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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1894
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- Deutsch
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3310 Nichtamtlicher Teil. ->S 123, 81. Mai 1894. und diesen Beschluß morgen in der Hauptversammlung bekannt gebe» werde, daß die Abrechnung vom nächsten Jahre ab statt um 8 Uhr morgens erst um 10 Uhr zu beginnen habe. Die Leipziger Kommissionäre wären in letzter Zeit durch vielfach vor gekommene Einbrüche beunruhigt worden. Die Verlegung des Beginns der Abrechnung auf 10 Uhr würde für sie den Vorteil haben, daß sie die oft sehr bedeutenden Summen, die sie am Montag auszuzahlen hätten, nicht über den Sonntag in ihren Wohnungen oder Geschäftsräumen aufbewahren müßten, sondern erst am Montag früh bei den Banken abheben könnten. Es habe sich bei genauer Prüfung herausgestellt, daß das Abrechnungs geschäft in der Zeit von 3 Stunden, also von 10 bis 1 Uhr bequem erledigt werden könnte. Satzungsgemäß sei der Vorstand allein berechtigt, über die Abrechnungszeit Bestimmung zu treffen, ein Beschluß der Hauptversammlung sei also nicht erforderlich; er wolle aber nicht unterlassen, schon hier von diesem Beschlüsse des Vorstandes Mitteilung zu machen, um denjenigen Herren, die etwa Bedenken dagegen haben würden, Veranlassung zu geben, sich zu äußern. Herr Theodor Ackermann-München: Er rechne seit einer langen Reihe von Jahren selbst, und könne der Aenderung mit der Beschränkung zustimmen, daß man um 9 Uhr beginne; dann könne man um 1 Uhr bequem fertig sein. Den Beginn um 10 Uhr halte er für zu svät. Herr vr. Eduard Brock Haus: Der Vorstand habe den Beginn um 9 Uhr natürlich auch überlegt; aber dieser Zeitpunkt würde den Zweck nicht ganz erfüllen. Die Reichsbank übe zwar die Gefälligkeit, mit Rücksicht auf den Buchhandel am Montag nach Kantate ihre Kontore schon um 8 statt um 9 Uhr zu öffnen; aber die Auszahlungen könnten nicht vor '^9 Uhr be ginnen, und da der Andrang an dem betreffenden Morgen sehr bedeutend sein werde, so wäre es vielen Kommissionären nicht möglich, vor ^10 Uhr ihr Geld zu bekommen. Der Vorstand habe sich daher sür die Festsetzung des Termins auf 10 Uhr entschieden. Herr Theodor Ackermann-München: Es sei ihm bekannt, daß viele Berliner Kollegen am Montag Nachmittag wieder abreisten; das dürfte wohl ein gewichtiger Einwand gegen den Vor schlag sein. Herr vr. Eduard Brockhaus: Auch das sei im Vor stande überlegt worden. Aber für die Berliner Herren ginge der erste zweckmäßige Zug erst um 6 Uhr abends von Leipzig ab. Es folgte Punkt 7 der Tagesordnung der Abgeordneten- versammlung: Antrag der Abgeordneten Gröber, Hitze und Genossen im Reichstage auf Abänderung der Gewerbe ordnung bezw. Beschränkung der Kolportage. Vorsitzender Herr vr. Ehlermann: Es sei der Ver sammlung bekannt, daß der Verbandsvorstand infolge der leb haften Bewegung, die sich im Buchhandel an die Anträge der Abgeordneten Gröber und Genossen im Reichstage aus Be schränkung der buchhändlerischen Kolportage geknüpft habe, eine Vertrauensmänner-Versammlung nach Leipzig berufen habe, deren Beschlüsse im Börsenblatte Nr. 44 vom 23. Februar d. I. be kannt gegeben worden seien. Ter erste Punkt dieser Beschlüsse sei dahin gegangen, beim Vorstande des Börsenvereins zu er wirken, daß dieser einen außerordentlichen Ausschuß einberufe, der das Verhältnis des Kolportagebuchhandels zum Sortiments buchhandel zu untersuchen und die Frage zu erörtern habe, wie etwaigen Schädigungen des Sortiments durch die Kolportage zu begegne» sei Der Verbandsvorstand habe versucht, der Aus führung dieses Beschlusses dadurch gerecht zu werden, daß er die beiden Vereine, die die Hauptträger der Bewegung für die Gröberschen Anträge seien, die also, um es kurz zu sagen, eine Einschränkung der Kolportage anstrebten, aufgefordert habe, einen entsprechenden Antrag beim Börsenverein für die bevorstehende Hauptversammlung einzubringen. Der Verbandsvorstand habe auf dieses Ersuchen aber eine Ablehnung erfahren. Es sei den beiden Vereinen nicht opportun erschienen, bereits in diesem Jahre einen entsprechenden Antrag einzubringeu, der der Ver trauensmänner-Versammlung allerdings wünschenswert erschienen sei, die Abgeordneten und Mitglieder der verbundenen Kreis- und Ortsvereine würde» also voraussichtlich nicht in der Lüge sein, in der morgigen Börsenvereins-Hauptversammlung über diese Angelegenheit zu beraten. Er stelle also zunächst die Frage, ob die Versammlung wünsche, daß in der morgigen Börsen vereins-Hauptversammlung ein bezüglicher Antrag eingebracht werden solle. Herr Justus Pape-Hamburg: Die beiden Vereine, die diese Frage angeregt hätten, seien der »Kreis Norden« und der »Verband Braunschweig-Hannover«. Wenn diese Vereine der Aufforderung des Verbandsvorstandes nicht entsprochen hätten, so liege der Grund darin, daß aller Voraussicht nach die Gröber'schen Anträge in der vorliegenden Form den Reichstag nicht wieder beschäftigen würden. Nach eingezogenen Nachrichten beabsichtige die Reichsregierung vielmehr, selbst eine Novelle zur Gewerbeordnung vorzulegen, die diese Materie regeln werde. Es scheine daher nicht erforderlich, daß man sich in der gegenwärtigen Versammlung mit diesem Gegenstände beschäftige. Was die Ver trauensmänner-Versammlung beschlossen habe, sei im Börsen blatte veröffentlicht worden, und wenn Ausstellungen daran zu machen seien, so sei es viel zweckmäßiger, mit diesen im Börsen blatte hervorzutreten. Als einer, der an dieser Angelegenheit besonders beteiligt sei, möchte er daher beantragen, daß man diesen Gegenstand verlasse. Die Versammlung beschloß diesem Anträge gemäß. Es folgte Punkt 8 der Tagesordnung der Abgeordneten versammlung: Herbeiführung einheitlicher Verkaufs normen der Kreis- und Ortsvereine. Schriftführer des Verbandes Herr R. von Zahn-Dresden: Er könne als in der Hauptsache wohl bekannt voraussetzen, wie überhaupt der Wunsch entstanden sei, eine einheitliche Fassung der Verkaufsbestimmungen der einzelnen Kreis- und Ortsvereine herbeizuführen. Man habe die Erfahrung gemacht, daß es z. B. nicht möglich sei, aus Grund der Satzungen des Börsenvereins ein aus einer Ansichtssendung gemachtes ungehöriges Rabatt augebot durch den Vereinsausschuß oder den Börsenvereins vorstand zu verfolgen. Diese sehr wünschenswerte Möglichkeit sei aber dadurch zu erreichen, daß die einzelnen Kreis- und Orts vereine eine entsprechende Bestimmung in ihre Verkaufsbe stimmungen mit ausnähmen. Man wisse, daß der Börsenver- cinsvorstand die Vorstände der Kreis- und Ortsvereine in ver traulicher Weise hierüber verständigt habe. Der Weg, um zu diesem Ziele zu gelangen, würde seines Erachtens der sein, daß man eine Kommission ernenne, die aus Grund der bisher be stehenden, sehr auseinandergehenden Bestimmungen der einzelnen Vereine ein Normalstatut ausarbeite, das die zur Zeit vielen Vereinen noch fehlenden wichtigen Bestimmungen enthalte, und das allen Vereinen zur Annahme empfohlen werden müsse. Es sei nicht daran zu denken, daß man auf diesem Wege zu einer vollkommenen Einheit gelangen werde; jeder Verein werde sich vielmehr in Einzelheiten immer noch nach seinen besonderen Be dürfnissen und Verhältnissen zu richten haben, und es werde beispielsweise nur mit Freude begrüßt werden können, wenn etwa ein Verein den im allgemeinen zugestandenen Rabatt noch unter 5«/o werde Herabdrücken können. Immerhin werde die Einheitlichkeit durch ein solches Normalstatut gewinnen. Um diese Arbeit zu erleichtern, habe der Verbandsvorstand eine über sichtliche Zusammenstellung der verschiedenen bestehenden Ver kaufsbestimmungen ausgearbeitet und stelle diese hiermit allen Herren, die sich dafür interessierten, zur Verfügung. Sie sei in zwanzig Punkte eingeteilt. Er glaube, daß die Kommission, die mit der Ausarbeitung des Normalstatuts zu beauftragen sei,
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