Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wallen, haben demselben eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift anszustellen. Die Beglaubigung hat durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börscnvereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mit glieder des Börscnvereins zu geschehen. Die Vollmacht ist dem Geschäftsführer des Börscnvereins zur Prüfung vorzulcgcn; sic bleibt bei den Akten, während dem Bevollmächtigten eine Legitimationskarte ausgehändigt wird. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, und nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, welchen die Benutzung aller Vcreinsanstalten und Einrichtungen versagt ist, darf im Buchyändlerhause nicht abgerechnet werden. Bei Meßzahlungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlaufsähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungcu gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 18. Mai 1895 geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Nemittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Leipzig, den 10. April 1895. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or Eduard Brockhaus. De. Max Niemeyer. Wilhelm Volkmann. Arnold Bergstraeßer. Johannes Stettner. Carl Engclhvrn. Bezüglich der während der Buchhändlcrmcsse stattsindenden Ausstellung und geselligen Vereinigungen erfolgen besondere Mitteilungen seitens der betreffenden Ausschüsse (siehe Börsenblatt Nr. 81 vom 6. April d. I.). Vrrlincr, Leipziger un- Stuttgarter Verlegervereine. p)205j Bekanntmachung. O.-M.-Remittenden und -Disponenden nehmen wir nur nach Z 30 der buchhändlerischen Verkehrsordnung an. Alle später eingehenden Sendungen werden wir mit Be zug auf obigen Paragraphen zurückweisen. Berlin, Leipzig u. Stuttgart, April 1895. Die Vorstände. ' (Nichtamtlicher Teil. Partielle Ramschverkäufe. XllIX. Bergl. Börsenblatt 1894 Nr. 231. 233, 234, 237, 240, 241, 242, 243, 246, 249, 252, 253, 255, 257, 259, 261, 268, 274, 280, >895 Nr. 24, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38. 39, 41, 42, 46, 50, 58, 68, 81.) Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine. Nachträge zu den in Nr. 252 des Börsenblattes 1894 be kannt gegebenen Zustimmungs-Erklärungen zu dem Rundschreiben von 31 Kreis- und Ortsvereinen, betreffend partielle Ramsch- verkäufe: Baden-Baden: Bern: Bremen: Frankfurt a/M.: Frankfurt a/O.: Jena: Ingolstadt: Karlsruhe: Paderborn: Potsdam: Emil Sommermeyer. K. I. Wyß. I. Morgenbesser. Jaegersche Verlagsbuchh. C. Koenitzcrs Verlag. Trowitzsch L Sohn, Kgl. Hofbuchdruckcrci. Paul Doebereincr. Krüllsche k. b. Hofbuchh. (E. Roesling). Ehr. Fr. Müller'sche Hofbuchh. I. Esser, Verlag. Aug. Stein. Ravensburg: Otto Maier. Schleswig: Ludwig Detlefsen's Verlag. Stuttgart: Matthias Brennwald L Co. Strecker L Moser Wien: V. A. Heck. Mit den obigen Erklärungen erreichen die den Vereinen gewordenen Zustimmungen zu ihrem Rundschreiben die Zahl von 513. Die Erklärung einiger Leipziger Verlagshandlungen wurde von 75 Firmen unterzeichnet. Wir schließen hiermit diese Veröffentlichung und sprechen namens der mit uns verbundenen Vereine allen, die den Wünschen der Vereine zugestimmt haben, deren verbindlichsten Dank aus. Dresden, den 5. April 1895. Der Vorstand des Verbundes der Kreis- und Krtsvercinc im deutschen Buchhandel. vr. E. Ehlermann. Georg Lehmann. R. von Zahn. (Sprechsaal.) Urheberrecht an Formularen. Für gefällige Mitteilung von Erfahrungen der Herren Kollegen über die Frage, ob und wie weit Formulare unter den gesetz lichen Begriff -Schriftwerke- fallen und demgemäß vor Nachdruck geschützt sind, und, wenn nicht, wie inan sich am sichersten vor dem Nachdruck von Formularen schützen kann, wäre ich sehr dankbar. Es handelt sich im besonderen Falle um Formulare, die von einem Gelehrten für den praktischen Betrieb seines Faches zusammenge stellt morden sind. ib. Anfrage. Eine buchhändlerische Firma in Sachsen versandte kurz vor dem 1. April zur Bismarckseier sogenannte -Sträußchen- zum An-