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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1894
- Sprache
- Deutsch
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2722 Nichtamtlicher Teil. 101, 4. Mai 1894. wenigstens, derartige Arbeitskräfte, wie sie unbedingt gefordert werden müßten, überhaupt nicht mehr bezahlen könne und auch nicht mehr bekomme, weil bessere Arbeiter sich mit Recht ihres Wertes bewußt wären und, sich, wenn nicht anderen Berufen, so doch lohnenderen Stellen im Berufe selbst zugewandt hätten. Man müsse in der Provinz daher vielfach auf junge Leute mit geringerer allgemeiner, wohl gar nur mit Volksschulbildung zurückgreifen, und auf diese Weise sinke all mählich, aber mit unfehlbarer Sicherheit das geistige Niveau des gesamten Standes aus eine bedauerlich niedrige Stufe herab. Das aber sei das schlimmste Zeichen für den Niedergang eines Be rufes, wenn er nicht mehr im stände sei, seine unbedingt er forderlichen Hilfskräfte in angemessener Weise zu lohnen, und es sei äußerst bedenklich, daß es mit einer großen Mehrzahl der deutschen Sortimente, die früher einen allgemein geachteten Stand gebildet hätten, so weit habe kommen können. Es sei nun zu untersuchen, was wohl die Ursache» dieses Niederganges seien. Als ersten Grund wolle er den anführen, daß der Sorti menter verurteilt sei, die Kosten auch für diejenigen Geschäfte zu tragen, die er nicht mache. Das sei eine der mehrfachen Unbegreiflichkeiten der buchhändlerischen Organisation. Andere Leute, denen gegenüber er zu keiner Leistung verpflichtet sei, ja deren Geschäftsverbindung er nicht wünsche, legten ihm in un verlangten Zusendungen die Kosten für den Vertrieb ihrer un nötigen und überflüssigen Erzeugnisse auf. Gegen unverlangte Zusendungen gebe es ja allerdings in der Verkehrsordnung einen gewissen Schutz; der stehe aber nur auf dem Papier; in der Praxis gestalte sich die Sache wesentlich anders. Denn wenn der Sortimenter von seinem guten Rechte Gebrauch mache und ei» unverlangtes Paket auch nur mit dem Betrage seiner that- sächlich verauslagten Selbstkosten zurückgehen lasse, ohne die unnötig erwachsene sonstige Arbeit und Zeitversäumnis anzu rechnen — wozu er vom kaufmännischen Standpunkte ja voll ständig berechtigt sein würde —, so müsse er die merkwürdigsten Liebenswürdigkeiten hören, wohl gar gewärtigen, daß er durch Vorcnthaltung der Lieferung anderer Bücher, die er brauche und bestelle, bestraft werde. Was diese unverlangten Zusendungen betreffe, so sollte man meinen, daß diese Sache auch in der Praxis vollkommen geordnet sei; denn anders könne man die Angabe im Buchhändler-Adreßbuche, daß nur noch 284 Firmen Ncnigkeiten annehmen, 4620 Firme» ihren Bedarf wähle», nicht aussassen. Thatsächlich schütze aber weder die Vcrkehrsordnung noch die entsprechende Bezeichnung im Adreßbuch, noch die Ver wahrung im Börsenblatt vor unverlangten Sendungen, die sich durch ihre Massenhaftigkeit und häufig vollkommene Unverwend barkeit zu einem Unfuge der schlimmsten Art ausgestaltet hätten. Und wenn es so weit gekommen sei, daß der Verleger es in der Hand habe, denjenigen Sortimenter zu bestrafen, der sich sehr berechtigter Weise dagegen wehre, so sei das eben nur eines der vielen Uebel, die mit vereinten Kräften abgewendet werden »lüßten. Als weiteres Uebel seien die in letzter Zeit in bedenklichem Grade gewachsenen Barbezüge zu erwähnen. Die Mehrzahl der jenigen Bücher, auch viele Neuigkeiten, die der Sortimenter unbe dingt haben müsse, obwohl er nicht wisse, ob er sie auch absetzen werde, bekomme er nur gegen bar und zwar meist ohne erhöhten Rabatt, also ohne die Aussicht auf vermehrten Gewinn, die der Vermehrung seines Risikos entsprechen würde. Im Geschäfte des Redners betrügen die jährlichen Barbezüge 2/, des gesamten Umsatzes, und er glaube, daß das Verhältnis in andere» Sorti menten, nicht günstiger sei» werde (Lebhafte Zustimmung). Diese zwei Drittel, also eine im Verhältnis sehr bedeutende Summe, müsse man zahlen, ohne die Ware auch nur gesehen zu haben, ohne bei Neuigkeiten ihren Wert am Objekte selbst einigermaßen beurteilen zu könne», ohne bei bestellten Sachen die Richtigkeit und Tadellosigkeit prüfen zu können. Zu der unvcrhältnismäßigen und, wie oben ausgeführt, zum Teil höchst ungerechtfertigten, ein seitig auferlegten Spesenbelastung komme auf diese Weise auch noch ein erheblicher Zinsverlust, der Unsicherheit bei dieser Be zugsart ganz zu geschweige». Wenn es wenigstens gelänge, diese Bezugsart in etwa dreimonatliche Abrechnungen umzuwandeln, so wäre schon einiges erreicht, und es sei ihm kein Zweifel, daß sich das und auch noch weiteres erreichen laste. Es komme nur daraus an, daß die Sortimenter zusammenständen. Man beachte wohl: Der Verleger erlaube sich, dem Sorti menter dafür Spesen aufzulegen, weil es ihm, dem Verleger, beliebt habe, unnötige Bücher zu drucken, die der Sortimenter nicht haben wolle, und er verlange im voraus bares Geld für Ware, die der Sortimenter noch nicht gesehen habe. Es sei also eine vollkommene Begriffsverwirrung in den kaufmännischen Grundlagen des Geschäfts eingetreten, die Eigenart des Buches werde von manchen Verlegern in einer gemeinschädlichen Weise ausgenutzt. (Sehr richtig.) Bei Schulbüchern sei bekannt, daß diese notwendigen Brot artikel des Sortiments zum größten Teil bar bezogen werden müßten, und bei ihnen komme noch hinzu, daß sie vielfach zu ganz ungenügenden Rabattbedingungen geliefert würden. Dabei habe der Sortimenter von verlegerischer Seite hören müssen, daß er eigentlich nicht einmal das Recht habe, das für Schul bücher zum Ostertermin eingenommene Geld für die Deckung seiner Ostermeßverpflichtungen zu verwenden Man scheine also auf jener Seite keine Kenntnis davon zu haben, daß man erst viele Hunderte, in größeren Geschäften Tausende von Mark bar auszugeben habe, um sich auf den Schulwechsel einzurichten, und zwar, bei der gegenwärtigen Eigenart des Schulbüchergeschäfts, ohne wissen zu können, ob man nicht etwa unrichtig disponiert habe, ob das bar vorausgezahlte Geld nicht vielleicht zum Fenster hinausgeworfe» sei. Die Herren im Sortiment würden sich der Wahrheit nicht verschließen können, daß ihre Lagerbestände von unverkäuflichen Büchern in rapider Weise anwachsen. Das hänge eng mit der leidigen Notwendigkeit der vielen Barbezüge zusammen Die Rücknahme eines bar bezahlten Buches zu erwirken, halte außer ordentlich schwer. Auch komme cs bei der erforderten Viel seitigkeit und großen Arbeitslast im Sortiment bei ungenügenden Arbeitskräften mitunter vor, daß bei einer Bestellung der Titel nicht haarscharf genau angegeben werde. In solchen mißlichen Fällen sei es ein großer Unterschied, ob das betreffende Buch bar oder in Rechnung geliefert sei. Am schlimmsten liege die Sache auch hier wieder bei den Schulbüchern. Welcher Sorti menter habe nicht schon die Erfahrung gemacht, daß ihm ganze Reihen von Schulbüchern durch das unerwartete Erscheinen einer neuen veränderten Auflage entwertet worden seien. Von irgend welcher Beteiligung des Verlegers an der Tragung dieses Verlustes sei keine Rede. Woher aber kämen diese rücksichts losen Entwertungen? Zum großen Teil daher, daß sich oft drei Viertel und mehr von ganzen Auflagen in den Händen des gesamten Sortiments befänden, das sie dem Verleger bar abge tanst habe. Sei nun die Auflage beim Verleger erschöpft, so kümmere er sich nicht darum, ob auch das Sortiment seinerseits die Auflage untergebracht habe, sondern drucke frischweg eine neue Auflage und entwerte damit die im Sortiment vorhandenen Bestände. (Sehr richtig) Einzelne, sogar hervorragende Verlegerfirmen trieben die Rücksichtslosigkeit so weit, ein schlechtes Holzpapier zu ihren Er zeugnissen zu verwenden, das ein für teures Geld bar bezogenes Buch in einem halben Jahre unverkäuflich mache. Wo sei im kaufmännischen Geschäft der Fabrikant, der es wagen dürfe, seine Abnehmer in dieser Weise zu bedienen! Das sei nur bei dem herrschenden Verlegermonopol möglich. So komme tagaus, tagein beim Sortiment Verlust zu Verlust; einzelne kleinere Verluste ließen sich ja verschmerzen; aber ihre beständig wachsende Menge mache in ihrer Gesamtheit
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