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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950406
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- Jahr1895
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81. 6. April 1895. Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. 1919 Bekam,tmachimfl. Herr Gustav Schenck, Firma R. v. Decker's Verlag, i» Berlin hat uns aus Anlaß des Abschlusses seiner fünf zigjährigen Berufsthätigkeit 300 Mark für den Unterstützungsverein übergeben und ist dadurch in die Ehrenrechte der immerwährenden Mitgliedschaft unseres Vereins eingetrcten. Wir sprechen dem gütigen Geber für die sehr willkom mene Zuwendung auch an dieser Stelle mit besten Glückwünschen unseren herzlichen Dank im Namen des Vereins aus. Berlin, den 3. April 1895. Der Vorstand des Uiiterstiihnntzöverkins deutscher Ünchhändler und Dnchhandluilgsgehiilfen. E. Paetel. H.Hoefer. M. Winckelmann. O. Seehagen, vr. K. Weidling. Nichtamtlicher Teil. Zum Entwurf von Bestimmungen über den Restbuchhandel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 58, 70.) III. Wir bringen hiermit zwei Fälle zur Kenntnis, die für die Beurteilung des in Nr. 58 d. Bl. veröffentlichten Ent wurfs von Bestimmungen über den Restbuchhandel nicht ohne Interesse sind, insofern sie, jeder in seiner Art, die Notwendig keit der in H 3 u. 4 festgelcgten Bestimmungen über die Form der Ankündigung und Ausbietung der dem Restbuchhandel übergebenen Werke darthun: 1) Ende 1893 hatten wir einem Antiquar eine größere Anzahl älterer Verlagswerke zur Aufnahme in seine antiqua rischen Kataloge angeboten. Dieser benutzte die Offerte in der Weise, daß er seinen Kunden ein Verzeichnis sandte, mit der Aufschrift: »Aus der Herder'schen Verlagshandlung in Freiburg biete ich zum Kaufe an in beliebiger Anzahl und tadel los neuen Exemplaren, sowie neuesten Auflagen, nach folgende Werke und bitte um schleunige Bestellung. « Da die Form dieser Anzeige den antiquarischen Cha rakter unserer Offerte völlig außer acht ließ und einer öffent lichen Preisherabsetzung in Bausch und Bogen gleichkam, so verweigerten nur die Lieferung. Der Betreffende suchte auf gerichtlichem Wege Schadenersatz zu erlangen, wurde aber in beiden Instanzen abgewiesen mit der Begründung, daß sich seine Ankündigung nicht in der herkömmlichen Form anti quarischer Verzeichnisse bewegt habe und geeignet gewesen sei, dem Ansehen der Verlagshandlung zu schaden. 2) Ein Großantiquariat für katholische Litteratur hat vor kurzem einen, sowohl für den Buchhandel als auch für das Publikum bestimmten »Bar-Katalog von zumeist herabgesetzter katholischer Litteratur« ausgegeben und darin, ohne unser Wissen, auch eine Reihe der gangbarsten neueren Werke unseres Verlags ausgenommen. Letztere sind zwar zu den Ladenpreisen angekündigt; es fehlt jedoch jedes Kennzeichen, daß sie nicht zu der herabgesetzten^) Litteratur« gehören, und der Kunde kann ohne Zuhilfenahme eines Katalogs oder sonstige Erkundigung nicht unterscheiden, ob ihm das betreffende Buch zum Ladenpreise oder zu einem ermäßigten Preise angeboten wird. Wir haben gegen diese, das Ansehen der betreffenden Werke schädigende Form der Bekanntmachung sofort protestiert und den Verkehr mit der Firma eingestellt. Freiburg im Breisgau, 1. April 1895. Herder'sche Vcrlagshandlung. Partielle Ramfchv erkaufe. XllVIII. Bergt. Börsenblatt 1894 Nr. 231, 233, 234, 237, 240, 24l, 242, 243, 246, 249, 252, 253, 255, 257, 259, 261, 268, 274, 280, 1895 Nr. 24, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 4t, 42, 46, 50, 58, 68.) Wir ziehen die im Börsenblatt Nr. 58 n. o. zum Ab druck gebrachte Unterschrift »Partielle Ramschuerkäufc« betr. zurück. Stuttgart, 23. März 1895. Strecker L Moser. Sprechsaal. Nochmals ^ 8 der Bertehrsordnmuz und die (5'ttchestllttUst des Herrn G. Freytag, Prag-Leipzig. (Bgl. Börsenblatt Nr. .46.) Die vielen Zuschriften, welche ich infolge meiner Notiz im Börsenblatt Nr. 46 erhalten habe, bestätigen, wie wünschenswert eine Verbesserung dieses 8 8 der Verkehrsordnung ist. Wenn Herr Freytag dagegen der Ansicht ist, daß meine Differenz mit ihm und 8 8 der Verkchrsordnung nichts miteinander zu thun haben, so steht er damit ebenso isoliert wie mit seiner Kulanz dem Sortiment gegenüber. Es kann öfter Vorkommen, daß von einem Buche mehrere Ausgaben existieren, ohne daß es dem Besteller bekannt — oder bei der Bestellung daraus geachtet ist. Wenn dann der Verleger, der aber in den meisten Fällen genau unterrichtet zu sein pflegt, welche Ausgabe da und dort ein geführt ist, in gutem Glauben eine Ausgabe liefert — ohne vorher anzufragen — die sich dann als nicht richtig erweist, so müßte bedingungsloser Umtausch eintrcten. Jeder kulante Verleger wird dies ja auch ohne weiteres thun; so lange wir aber Verleger in der Weise des Herrn Freytag ver fahren sehen, müssen wir gesetzlich giltige Bestimmungen haben. In seiner -Entgegnung- spricht Herr Freytag sehr viel, aber die Hauptsache übergeht er, nämlich: daß ich sofort nach Empfang seiner Sendung vom 13. August 1894 (5 Holder mann und S., Erzählungen >/2, evangelische Ausgabe) nach Leipzig schrieb, daß ich diese Ausgabe nicht gebrauchen könne, sondern die paritätische Ausgabe wünsche, und diese auch unterm 27. August 1894 geliefert erhielt. Trotzdem ich also für den gleichen Betrag andere Bücher bezog und die unrichtige Ausgabe sofort franko remittierte, wurde die Rücknahme verweigert! Darüber habe ich mit dem Leipziger Haus Freytag fortgesetzt lange Korrespondenzen gepflogen von Mitte August bis Dezember 1894. Trotzdem hierdurch die Leipziger Anslieferungsstcllc davon unterrichtet war, daß hier nur die paritätische Ausgabe gebraucht wird, hat das Haus Freytag an hiesige Buchhandlungen immer wieder die evangelische Ausgabe geliefert, um dann die Rücknahme zu ver weigern, und zwar wurde geliefert an die Firmen: E. Aletter im Juli 1894, Jul. Hermann am 3. September 1894, Tob. Löffler im August und September 1894*); *) Vorstehendes bestätigen: Ernst Aletter (I. Benshemrer's Sortiment). Jul. Hermann, Buchhandlung. Tob. Löffler, Hosbuchhandlung. 261*
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