7. Antrag des Herrn Or. Oskar von Hase-Leipzig: Nach Erledigung der dem außerordentlichen Ausschüsse für Revision der bestehenden Gesetze über Urheberrecht gestellten Aufgabe wird ein außerordentlicher Ausschuß für Buchhandelsrecht gebildet, der ans sieben Mitgliedern besteht. Der Ausschuß hat die ihm vom Vorstände zugewiesenen Rechtsangelegenheiten zu erledigen. Die dem Bereinsausschuß durch die Satzungen verliehene Befugnis betreffend die Regelung des Verkehrs der Buch händler mit einander und mit dem Publikum beibt hiervon unberührt. 8. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß die Buchhändlerische Vcrkehrsordnnng vom 26. April 1891 einer Revision durch den Bereinsausschuß unterzogen und alsdann der nächstjährigen Hauptversammlung zur Beschlußfassung unterbreitet werde. 9. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den von einem außerordentlichen Ausschuß ausgcarbeitcten und im Börsen blatt Nr. 29 vom 5. Februar d. Js. abgedruckten Entwurf einer Restbuchhandels-Ordnung zur Kenntnis nehmen und beschließen, daß dieser Entwurf einer weiteren Beratung unterzogen und der nächstjährigen Hauptversammlung zur Beschlußfassung unterbreitet werde. Mitglieder der vom Vorstände des Börsenvereins als Organe des Börseuvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen ans der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen il>rc Stimme aus ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Böi senvereins - Mitglieder könne» nur in Krankheitsfällen ihre Stimme über tragen. Die Vollmachten müssen lt. tz 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle ringcgangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-- Ordnung für den Wahl - Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 53 vom 5. März d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Auswciskarten zur Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettcl, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 2. Mai 1896, nachmittags von 3—5 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 8-9 Uhr) im Ansschußzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahlausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenvcrzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder aufgenommen, welche spätestens bis Freitag den >. Mai 1896, nachmittags 3 Uhr, mittels ihnen noch zergehenden Anmeldczettcls der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechuen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenvcrzeichnis steht von Sonnabend den 2. Mai 1896, vormittags 9 Uhr, ab in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. F» der diesjährigen Bnchhändlcrmesse findet die Abrechnung am klontag nach Kantate, Atai fZHL von vormittags 16 Uhr bis nachmittags I Uhr im Deulschen Bnchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börseuvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung ciufinden (8 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu habe», welche sich rechtzeitig als selbst bez. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börseuvereins angemeldet haben und in dem von derselben anzufcrtigenden Fremdenverzeichnis aufgcführt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechuen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demjclben eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift auszustellen. Die Beglaubigung hat durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsenvereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mit glieder des Börsenvcreius zu geschehen. Die Vollmacht ist dem Geschäftsführer des Börsenvereins zur Prüfung vorzulcgen; sie bleibt bei den Akten, während dem Bevollmächtigten eine Legitimativnskartc ausgehändigt wird.