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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940528
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
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- Tag1894-05-28
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3238 Nichtamtlicher Teil. 120, 28. Mai 18S4. meiden lassen; indessen teile er die Ansicht des außerordentlichen Ausschusses, daß die Einnahmen aus dem buchgewerblichen Anzeigeblatte auch hierfür Deckung schaffen würden Wenn Herr von Zahn darauf Hinweise, daß bei vielen Verlegern ein außerordentliches Reklamebedürfnis bestehe, so könne diesem Bedürfnis ja in dem Nachrichtenblatt, das für die Oeffentlichkeit bestimmt sei, Rechnung getragen werden. Diese Herren würden gewiß nicht versäumen, ihre Anzeigen auch in das Nachrichtenblatt zu geben, wo sie ja direkt auf das Publikum wirken könnten Diesem Reklamebedürfnis sei also bereits ent sprochen. Wenn aber das Reklamebedürfnis ausschlaggebend sein solle für die Bewilligungen der Hauptversammlung, so käme man in kurzer Zeit auch dahin, daß man das Format des Börsen blattes werde vergrößern müssen. Aber das Reklamebedürfnis, einer gewissen Anzahl von Verlegern dürfe nicht entscheidend sein. Er glaube, daß vielmehr der Sortimentsbuchhandel, also die große Masse der Leser, auf die das Börsenblatt wirken solle, die Rücksicht verdiene, daß man seine Zeit schone. Der Sorti menter sei gezwungen, tagtäglich das Börsenblatt zu lesen, das bisher nicht kleiner geworden sei; nun käme auch noch das Nachrichtenblatt hinzu, das auch noch gelesen werden müsse, und zu allem lleberfluß solle nun gar die Uebersicht im Börsenblatie selbst erschwert werden. Bei jeder Zeitung — und das Börsenblatt sei eben auch nichts anderes als eine Zeitung — müßten in erster Linie die Bedürfnisse und Wünsche der Leser befriedigt werden; jede Zeitung richte sich zunächst hiernach. Er bitte also, die Spaltenfreiheit auch diesmal wieder abzulehnen. Noch ein anderer Umstand errege sein Bedenken. Das sei die dem Börsenvereinsvorstande im Verein mit dem Börsenblatt- ausschusse einzuräumende Befugnis, den Wahlzettel unter Um ständen nach eigenem Ermessen wieder fallen zu lassen. Er finde das nicht schön, sondern meine, daß doch auch das Sortiment gefragt werden müsse, ob es den Wahlzettel nicht beibehalten wolle. Kosten erwüchsen ja aus der Beifügung des Wahlzettels nicht, da diese von den inserierenden Verlegern getragen würden. Es liege also keine große Gefahr darin, wenn der Wahlzettel etwa mehr kosten würde, als angenommen sei; diese Gefahr sei so gering, daß man ruhig werde warten können, bis eine Haupt versammlung Gelegenheit habe, über die Abschaffung oder Bei behaltung zu entscheiden. Hinzusügen wolle er noch, daß er nicht bloß Sortimenter sei, sondern auch im Verlage dilettiere und hierbei schöne Erfolge erzielt habe, die den Erfolg seines Sortimentes bei weitem über wögen. Diese Erfolge habe er aber nicht durch irgendwelche Reklame erreicht; seine verlegerischen Ankündigungen im Börsen blatt und in Cirkularen seien im Gegenteil stets in bescheidensten Maßen gehalten; er glaube also auch eine langjährige Erfahrung dafür ansühren zu können, daß ganz einfache Anzeigen dieselbe Beachtung beim Sortimenter fänden, wie solche, bei denen das Reklamebedürfnis des Verlegers nur allzu deutlich hervortrete. (Bravol) Herr Carl Schöpping jun.-München: Er wolle nur fest stellen, daß die Ausführungen des Herrn Ackermann die An schauungen wiedergäben, die vor einem Monat in der General versammlung des Bayerischen Buchhändlervereins zum Ausdruck gekommen seien. Diese Generalversammlung habe sich nach ge nauer Erwägung der Verhältnisse zu der Ansicht entschlossen, daß mit allen Mitteln gegen die Spaltenfreiheit im Börsen blatte aufzutreten sei. Der Bayerische Buchhändlerverein sei mit Vergnügen bereit, den Verlangzettelbogen, der für den Sortimenter zweckmäßig sei, anzunehmen, er werde aber bezüglich der Börsen blatteinnahmen lieber einen weiteren Rückgang sehen, als in die Aushebung des Spaltenzwanges willigen. Herr Egon Werlitz-Stuttgart: Er glaube, daß das Ver hältnis derjenigen Verleger, die die Spaltenfreiheit wünschten, zu denen, die sie nicht wünschten, ungefähr dasselbe sei, wie im Sortiment. Man habe ja von den Herren Sortimentern mehr fach gehört, daß sie gegen die Freiheit der Anzeigenformate im Börsenblatte seien. Seines Erachtens sei hier ganz wesentlich das Bedürfnis des Lesers maßgebend; das Bedürfnis des Inserenten komme weniger in Betracht, zumal, wie ganz richtig bemerkt worden sei, der Inserent ja vollauf Gelegenheit habe, seinem etwa nicht zu bän digenden Reklamebedürfnis in dem zur Einführung vorgeschlagenen Nachrichtenblatte, das sich direkt an die Oeffentlichkeit wende, zu genügen. Ihm, dem Redner, und, wie er erwarten dürfe, auch noch vielen anderen Herren würde es sogar erwünscht sein, wenn seiten? der Redaktion noch innerhalb der jetzt zugebilligten Spalte eine gewisse Censur geübt werden würde. Allerdings gewöhne man sich ja daran, Anzeigen, die mit den Worten »Lesen Siel« beginnen, nicht zu lesen, diese Form sei also wohl kaum schäd lich; immerhin wirke sie nicht angenehm, und der Gedanke, daß etwa diese Form nun die herrschende, wenigstens die das Auge be herrschende im Börsenblatte werden könnte, biete keine angenehme Aussicht. Er habe sich daher erlaubt, das Wort zu ergreifen, um festzustellen, daß, soweit er herumgehört habe, bei den Verlegern ein Reklamebedürfnis nicht in dem Maße vorhanden sei, wie vorausgesetzt werde. Etwas anderes sei es natürlich, wenn die Freigabe der Anzeigenformate als conäitio sin« gua non für die Umgestaltung des Börsenblattes, die wohl allgemein als wünschens wert erkannt werde, hingestellt werde. In diesem Falle müsse man sie eben in den Kauf nehmen. Bisher habe man aber aus dem Finanzplan nicht den Eindruck gehabt, als ob diese Zugabe unbedingt notwendig sei, und mindestens werde seines Erachtens der Börscnverein keine große Gefahr lausen, wenn man zunächst einmal bis zur nächsten Hauptversammlung, unter Um ständen mit Opfern, die Probe machen und dann entweder ganz zum alten zurückkehren oder auch noch die Jnseratensreiheit hinzu nehmen würde. Dann würde man wenigstens mit mehr Be rechtigung als jetzt sagen können, daß es nicht anders gehe und daß man also auch dieses Mittel noch versuchen wolle. Die heutige Begründung des Vorschlags einer Aufgabe des Spalten zwangs mit den finanziellen Bedürfnissen des Börsenvereins könne auch er nicht ohne weiteres gelten lassen (Bravo!). Herr Friedrich Thienemann-Gotha: Er möchte sich mit zwei Gründen gegen die Ansicht des Herrn Ackermann und der Herren Vorredner wenden. In erster Linie bestreite er die Ansicht des Herrn Ackermann, daß durch die Beibehaltung der gegenwärtigen Anordnung die Uebersicht besser gewahrt sei, als wenn man den Spaltenzwang aufgebe. Es möge gelehrte Kollegen vom Verlag und Sortiment geben, denen das schnelle Durchlesen des Börsenblattes in seiner jetzigen Gestalt wie die eines Katalogs keine Schwierigkeiten mache; aber die große Menge der Sortimenter und Verleger lese die jetzigen ein förmigen langen Spalten des Börsenblattes wie Kataloge nicht so schnell, wie sie jene Zeitungen lese, wo alles so gedruckt sei, wie es der Inserent gewünscht und vorgeschrieben habe. Er bestreite, daß das Börsenblatt, wie es in den letzten Jahren ein gerichtet sei, schneller und sicherer gelesen werden könne, als vor acht Jahren, wo man den Versuch mit der Spaltenfreiheit gemacht habe. Ein weiterer Vorteil der Freigabe der Anzeigen formate werde aber der sein, daß der Sortimenter künftig weniger Cirkuläre werde zu lesen haben, und daß der Verleger nicht mehr nötig haben werde, so viele Cirkuläre hinaus zusenden wie jetzt. Er halte es daher für im beiderseitigen Vorteile liegend, wenn man dem anzeigenden Verleger gestatten würde, seine Anzeige in derjenigen Form an den Interessenten zu bringen, wie er selber sie für geeignet halte. Er sei deshalb unbedingt für die Freiheit der Anzeigenformate. Vorsitzender des Börsenblattausschusses Herr R. Voigt- länder-Leipzig: Man erlaube auch ihm einige Worte. Zunächst halte er es für seine Aufgabe, den etwas zu hoch gespannten Erwartungen entgegenzutreten, die in Bezug aus den öffent lichen Teil des Börsenblattes gehegt zu werden schienen. Für den Fall, daß die Vorlage angenommen werde, sei es zunächst
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