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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1895
- Sprache
- Deutsch
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674 Nichtamtlicher Teil. pU 31, 6. Februar 1895. tcidigung aufgcfordert wird — kurz, daß der Spruch des Vorstandes allen Anforderungen der Gerechtigkeit entspricht. Demgegenüber verlangen Sie, daß der Verleger »ohne weiteres« den Verkehr und die Rechnung solchen Hand lungen gegenüber aufheben solle, welche die günstigen Be zugsbedingungen benutzen, um die Artikel unter den bestimmten Ladenpreisen zu verkaufen oder anzukündigen. »Ohne weiteres« wird aber in unserem Vaterlande kein Strolch verurteilt, und da sollte ich die Hand dazu bieten, daß »ohne weiteres« einem Kollegen die Existenzmüglichkeit abgeschnitten werde? Für schädlich muh ich die von Ihnen gewünschte Er klärung erachten, weil sie geeignet ist, das Ansehen des Börsen vereins zu untergraben. Der Börsenverein hat vor Jahren die Verleger ersucht, ihm gegenüber eine Verpflichtung einzu- gehcn, die durchaus — wie ich im Vorstehenden ansgeführt — nusreicht, um auch Ihren Wünschen gerecht zu werden. Diese Verpflichtung ist zahlreich übernommen worden, und meines Wissens sind Klagen nicht laut geworden, daß die Verleger, die sie eingcgangcn, wortbrüchig geworden seien. Treten indessen bald vom Verbände, bald von einem Orts- und Kreisverein, bald von einzelnen Sortimentern Wünsche an den Verleger heran, er möge, ohne das Gut achten des Vereinsausschusses und den Spruch des Börscn- vcrcinsvorstandes abzuwartcn, »ohne weiteres« mit dieser oder jener Firma den Verkehr abbrcchcn, so muß er stutzig werden und die Frage erwägen, ob die freiwillig über nommene Beschränkung auch für die Gesamtheit den Nutzen stiftet, um dessenwillen er sie eingegangen ist. Ich halte es für eine besonders hervortretendc Schwäche unserer Zeit, daß man, sobald irgend ein Nebelstand sich zeigt, nicht erst prüft, ob die vorhandenen Mittel zur Be kämpfung desselben ausrcichen, sondern sofort neue Vor schriften und Gesetze verlangt, ass ob von dem Vorhandensein solcher auf dem Papier alles Heil abhinge. In diesen Fehler ist auch meines Erachtens der verehr- liche Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine verfallen. In vorzüglicher Hochachtung Leonhard Simion. Zum Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. II. (Vgl. Börsenblatt Nr. 27.) Im Börscnblatte Nr. 27 vom 1. Februar d. I. findet sich ein Brief abgcdruckt, der gewiß nicht die Billigung der meisten Sortiments- und Verlagsbuchhändlcr findet. Es heißt da u. a.: »Das alles bekommt das Publikum heute geschenkt« (nämlich die Illustrationen zu Brockhaus' und Meyers Kon versations-Lexikon, die früher ohne solche erschienen) »und dafür sollte sich das Publikum bei den Buchhandlungsagenten bedanken«. Niemand wird bezweifeln, daß die Buchhandlungs- rcisenden wesentlich dazu bcigetragen haben, die Auflagen der Brockhaus, Meyer re. zu erhöhen; aber die Art, wie solche Abonnements häufig genug gewonnen werden, ist es eben, die bedenklich ist. War doch in einer Mittelstadt Sachsens Ende der siebziger Jahre die Hälfte der dort angcstellten Schutzleute zur Subskription auf Meyers Konversations- Lexikon gegen Monatsraten von 3 ^ von einem Reisenden — bewogen worden I Wie haben die Angehörigen der meisten dieser Beamten die von ihrem Ernährer eingegangene Ver pflichtung bitter beklagt, weil sie ihnen Entbehrungen in ver schiedenen Beziehungen auferlegte! Und welcher Sortiments- buchhündlcr wüßte nicht Beispiele zu erzählen, wo Leute ihn gebeten haben, ihnen das bei Reisenden bestellte Werk wieder abzunchmcn, weil ihnen dessen ratenweise Bezahlung eine fast unerschwingliche Last wurde? So kommt es, daß die Leute dann kein Geld übrig haben um andere Bücher zu kaufen, und daß die Vertriebs - Bemühungen des ortsangesessenen Buchhändlers erfolglos sind. »Der Sortimentsbuchhandel ist«, so sagt der Brief an anderer Stelle, »den Buchhnndlungsagcnten eher Dank schuldig, denn wie oft kommt es vor, daß ein vom Agenten aus gesuchter Privatmann das offerierte Buch nur durch seine befreundete Buchhandlung zugeschickt zu erhalten wünscht!« Gewiß, es gicbt erfreulicherweise noch Leute, die den Bezug durch ihren ortsangesessenen Buchhändler vorzichcn; aber bei denen wendet der Reisende gewiß seine volle Ueberredungs- gabe auf, um sie von diesem Bezugswcge abzubringen, oder er verlangt, wenn das nicht möglich ist, von dem Sortimenter eine so hohe Provision, daß diesem im günstigsten Falle ein sehr bescheidenes Aequivalent für die ihm aus Besorgung der Fortsetzung erwachsenden Spesen bleibt. Und dafür soll der Sortimentsbuchhandel dankbar sein?! Nein! Er und alle Verleger, die nicht nur Ratenzahlungs- littcratur Herstellen — und auch die Firmen Brockhaus, Meyer und Spanier haben Verlagsartikel genug, in deren Vertrieb sie nicht der Reise-, sondern nur der Sortiments- Buchhandel unterstützen kann — haben vollen Grund zu wünschen, daß der großen — Beredsamkeit durch den Reichs tag ein Riegel vorgeschoben werde. U. III. Der Zufall fügt es, daß am Tage des Eintreffens der Meyenburg'scheu Sturmwarnung (Börsenblatt Nr. 27) mir gerade folgender Fall bekannt wird. Der auf ein Konversationslexikon reisende Agent einer größeren Leipziger Firma wird vom Direktor des hiesigen Schlachthauses abgewiesen, geht entgegen dessen Anweisung und dem angeschlagenen Verbot in den Maschinenraum und beschwatzt den Maschinisten. Er spricht zunächst nur von 5 Bänden zu 40 zeigt ihm in einem Probeband die Ab bildungen von Maschinen u. dergl. und legt ihm, als der Maschinist Freude an den Abbildungen ic. hat, einen Schein vor. Diesen brauche der Mann nicht erst ganz zu lesen, er solle nur unterschreiben, die Sache wäre, wie er gesagt habe. Alle »Vorteile« re. werden in Helles Licht gestellt, alles andere verdeckt. Der Mann, der zufällig die Summe von 40 zu Hause liegen hat, unterschreibt unklugerweise. Als er später über seine Verpflichtung klar wird und das Werk nicht abnimmt, erhält er Klagezustellung (natürlich ist Erfüllungs ort Leipzig und damit seine Lage auf das äußerste erschwert) und wird vermutlich verurteilt werden, da seine gutgläubig gegebene Unterschrift vorlicgt und der Beiveis der Täuschung schwer zu führen ist. Wie häufig aber dieser Fall wiedcrkehrt, daß halbgebildete Leute sich zu einer sie nachher schwer reuenden und für ihre Vcrmögensverhältnisse verhängnisvollen Bestellung überreden lassen, beweist wohl am besten, daß die betreffende Firma mechanisch vervielfältigte Klageanträge verwendet, in die nur die nötigen Personalien und Daten eingetragen zu werden brauchen. Alles übrige ist für den Fall genau vorgesehen! Das ist die Kehrseite der Sache. Mag die vorgeschlagene Bestimmung zu weit gehen, Abhilfe muß geschaffen werden. Mit der vielfach beliebten (übrigens von Herrn Meyenburg nicht gebrauchten) Wendung, daß gewisse Leute nicht alle werden, kommt man über den Schutz der Schwachen gegen die Uebergriffe der Starken nicht hinweg. Göttingen. W. Ruprecht.
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