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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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3590 Nichtamtlicher Teil. ^ 153, 4. Juli 1895. offizielle Sammelstellc abliefern und letztere würde die Ein gänge wiederum an die Landesbibliothek weiterbefördern. Eine Hauptaufgabe der hiermit betrauten Buchhändler würde die sein, darüber zu wachen, daß die nicht von selber ein gelangten Artikel ausfindig gemacht und zur Stelle geschafft werden. Sie würden zu dem Zwecke Zirkulare erhalten, durch welche sie die betreffenden Buchdrucker und Selbstver leger um Uebersendung ihrer Publikationen bitten. Durch die Bibliothekskommission müßte dafür gesorgt werden, daß von Zeit zu Zeit durch öffentliche Bekanntmachungen in den Zei tungen auf diese Sammlung aller Helvetika aufmerksam gemacht würde. Es wird nun Gegenstand unserer nach folgenden Beratung sein, wie sich der Buchhandel zu diesem Projekt stellt, ob und wie er es zu verwirklichen bereit ist. »Während hier mit Genugthuung eine Rücksichtnahme auf den Buchhandel konstatiert werden kann, fährt auf dem Gebiete des Staatsverlages der Staat fort, die Privat- interessen und Privatrechte der schweizerischen Verleger als nicht vorhanden zu betrachten. Der Kanton Bern hat im vergangenen Jahre durch ein neues Primarschulgesetz den Staatsverlag für die Primarschulstufe eingeführt, und schon ist die Rede davon, für die Sekundarschulstufe ein Gleiches zu thun. Wehrlos, ohne Entschädigung, muß der Verlags buchhandel das bisher von ihm bebaute Feld räumen. Wie Sie aus dem letzten Jahresberichte wissen, geht es ebenso mit der Erstellung einer Schulwandkarte der Schweiz durch die Eidgenossenschaft. Jedoch sind die beiden von der übermäch tigen Konkurrenz des Staates betroffenen Verleger nicht in der Lage, den ihnen drohenden Schaden zu tragen. Sie haben, gestützt auf ein Gutachten von Herrn Professor Gustav Vogt, eine Klage auf Schadenersatz eingereicht und sind ge sonnen, nötigenfalls bis an das Bundesgericht zu gehen Die Frage, ob wirklich der Staat ein Recht hat, schweizerischen Handels- und Gewerbetreibenden durch seine Konkurrenz die Existenz zu untergraben, wird damit zur Entscheidung kommen. Wir dürfen daher dem Ausgange des Prozesses mit Spannung entgegensetzen.*) »Als einen erfreulichen Beweis für das gesunde Wachstum des schweizerischen Sortimentsbuchhandels dürfen wir es be trachten, daß unser Vereinssortiment in Olten kürzlich ein eigenes Haus hat beziehen können. Möge das Unter nehmen, das uns bisher schon so große Dienste geleistet hat, sich in dem Neubau immer weiter entwickeln zum Nutzen und zur Zufriedenheit seiner Genossenschafter! »Mit den auswärtigen Vereinen hatten wir auch im verflossenen Jahre stets die angenehmsten Beziehungen. Zwei großen Fragen, durch die unsere deutschen Kollegen in be rechtigte Unruhe versetzt wurden, dem Kolportagegesetz und der Umsturzvorlage, standen wir nur als teilnehmende Beobachter gegenüber. Die andern Buchhändler-Angelegenheiten aber, die draußen im Reiche schriftlich und mündlich lebhaft erörtert wurden, gehen auch uns direkt an, und wir hegen den leb haften Wunsch, daß es bald gelingen möge, besonders die leidige Frage des partiellen Ramschhandels endgiltig zu regeln. Wenn noch vorige Woche eine große deutsche Verlagsbuch- *) Professor Vogt sagt in seinem Gutachten u. a.: »Ein Entschädigungsbegehren kann gegründet werden: b. auf den vom Bundesgericht schon im Jahre 1850 (Ulmer b 410) anerkannten und seither nie umgestoßenen Grundsatz: -»Wenn das Eigentum eines Bürgers dadurch entwertet wird, daß ihn der Staat in der Benutzung desselben zum Vorteil des Fiskus be schränkt, so ist der Bürger berechtigt, einen Ersatz für solche Ent wertung zu fordern.»<- Dieser Satz muß auch gelten, wenn der Staat den Vorteil, den er ausbeuten könnte, verschenkt; die schädi gende Wirkung tritt ja auch dann ein.« Auch die -Schweizerischen Blätter für Wirtschafts- und Sozial politik» sind in ihrer Nr. 17 vom 1. September 1894 energisch für das gute Recht der geschädigten Kartenverleger eingetreten. Handlung ein Buch zum gewöhnlichen Nettopreise lieferte, das gleichzeitig von einem Großantiquariat per Wahlzettel für /' weniger als die Hälfte angeboten ward, so zeigt das, daß / die jetzigen Verhältnisse unhaltbar geworden sind. »Als ein willkommenes Bindeglied unter den Kreis- und Ortsvereinen, welche den »Verband« bilden, erwiesen sich die »Mitteilungen«, welche der vielverdiente Verbandsvorstand wieder hat aufleben lassen. Wir erhalten Exemplare von denselben für den Vorstand des S.-B.-V., für die Lokalver eine, welche sich dafür interessieren, für den Friedensrichter, den Leipziger Delegierten und das Schweizerische Vuchhändler- blatt. Wenn der Eine oder Andere von Ihnen ein Exemplar zu erhalten wünscht, so werden wir Ihnen gerne den Bezug vermitteln. , »Einen Antrag des Deutschen Musikalienhändler vereins, seine neuen Verkaufsbestimmungen den unfern ein zuverleiben, haben wir ablehnen müssen, da der in Deutschland gestattete Rabatt iveit über den in der Schweiz gebräuchlichen hinausgeht. »Der uns nicht nur räumlich, sondern auch durch seine verwandte Gesinnung nahestehende Süddeutsche Buch händlerverein feiert kommende Woche sein fünfzigjähriges Jubiläum. Herr Friedrich Schultheß hat sich freundlich bereit erklärt, zu diesem festlichen Anlaß unseren lieben Kollegen südlich des Mains die herzlichsten Glückwünsche des Schweize rischen Buchhändlervereins zu überbringen. Ein auch Ihnen ohne Zweifel zugegangenes Zirkular richtet auch an Sie die Einladung, möglichst zahlreich an der Jubelfeier teilzunehmen. Ich möchte Sie bitten, Ihren Sympathien für den Süd deutschen Buchhändlerverein dadurch Ausdruck zu verleihen, daß recht viele von Ihnen diesem gastfreundlichen Rufe nach Stuttgart folgen. »In den nächsten Tagen werde» die Verleger unter Ihnen eine Einladung zur Beschickung der VI. Schweize rischen landwirtschaftlichen Ausstellung erhalten, die vom 13. —22. September d. I. in Bern stattfindet. Vor zwei Jahren wegen der damals herrschenden großen Dürre verschoben, wird die Ausstellung in diesem Jahre hoffentlich in jeder Beziehung gelingen und ein für Einheimische und Fremde interessantes Bild von dem mannigfaltigen Reichtum unseres Bodens bieten. Aber nicht nur die Erträgnisse des Feldes, nicht nur die nutzbringende Tierwelt von der geschäftigen Biene bis zu den schwerwandelnden Vierfüßlern, auch die der Arbeit des Landmannes zu Grunde liegende Theorie, die für einen gesunden Fortschritt sorgende Wissenschaft soll den Be suchern der Ausstellung vor Augen geführt werden. Daher zählt die Ausstellungskommission auf die Mitwirkung des Buchhandels. Die wissenschaftliche Abteilung erhält einen eigenen, schmucken Pavillon, in welchem neben den Aus stellungsgegenständen der Behörden, der landwirtschaftlichen Vereine und Schulen die Litteratur einen guten Platz an gewiesen erhalten wird. Ist diese auch der Zahl nach nicht groß, so wird um so sicherer darauf gezählt, daß Sie das, was auf dem Felde der Landwirtschaft einschließlich der verwandten Gebiete in Ihrem Verlage erschienen ist, anmelden und senden werden. »Ich schließe mit dem Wunsche, daß auch der Acker, den wir Buchhändler bebauen, gute Frucht tragen möge. Auch wir sind wie der Landmann von Regen und Sonnenschein und allerlei Luftströmungen abhängig, und daß uns diese nicht immer günstig sind, haben wir im vergangenen Jahre zur Genüge erfahren. Immer wieder machen wir von Zeit zu Zeit die überraschende Entdeckung, daß gerade an so genannter maßgebender Stelle die Bedeutung des Buchhandels als Handelsstand und Knlturfaktor nicht gewürdigt wird. Um somehr haben wir Veranlassung, durch Loyalität im Verkehr mit unser» Kollegen, wie mit dem Publikum und durch weit-
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