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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1896
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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an dem Erfolge unserer Bestrebungen nicht mehr gezweifelt werden. Der »Verband Freier Deutscher Buchhändler« bildet bereits eine Macht und wird als Macht auftreten, sobald die feste Organisation vollendet ist. »Es ist uns unmöglich, die an uns ergangenen, zum Teil sehr ausführlichen Zuschriften einzeln zu beantworten. Wir bitten Sie daher, sich vorläufig mit folgenden allge meinen Mitteilungen begnügen zu wollen. Wir beabsich tigen, demnächst eine Generalversammlung einzuberufen, über deren Ort und Termin Ihnen zur rechten Zeit eine Benachrichtigung zugehen wird. Der Generalversammlung wird ein Statutenentwurf, sowie ein allgemeiner Organi- salionsplan zur Beschlußfassung vorgelegt werden. »Der Zweck des Verbandes ist in unserem ersten Cir- kular bereits klar ausgesprochen. Der Verband will auf der Grundlage unserer Gesetzgebung seinen Mitgliedern einen Rechtsschutz gegen jene Maßnahmen des Börsen- vcreins bieten, welche, den wirtschaftlichen Anschauungen der Gegenwart zuwiderlaufend, eine freie Entwickelung des deutschen Buchhandels in unnatürlicher Weise einzudämmen suchen. Das bisherige Vorgehen des Börsenvcreins gegen zahlreiche Berufsgenossen bietet genügende Handhaben, um auf dem Wege des Gesetzes in nachdrücklichster und ohne Zweifel erfolgreichster Weise dagegen anzukämpfen. Da der Einzelne in den meisten Fällen nicht in der Lage ist, einen derartigen Kampf durchführen zu können, will unser Verband für jedes seiner Mitglieder eintreten und ihm einen kostenfreien Rechtsschutz gewähren. Der Verband übernimmt die Verpflichtung, die Rechte der Mitglieder gegen alle ihren Geschäftsbetrieb schädigenden Maßnahmen des Börsen-Vereins durch hervorragende Rechtsbeistände wahren zu lassen und die Prozesse bis zur letzten Instanz durchzufahren. Insbesondere wird sich der Rechtsschutz auch auf die gerichtliche Geltendmachung von Ent schädigungsansprüchen erstrecken, um unsere Mitglieder vor materiellen Einbußen, die ihnen durch Maßnahmen des Bürsenvereins erwachsen sind, zu bewahren. »Gerade zur rechten Zeit kommt nun das Gesetz über den unlauteren Wettbeiverb, dessen ZZ 9 und 10 unseren Bestrebungen eine wesentliche Stütze zu bieten geeignet sind Das Gesetz hat vor einigen Tagen die Kommission passiert; cs läßt sich mit Sicherheit erwarten, daß dasselbe den Kommissionsbeschlüssen gemäß im Plenum zur Annahme gelangen wird. Die 88 9 rmd 10, welche sich auf den Verrat von Geschäftsgeheimnissen be ziehen, haben nach dem Kommissionsbericht folgende Fassung erhalten: »»8 9. Mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre wird bestraft, wer als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling eines Geschäftsbetriebes Geschäfts akte Betriebsgeheimnisse, die ihm vermöge des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zugänglich geworden sind, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an andere zu Zwecken des Wettbewerbes oder in der Absicht, dem In haber des Geschäftsbetriebes Schaden zuzufttgen, mittcilt. »Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher Geschäfts- odcr Betriebsgeheimnisse, deren Kenntnis er durch eine der im Absatz 1 bezcichuetcn Mitteilungen oder durch eine gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erlangt hat, zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwertet oder an andere mitteilt. Zuwiderhandlungen ver pflichten außerdem zum Ersätze des entstan denen Schadens. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. »»8 10. Wer zum Zweck des Wettbewerbes es unter nimmt, einen Anderen zu einer unbefugten Mit teilung der im 8 9 Absatz 1 bezeichnten Art zu bestimmen, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. »Daß diese Paragraphen auch auf buchhändlerische Ver hältnisse zutrcffen, kann keinem Zweifel unterliegen; durch dieselben wird aber die Spionage, mit deren Hilfe der Börsenverein allein zum Ziele gelangen kann, gründlich unterbunden. »Zum Schluß müssen wir noch dem Vorstand des Börsenvereins unseren besten Dank dafür aussprechen, daß er unseren Bestrebungen durch den Artikel in Nr. 49 des »Börsenblatt« eine, wenn auch unfreiwillige, aber um so nachdrücklichere Unterstützung hat angedeihen lassen. Wenn der Vorstand des Börsenvereins glaubt, mit einigen all gemeinen Redensarten eine Bewegung wie die von dem »Verbände Freier Deutscher Buchhändler« ins Leben ge rufene abthun zu können, so befindet er sich in einem Irrtum. Die überaus schwächlichen Ausführungen des erwähnten Artikels beweisen klar und deutlich, daß der Vorstand nicht in der Lage ist, durch Thatsachen den Inhalt unseres ersten Cirkulars zu widerlegen. Eine derartige Behandlung dieses für den gesamten deutschen Buchhandel eminent wichtigen Gegenstandes kann unseren Bestrebungen nur förderlich sein. Der Artikel spricht von einer »kleinen, aber rücksichtslosen Minderheit«. Diese Be zeichnung trifft nur in einem Punkte zu, nämlich, was Rücksichtslosigkeit anbelangt, denn auf Rücksichtslosigkeit kann eben nur mit Rücksichtslosigkeit geantwortet werden. Im übrigen kann von einer kleinen Minderheit keine Rede mehr sein; wir hoffen vielmehr, und haben volle Berechtigung dazu, daß wir sehr bald mit einer' große» Mehrheit dem Börsenverein werden gegenübertreten können. »Unser Grundsatz ist es, ohne Ueberstürzung die Organisation des Verbandes in die Wege zu leiten. Wir bitten Sie daher, vorläufig von obigen Mitteilungen Kenntnis zu nehmen; über alle weiteren Schritte werden wir Ihnen stets rechtzeitig Nachricht geben. Die Adresse des Verbandes ist wie bisher: Herrn E. Deutscher, Berlin IV., Steglitzerstraße 7. »Hochachtungsvoll »Verband Freier Deutscher Buchhändler«. Neue Bücher, Kataloge ec. für Buchhändler. Mitteilungen für de» Verband der Kreis- und Orts-Vereine im Deutschen Buchhandel. (Als Manuskript gedruckt.) Neue Folge Nr. 7. (31. März 1896.) 4". S. 51—60. Redaktion und Verlag des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Orts- vercine im Deutschen Buchhandel z. Z. in Dresden. Inhalt: Der Zeitungsbuchhandel. — Der Geheimbund. (Ver band Freier Deutscher Buchhändler in Berlin.)' — Buch händler-Verband Hannover-Braunschweig: Sitzungsbericht der ordentlichen Hauptversammlung des Verbandstages am l. März 1896 in Braunschweig. — Verein Dresdner Buch händler: Bericht über die ordentliche Hauptversammlung am 29. Februar 1896.
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