzeile kostet 10 Pfennige. Der Bestellzettel enthält die Firma des Auftraggebers, An gabe des Beförderungsweges, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Abkürzung), Preis und Bezugs bedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblattes, welche die dazugehörige Anzeige enthält. Sonstige Zusätze sind unzulässig. Die Bestellzettelbogen auf weißem Papier enthalten Bestell- zettelvordrucke zu den in der betreffende» Nummer zum ersten- male von den Verlegern angekündigten, neu erschienenen oder künftig erscheinenden Werken des Buch-, Kunst-, Musik- und Land kartenhandels, bei deren Ankündigung die Beigabe eines Bestell zettels Bedingung für die Aufnahme des Inserates ist. Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erschei nenden Buches hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu dem Bestellzettel beizufügen. Fehlt die Druckvorlage, so besorgt sie die Redaktion des Börsenblattes nach dem Wortlaut der Titelangaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Ist seit der ersten Anzeige eines künftig erscheinenden Werkes bis zu dessen Fertigstellung niehr als ein Vierteljahr ver strichen, oder sind so wesentliche Aenderungen eingetreten, daß der ursprüngliche Bestellzettel keine rechtliche Giltigkeit mehr besitzen würde, so ist der Verleger berechtigt, der ersten Anzeige des fertigen Werkes ebenfalls einen Bestellzettel beizufügen, der als eine Wiederholung des früheren kenntlich zu machen ist. Die Redaktion des Börsenblattes fertigt solche wiederholte Bestellzettel nicht an. Bei Voranzeigen von llebersetzungen und bei Anzeigen, die keine Preise und keine Bezugsbedingungen ausweisen, werden Bestellzettel nur abgedruckt, wenn die Druckvorlage dazu vom An zeigenden eingesandt wird. Die Bestellzettelbogen auf rosa Papier enthalten Bestell- zettelvordrucke zu Anzeigen von älteren Werken oder wieder holt angczeigten Neuigkeiten, zu denen Bestellzettel aus drücklich gewünscht werden. Zur Aufnahme dieser Bestell zettelvordrucke ist die Einsendung einer Druckvorlage erforderlich. Bei Aufträgen zu mehrmaligem Abdruck einer Anzeige wird bei Mangel gegenteiliger Bestimmung des Auftraggebers der Be stellzettel ebenso oft abgedruckt, wie die Anzeige. Anzeigen, zu denen ein Bestellzettel auf weißem Papier ge hört, erhalten ein <A, wo ein solcher auf rosa Papier beigegebeu ist, ei» Bei Voranzeigen von llebersetzungen werden Bestellzettel nur abgedrucki, wenn die Druckvvrlage dazu vom Anzeigenden eingesandt wird. Die Bestellzettelbogen können, durch Druck auf stärkerem Papier zur Anlegung von Zettelkatalogen geeignet, von Ab nehmern des Börsenblattes auch gesondert zum Preise von 10 Mark jährlich bezogen werden. B. Wöchentlich das von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig herausgegebene »Wöchentliche Verzeichnis der
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