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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1894
- Sprache
- Deutsch
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128, 81. Mai 1894. Nichtamtlicher Teil. 3313 Stimmung zwischen Verlag und Sortiment. Die Herren Ver leger ließen sich, wie man wisse, nicht gern in ihre Entschließungen Hineinreden. Wenn aber die Sortimenter sich auf diese Rest ordnung einigten, so hätten sie auch die Macht, in ihren Kreisen darüber zu wachen, daß nach diesem Schema gehandelt werde. Herr von Zahn-Dresden: Es werde wohl niemand an nehmen, daß er nicht auf Seiten derer stände, die in dem partiellen Ramschhandel.eine der größten Gefahren für das Sortiment erblickten; aber er teile nicht die Zuversicht, daß die angedeutete Selbsthilfe zum Ziele führen werde. Wenn der künftige Verbandsvorstand auch ein Cirkular erlasse etwa des Inhalts, cs sei ihm glaubwürdig mitgeteilt worden, daß diese oder jene Verleger partiellen Ramschhandcl trieben, der Ver bandsvorstand mache daher bekannt, daß die den verbundenen Vereinen angehörigen Sortimenter die Verwendung für die Artikel der betreffenden Verleger einzustellen hätten, so könne das zwar vorgeschrieben werden; es sei aber sehr fraglich, ob die Vorschrift gehalten werde. Es sei in der gestrigen vertraulichen Besprechung mitgeteilt worden, daß einzelne hervorragende Sortimentsfirmen sich für einen bestimmten Verlag nicht mehr verwendeten; schließlich habe sich aber ergeben, daß sie die betreffenden Artikel, die sie gebrauchten, vom Barsortimenter bezögen. Nun sei es ja aller dings ein Unterschied, ob sich ein Sortiment für die Neuigkeiten eines bestimmten Verlages nachdrücklich verwende, oder ob es diese nur notgedrungen vorlege, wenn danach gefragt werde; aber man sehe doch aus diesem Bekenntnis, daß die Herren die Bücher des gesperrten Verlages doch verkaufte», wenn sie vom Publikum verlangt würden, und er fürchte, daß das immer und überall so gehen werde. Dagegen scheine ihm ein anderer Weg viel eher zum Ziele zu führen, und das sei der, daß man sich der Organisation bediene, die man habe. Er sehe nicht ein, weshalb der partielle Ramschhandel nicht durch entsprechende Bestimmungen der Ver kehrsordnung oder, wenn diese nicht ausreiche, durch die Be stimmungen der Kreis- und Ortsvereine getroffen werden könnte, so daß vou Börsenvereinswegen gegen ihn eingeschritten werden müßte. Es sei gesagt worden, der Börsenverein könne hier nichts thun. Dieser Auffassung möchte er widersprechen. Der Börsenverein werde in dieser Sache außerordentlich viel thun können, sowie die Interessen des Sortiments durch die Verkehrs ordnung oder sonstwie geschützt sein würden. Wenn man in der Berkehrsordnung oder in den Lerkaussdestimmungen der Vereine den partiellen Ramschhandel durch ganz bestimmte, strikte Vor schriften treffen würde — und diese zu finden werde nicht un möglich sein — so werde der Börsenverein eine Handhabe haben, um einzugreifen. Aber aus einer einfachen Erklärung des Verbandsvorstandes an irgend einen einzelnen Verleger, daß die dem Verbände angehörigen Sortimenter die Verwendung für dessen Verlag eingestellt hätten, würden sich die Verleger in sehr vielen Fällen wenig machen Sie würden daraus rechnen, daß der Sortimenter ihre Bücher eben doch liefern müsse. Herr Seippel-Hamburg: Er wundere sich, daß Herr von Zahn das schon gestern von ihm Vorgebrachte heute wieder vor trage. Er hätte doch schon gestern erkennen müssen, daß er sich im Irrtum befinde, wenn er sage, die Hamburger Firma hätte zugegeben, daß sie mit solchen Verlegern, deren direkten Verkehr sie aufgegeben habe, indirekt durch die Barsortimenter Verkehre. Seien denn die Sortimenter überhaupt in der Lage, dem Kunden die Lieferung eines Buches zu verweigern, weil sie mit dem betreffenden Verleger abgebrochen hätten? Ein bestelltes Buch müßten sie doch kommen lasse». Es sei aber ein großer Unter schied, ob man ein Buch auf Lager habe, weil man mit einem befreundeten Verleger zu thun habe, und auch ob man mit Ueberzeugung für den ganzen Verlag eines befreundeten Ver legers eintrete, oder ob man »ur notgedrungen ein bestelltes Buch zu besorgen veisoreche und es vom Barsortimenter beziehe. Herrn Strauß wolle er entgegnen, daß man im Kreise Norden auch eine Ordnung für den Restbuchhandel habe; man habe aber die Erfahrung gemacht, daß sie durchaus nichts nütze. Der partielle Ramschhandel sei durch die Ordnung für den Restbuchhandel ebensowenig aus der Welt geschafft worden, wie bekanntlich die Schleuderei im Sortiment durch die Maßnahmen des Börsenvereins. Man kenne ja eine ganze Reihe vou ge sperrten Firmen, die nach wie vor ruhig weiter beständen, und man wisse, daß die höchste gerichtliche Behörde, das Reichsgericht in Leipzig, dem Börsenvereinsvorstande die Grenzlinie seiner Maßnahmen gezogen habe. Man könne das unendlich bedauern; allein es sei eine Thatsache, mit der man zu rechnen habe, und gerade im Hinblick auf diese Thatsache sei man in Hamburg- Altona und im Kreise Norden dazu gekommen, den hier ver sammelten Herren Sortimentern die Selbsthilfe vorzuschlagen. In dieser Beziehung müsse er auch Herrn von Zahn ent gegentreten, wenn er hier schon ganz bestimmt formuliert habe, was der Verbandsvorstand allenfalls thun könnte. Nach seiner Ueberzeugung könne er sehr viel mehr thun. Wenn die Ver sammlung also die große Schädlichkeit des partiellen Ramsch handels anerkenne, so möge sie den von ihm vorgebrachten An trag annehmen und die Verfolgung dieser Sache in die Hände des Verbandsvorstandes legen. Herr Theodor Fuendeling-Hameln: Herrn Strauß habe er zu erwidern, daß die Ordnung für den Restbuchhandel nur für Mitglieder der einzelnen Kreisvereine Giltigkeit habe, nicht aber für die außenstehenden Buchhändler und Antiquare, und diese seien es gerade, die den partiellen Ramschhandel betrieben. (Zuruf: Darum muß das allgemein werden.) Ja das sei eben ein Mittel, das selbst der Börsenvereins vorstand noch nicht erfunden habe; viel weniger würden es der Verbandsvorstand oder die Delegiertenversammlung erfinden. Herr Carl Meißner-Elbing: Man brauche sich nicht den Kopf darüber zu zerbrechen, in welcher Weise der künftige Ver bandsvorstand an die Sache herantreten werde. Das werde eben Sache des künftigen Verbandsvorstandes sein. Sache der Ver sammlung aber sei es, ihm dazu die Freiheit und die Erlaubnis zu geben, auch diese Angelegenheit in den Bereich seiner Thätig- keit zu ziehen. Das sei doch der Sinn des Antrags, und diesen möglichst einhellig anzunehmen, wolle er hiermit dringend bitten. Herr Justus Pape-Hamburg: Er sei in der erfreulichen Lage, die Vorschläge der Herren Strauß und von Zahn auch annehmen zu können. Warum sollte das, was diese Herren vorgeschlagen hätten, nicht nebenher auch versucht werden? Aber man lasse sich deswegen nicht davon abbringen, der Resolution auch stattzugebeu, indem man etwa befürchte, sich damit in ein Unternehmen zu stürzen, das den Hals kosten könne. Es handle sich hier keineswegs um eine Verlegenheitsresolution, mit der man eine Sache aus der Welt zu schaffen gedenke; sondern hinter ihr stehe nach seinem Dafürhalten die Macht des gesamten Buch handels, des Sortiments, wie des Verlages; denn auch der Verlag habe ein Interesse daran, daß er sich schütze gegen die üblen Wirkungen des Ramschhandels durch einzelne Verleger. Er sei überzeugt, diese Resolution sei in sich selbst schon so stark, daß es des Mittels der Selbsthilfe gar nicht so oft bedürfen würde. Die Resolution werde erziehlich wirken, und das habe man seines Erachtens im Buchhandel nötig, daß etwas mehr auf gute Erziehung gesehen werde, daß von der großen Mehrheit gute Grundsätze ausgesprochen würden. Er möchte wissen, welcher einzelne Ver leger sich dann stark genug fühlen wurde, sich dem zu wider setzen. Man werde sich im Kreise Norden bemühen, dort recht viel Ordnung zu schaffen; er bitte aber diese Versammlung, die von dort vorgeschlagene Resolution auch anzunehmen; er sei über zeugt, daß schon die Annahme dieser Resolution helfen werde, um in dieser Frage so zu Gehör zu kommen, daß man künftig gar keine Klagen darüber mehr hören werde. Herr von Zahn-Dresden: Er dürfe Herrn Seippel da ran erinnern, daß er ausdrücklich gesagt habe, es sei ein großer 447*
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