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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1894
- Sprache
- Deutsch
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123, 81. Mai 1894. Nichtamtlicher Teil. 3309 »»l«s»-«aga,i» <z. «chab.lltz) in Zürich. Casti, G., Sr. Heiligkeit Papst Alexanders VI. Bulle: ,,In rebns aworis". Ins Deutsche übertr. v. L. Scharf. 16°. (31 S.) u. —. 60 »«i»«anvlche »uch!>. in »««lin. Urkunäeu, aspz'ptiscbs, ans äsn köoiul. Aussen rn korlio, krsx. v. äsr 6sosral VervaltA. Uriecbisoks Urkunäsu. 11. Ilkt. Imp -4°. (81. 321-352.) o. 2. 40 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer znm erstenmale angekündigt sind. tSttrrarisch« Unstal» Via»»«» » tiaralu, in Aranktnr» a. «. 3325 Kadi, Ltuäisn rnr Kritid äsr Aoäsrns. H. »«chhvld in Araakfuit a. U». 3sss 2uns, Ois Vsrwiuäeruug äsr Loäsuvsrscbuläuo^. «I»xa»d»» v,y„ in »,«»dr«. 3325 v Foedransperg, Vierzig Jahre in d. oesterr. Armee. M. »rrttrnftein in wl«n. »32« Lurrss Rspstitorium äsr kkarmaeopoea practica. DSrsfttng » Frank» in L«tp,ig. 3325 Kntdarät, äie 6naäs Uottss in 6dristo ässu. 2. Xnti. Vtlo charrassowltz in S«lp,»g. 3324 Voullisms, äis Incnnabelll ä. köiixl. koiv.-kiblivtdsk rn kann. «. char»l«d«n'I »,«>a, in lksti»«. 3324 Rosegger, Spaziergänge in der Heimat. tk T. »««HI««'» Antiquarium in ti«lp,lg. 332« LtvII, LaxAsstion n. Hypnotismus in äsr Völderps^cdolozic. »»«und »ch««rsahl in Lü»«<k. 3325 Lcdwsrsaki, 100 4usüüAo in Ukibsck's kmKsxsnä. 2. Hag. Gustav «oigt in «„sedurg. 3323 VoiZt, kaxisiAsrvicdtstabsIIso. «»als von, » »o. in »tult-art. Breitner, nicht rasten und nicht rosten! 3323 »arl »lut«»'» Uni»«,fiiäi»»«chhan»luug in H»td,ld»rs. kütrsr, Usbsrsicdt ä. oatürl. gz'stsms ä. küanrsn. 3326 Nichtamtlicher Teil. Der Schuh des Urheberrechtes in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. (Vgl. Börsenblatt Nr. 117.) Entgegnung. Der Einsender des Artikels mit obiger Ueberschrift in Nr. 117 dieses Blattes hält es für angebracht, nach dem Material zu fragen, auf welches sich meine Mitteilung in dem schriftlichen Petitionsbericht an den Reichstag stütze, daß bisher nur für ein einziges Werk in Buchform der von Amerika zuge standene Rechtsschutz nachgesucht worden sei. Diese Anfrage kann ich kurz dahin beantworten, daß mein Material lediglich das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel sein konnte und zwar auf Grund einer Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom 6. Februar 1893, den amerikanischen Vertrag betreffend, welche auch als Separatabdruck versandt wurde. Hier steht deutlich zu lesen, Seite 2 Zeile 36: »eine Veröffentlichung der eingetragenen Werke findet im Börsenblatte für den deutschen Buchhandel statt.« Auf Grund dieser amtlichen Bekanntmachung nahm ich im Februar 1894 meine Nachforschungen auf und fand zu jener Zeit nur ein einziges Werk in Buchform eingetragen; zu meinem lebhaften Bedauern stehen mir nicht wie Herrn —r die Gehe marchive der großen Verleger zur Verfügung, da, wie es nach dessen Mitteilungen scheint, auch Eintragungen in Washington unter Umgehung der vcn dem deutschen Buchhandel errichteten amtlichen Stelle vollzogen werden. Ist daher mein Material mangelhaft, so trifft nicht mich die Schuld, sondern die Herren Verleger, welche unterließen, die Publikation im Börsenblatt zu veranlassen. Wenn Herr —r meint, daß dem Regierungskommissar und mir der Umstand entgangen sei, daß durch den Vertrag den dramatischen Autoren das Aufführungsrecht gesichert sei, so ist er im Irrtum. Wir glaubten dies nicht besonders hervorheben zu sollen, da dramatische Arbeiten ebenso dem Zwange unter liegen, wie Bücher u Amerika mit amerikanischen Typen gesetzt und am Tage des Erscheinens in zwei Exemplaren überreicht zu werden; so ist wenigstens der Wortlaut der Bill. Der Hinweis des Herrn —r, daß man ja sein litterari- sches Eigentum auch in anderer Weise sichern könne, hat mit dem neuen Vertrag gar niclts zu thun; das was er andeutet, hat man früher auch ohne Vertrag schon thun können und gethan. Neu und überraschend ist mir nur die Schlußbemerkung, die sich auf die »NsnukueturivK clause« bezieht. Hier findet der Herr Kritiker, daß dieselbe nur auf Werke in englischer Sprache angewandt werden könne. Diese Annahme widerspricht dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung so ausfällig, daß ich mich enthalten kann, darauf einzugehen. Wenn Herr —r ferner schreibt, daß der Nutzen, den der deutsche Buchhandel aus dem Uebereinkommen ziehe, heute schon größer sei als die gebrachten Opfer, besonders durch die großen Vorteile, welche er dem Kunst- und Musikalienhandel gebracht habe, so ist auch dies ein bedauerlicher Irrtum. Ich möchte ihn bitten, bezüglich dieser Behauptung das Börsenblatt Nr. 98 vom 30. April 1894 gütigst Nachlesen zu wollen; hier steht Seite 2626 in dem Berichte über die Hauptversammlung des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu lesen: »Die Urheberrechtsverhältnisse in Amerika werden nach wie vor durch die von der dortigen Registerbehörde ge übte, dem Geiste eines Schutzvertrages widersprechende Be handlung der Eintragsformalitäten geschädigt. Es ist dem New Jorker Vertreter des Vereins nicht gelungen, in dieser Beziehung eine Aenderung zu erzielen.« Herr —r kann daraus leicht ersehen, daß auch in diesen Kreisen die Stimmung gegenüber dem Uebereinkommen keine rosige ist. Trotz allen Beschönigungsversuchen bleibe ich überzeugt, daß dieser Vertrag für Deutschland beschämend und schädlich ist, und unterschreibe das Diktum des Abgeordneten Dietz bei der Beratung dieses Vertrags, daß wir »mit Scheffeln geben und mit Löffeln empfangen« in seinem ganzen Umfange. Julius Oskar Galler. Verhandlungen der 16. ordentlichen Nbgeordnetenversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine am 21. April 1894, nachmittags 4 Uhr, im Deutschen Buch händlerhause. (Fortsetzung aus Nr. 120) Erster Vorsteher des Börsenvereins Herr vr. Eduard Brockhaus: Da hier eine große Anzahl von Teilnehmern an der bevorstehenden Börsenvereins-Hauptversammlung vereinigt sei, so wolle er Mitteilen, daß der Vorstand des Börsenvereins auf Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre beschlossen habe 446*
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