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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1896
- Sprache
- Deutsch
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130 Nichtamtlicher Leil. — Sprechsaal. 5, 8. Januar 1896. Sortimenter mindestens 25" o verlangt, so liegt cs doch klar auf der Hand, welcher Vertrieb am vorteilhaftesten für den Zeitschriften- Verleger ist. Manche Sortimenter entfernen außerdem die Zeitnngsbeilagen aus ihrer Kontinuation, was bei der Post sicher nicht geschieht. Daß ferner die Post dem Sortimenter eine -doppelt empfindliche Konkurrenz« durch Unterbieten der Ladenpreise macht, ist unrichtig; die Post schlägt vielmehr noch etwas auf. Das erwähnte Beispiel mit einer Zeitschrift, die vierteljährlich 6.— ord., 4.50 netto kostet, stellt sich vielmehr folgendermaßen dar: Die Post liefert ihrem Besteller das Quartal nicht mit ^ 5,40 sondern niit ^ 6 st- 15 »f Bestellgeld — 6.15. Die Post selbst zahlt an den Verleger ^ 4.80. Der Bezugspreis der Post richtet sich doch genau nach dem voni Verleger festgesetzten Ordinärpreis, wie ein Blick in den amtlichen Pvstzeitungskatalog zeigt. Bezüglich der Bezahlung der Zeitschriften durch das Post zeitungsamt »postnnrnsranäo« möchte ich erwidern, daß die Sor timenter gewöhnlich auch bei Zeitschrifien in vielen Fällen Jahres rechnung verlangen; die kaiserliche Post dagegen rechnet viertel jährlich, halbjährlich rc., je nach der Bezugsart der betreffenden Zeitschrift postnumsrancko »glatt und ohne Uebertrag« ab und geinährt auf Wunsch, vielfach auch aus eigenen, Antrieb, eine L oonto-Zahlnng in angemessener Höhe auf die bei der Abrech nung zu erwartende Summe. Die kleine Mühe, sich das Geld von der Postkasse abholen zu müssen oder sich auf seine Kosten zusenden zu lassen, kann doch unmöglich ins Gewicht fallen, wenn man bedenkt, daß das Inkasso durch den Kommissionär bei weitem umständlicher und kostspieliger ist. Die Zustellung der Kontinuation an das Zei tungsamt ist doch die bequemste Art, die man sich wünschen kann. Es ist doch für den Verleger einfacher, z. B. 1000 Exem plare unverpackt und ohne Adressen den, Zeitungsamt zu über- l geben und ihm das Uebrige zu überlassen, als 1000 Exemplare in so und so viel einzelne, mit der Adresse eines Sortimenters j versehene Pakete packen und dann diese Pakete wieder an die Kommissionäre weiterbefördern zu lassen. Der Vorschlag, den Postämtern mit beschränktem Rabatt zu liefern, ist schon deshalb unzulässig, weil der von der Post geforderte Rabatt gesetzlich festgelegt ist; wird er nicht bewilligt, so wird die betreffende Zeitschrift auch nicht zun, Be züge durch die Post zugelassen. Die Post bemüht sich nicht, die Lieferung einer Zeitschrift zu bekommen; sondern eine solche ist vom Verleger ausdrücklich zu beantragen. Daß durch den-Postbezug dem Sortiment viel Verdienst entzogen wird, ist nicht zu leugnen; daß aber der Vertrieb seiner Zeitschriften dnrch die Post für den Verleger die meisten Vor teile bietet, liegt nach^obigen Ausführungen klar ans der Hand. Zu bedauern ist nur, daß »Ein Verleger, der an die kaiserliche Post nur mit beschränktem Rabatt liefert,« so wenig den ganzen Geschäftsgang kennt und dadurch zu mancherlei Mißverständnissen und Unklarheiten Veranlassung qiebt. Berlin. 0. U. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Bringerlohn und die billigen Zeitschriften. 1895. 8". 31 S. Gedruckt in Berlin W.-Schöneberg, Wilhelm Gronau's Buchdruckerei. Vas VVisssu clss Luob- n. Nusik-Lortiinsntsrs im Xotis-Nasebsn- busb. 15 Llatt in Ar.-4". (Astslrt). Llit Lupisr 1. dlotirsn nncl mit Llsistitt. 1896. lrl. 8". lAlau, 8slbstvsrlag von Hans Llumsutlrul. (UsixriA bsi X. U. Xoeblsr.) 1 ^ 50 ->) bar. Uimm mied mit! Uin öilclsrbueb lür clsn üunZbusbbauclsl in 15 Lilclsrn in (jusr-Hnart nncl 2 Logsn Rsxt, rusainmsngsstsllt von Hans ölnmsntbal. Villips ^usz-abs von -vis bilcllisbs Uarstsllnng clsr rviobti^stsn Lrbsitsn im Huclr- uncl Unsilr- Lortimsnt-. Iglau 1896, LslbstverluA clss Vsrtnsssrs (l-sixri§ bsi X. 1'. Xosblsr.) 3 -F bar. Sprech »Lindner« ohne Ende! <Vgl. Börsenblatt Nr. 271 S. 6767; Nr. 274 S. 6863; Nr. 279 S. 7020; Nr. 291 S. 7329.) Es scheint, als ob nichtmathematische Beweise für die Firma Asher L Co. in Berlin nicht die nötige Beweiskraft besitzen, und möchte ich darum fast — wenn es nicht zu komisch wäre — korrekt mathematisch beweisen, daß die Firma Asher L Co. in Berlin Lindner, Krieg 1870/71, so verkauft hat (nämlich zu 2 50 an Private), daß der Sortimenter unter Umständen in der Lage ist, dieses Buch seinen Kollegen mit 2 50 iß und 7/6 ohne Verlust, ja sogar mit 1 -F 50 ->) Verdienst pro Exemplar zu liefern. Alles, was dazu gehört: Voraussetzung, Behauptung und Beweis, das q. s. cl. nicht zu vergessen, könnte geliefert werden; doch hoffe ich, daß die Firma Asher L Co. allein diesen Beweis nötig hat, alle übrigen Kollegen kaum. Interessanter als obiger Beweis möchte sich der gestalten, durch welchen die Firma Asher L Co. in Berlin beweisen möchte (Opta- tivus von meiner Seite), daß die Anregung dazu: -Lindner an Private billiger als an Buchhändler abzugebcn- nicht von ihr her rühre, sondern vom Kultusministerium. Herzberg a/E., 18. Dezember 1895. Fritz Opitz Nachf. (O. Burkhardt). Antwort. Eine Erwiderung hierauf werden ernsthafte Leser von uns wohl nicht erwarten. Berlin, 31. Dezember 1895. A. Asher L Co. Kulanz! Am 1. Oktober bestellte ich von der Firma Baumert L Range in Großenhain 1 Busse, Gedichte, brosch.; der Bestellzettel trägt ferner den geschriebenen Vermerk: Wenn in Leipzig nicht vor rätig, dircktl Trotzdem expedierte die Firma über Leipzig, so daß ich das Buch erst am 11. Oktober erhielt. Unterdessen konnte ich meinem Besteller über die üblichen Grobheiten quittieren! die An s aal. nähme des Buches verweigerte er, da er es am 7. Oktober unbe dingt hätte haben müssen. Darauf remittierte ich das Buch an den Verleger, der die Sendung jedoch nicht einlösen will. Hat er dazu ein Recht? Ich glaube doch — kaum. Mir handelt es sich nicht um den kleinen Betrag; aber ich habe keine Lust mich zwingen zu lassen. Bochum. Adolf Stumps. Inserate in Zeitschriften. In Nr. 22 des -Turner« von 1894, herausgegeben und verlegt von Paul Hanschkc in Berlin, befindet sich ein Inserat des ge nannten Herrn über turnerische Lustspiele, das neben eigenem Ver lag auch Sachen anderer Verleger (z. B. von Eduard Bloch, Berlin) aufführt. Das betreffende Inserat trägt am Kopfe die wörtliche Notiz: »Diese Hefte sind nur von mir (Paul tzanschkej direkt — nicht durch Vermittelung einer Buchhandlung — zu beziehen.« Wir glauben nicht, daß durch solche Rechnung auf die Leicht gläubigkeit des Publikums den Herren Verlegern, deren Artikel hier mit nngezeigt sind, gedient ist; noch wichtiger aber erscheint uns die Frage, wie sich der Sortimenter gegen solche unrichtigen An gaben schützen soll, die er — seltsam genug — in seiner eigenen Kundschaft verbreitet, weil es ihm unmöglich ist, jedes einzelne In serat seiner sämtlichen Journale zn prüfen. Stolp i/P. H. Hildcbrandt's Buchhandlung - (Schoenbohm L Langenhagen). Bezugsdauer und Preis von Wochenschriften. Anregende Anfrage. Welchen Vor- oder Nachteil würde es — im besonderen für die Sortimenter — haben, wenn für de» Halb-, bezw. Ganzjahrs bezug einer Wochenschrift ein entsprechender Preisnachlaß gegen den Vierteljahrsbezug gewährt werden würde? Dieser dürste nur zu Beginn des betreffenden Halb- bezw. Volljahres cintreten, also nicht für Nachbezüge zu beliebiger Frist gelten. U. A. w. g.
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