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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1895
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950424
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189504240
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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94, 24. April 1895. Künftig erscheinende Bücher. 2219 L. Schwann, Königliche Hofbuchhandlung in Düsseldorf. Soeben beginnt zu erscheinen: preußisch - Deutsche Gesetz - Sammtung 1806-1894 Aus der preußischen Gesetz-Sammlung, dem Gesetzblatt für den Norddeutschen Bund und dem Reichs-Gesetzblatt chronologisch zusammengestellt und erläutert von A. Grollend, Geheimer Regierungsrat. —- . Dritte, vollständig neu bearbeitete Auflage. - Preis der Lieferungen 1 und 2.je 50 H. Die Fortsetzung erscheint in etwa 30 Lieferungen zu je 2 die zusammen 4 starke Bände nebst ausführlichem Sachregister bilden werden. — Alle 14 Tage erscheint eine Lieferung. Mit der nach sorgfältigen Vorbereitungen nunmehr in die Oeffentlichkeit tretenden dritten Auflage der bekannten Grote- fend'schen Gesetz-Sammlung biete ich dem Buchhandel ein großes Unternehmen, das in besonderem Maße das Interesse aller Herren Sortimenter beanspruchen darf. In Anbetracht der außerordentlichen Regsamkeit und Beweglichkeit der Gesetzgebungen im preußischen Staat und im deutschen Reiche wird eine Sichtung des so schwer zu übersehenden Materiales von kundiger Hand jedem willkommen sein, der häufiger in die Lage kommt, sich über eine Gesetzesstelle unterrichten zu müssen. Unermüdlich und mit größter Sorgfalt hat Grotefend den Text aller Gesetze geprüft, Aenderungen und Ergänzungen durch spätere Gesetze nachgetragen, aufgehobene als solche bezeichnet. Auf die bei der Anwendung zu berücksichtigenden Erlasse u. s. w. wird an den betreffenden Stellen verwiesen, und die Beziehungen der verschiedenen Gesetze untereinander sind leicht ersichtlich gemacht, so daß beim Gebrauche dieser neuen Auflage von Grotefend's Gesetz-Sammlung kaum noch ein Zweifel darüber entstehen kann, ob und wieweit die einzelne Gesetzesstelle noch in Kraft ist. Die hiermit angekündigte > WS" „Gesetz-Sammlung" ! enthaltend die noch gültigen Gesetze selbst, unter Hinzufügung aller späteren Abänderungen und Erläuterungen ist vollkommen unabhängig von der durch denselben Autor bearbeiteten Sammlung der „Erlasse" enthaltend die in den verschiedenen Ministerialblättern re. zerstreuten Erlasse zu den Gesetzen. In der neuen Auflage der Gesetz-Sammlung ist aber speziell aus die Grotefendflchen „Erlasse" an den betreffenden Stellen Seite für Seite verwiesen, und diese beiden Parallel-Werke umfassen genau denselben Zeitraum bis einschließlich 1894. Durch ein Abonnement pro 1895 ff. auf das Grotefend'sche AE" „Gefetzgebungsmaterial" "WZ enthaltend die Gesetze und Erlasse je eines Jahrganges werden beide Werke auf dem Laufenden erhalten. Das ganze, enorme Material der preußischen und deutschen Gesetze, Verordnungen, Ministerial-Verfügungen , Aus- sührungsbestimmungen, Beschlüsse des Bundesrates, Bekanntmachungen des Reichskanzleramtes etc. erscheint soinit in den sich gegenseitig ergänzenden Grotefend'schen Werken einheitlich verarbeitet und gesichtet, berufen, in dieser Bearbeitung den Grundstock jeder juristischen Bibliothek zu bilden Jeder von Ihnen gewonnene Abnehmer der „Gesetz-Sammlung" wird voraussichtlich auch Käufer der „Erlasse" und Abonnent des „Gcsetzgcbungsmaterials". Lassen Sie sich deshalb, bitte, den Vertrieb der Gesetz-Sammlung recht angelegen sein. Ich bin sehr gern bereit, Ihre Bemühungen nach jeder Richtung zu unterstützen und erbitte eventuell Ihre Vorschläge direckt. Aus den Urteilen üöer die früheren Auflagen von Grotefend's Gesetz Sammlung: „Ueberhebt den Besitzer aller weiteren Hilfsquellen völlig." Archiv f. Strafrecht. „Hat sich wegen seiner Vollständigkeit und Ilebersichtlichkeit unentbehrlich gemacht." Kölnische Zeitung. „Die Sammlung ist die vollständigste der vorhandenen." Königsb. Hartung'sche Zeitung. „Wird an praktischer Einrichtung, Voll ständigkeit und Korrektheit von keinem der gleichen Werke übertroffen." Berliner Gerichtszcitung Grotefend's Gesetzsammlung ist ferner empfohlen Oberpräsidien, Landgerichtspriisidcnten etc. „Kann als das vollständigste, zuver lässigste und handlichste Nachschlagcbuch nur von neuem empfohlen werden." Juristische Wochenschrift. „Eine äußerst sorgfältige und sehr hand lich und praktisch eingerichtete Arbeit." Jenaer Littcratnrzcitnng. „Das Werk ist seiner Vollständigkeit wie ilebersichtlichkeit halber sowohl für die Staats behörden wie für die Organe der Selbstver waltung fast unentbehrlich geworden." Norddeutsche Allgemeine Zeitung. „Empfiehlt sich durch Vollständigkeit und Ilebersichtlichkeit." Zeitschrift für die gesammte Strafrechtswissenschaft. „Als ein dem Zweck entsprechendes, prak tisches und verdienstvolles Nachschlagcbuch allen beteiligten Kreisen mit Recht anzu empfehlen." Volkswirtschastl. Biertcljahrsschrift. durch die höchsten Gerichts- und Verwaltungsbehörde», Kgl. Interessenten für Grotefend's Gesetz Sammlung: Absatz finden Sie nicht allein bei Juristen, sondern auch bei Verwaltungen, Verwaltungsbeauiten, Bürger meistern, Ncchtsprnktikanten, den gewählten Mitgliedern der Kreisansschüsse und der Bezirksausschüsse, den Bureaus der Militärbehörden, Eisenbahndiroktionen, Bergbehörden,. Oberförstern, Oberpostdirektionen, wirtschaftlichen Genossenschaften, Versicherungsgesellschaften, Bankiers, größeren Industriellen etc. Ucrtrievsmaterial: Lieferung 1 mit Prospekt und Bestellkarte ü cond. Lieferung 2 zur Feststellung der Kontinuation in müßiger Anzahl ä cond. Prospekte mit Probeseiten und Bestellkarte in größerer Anzahl gratis. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25"/„, bar 33'/»"/«, Frei Exemplare 11/10. Düsseldorf, April 1895. L. Schwann. 303*
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