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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1894
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- Deutsch
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98, 30. April 1894. Nichtamtlicher Teil. 2627 in Amerika erfolgt zu sein braucht, wenn diese den Schutz dort erhalten sollen. Die Beteiligung an einem Rechtsstreite zur Feststellung dieser Frage würde einen Zweifel an der Grundlage bedeuten, auf der die gesamten Vertrags-Verhältnisse ausgebaut worden sind; denn das deutsche Reich würde einen derartigen Vertrag überhaupt nicht eingegangen sein, wenn nicht wenigstens der Schutz des Musikalien- und Kunstverlags in solcher Weise da durch gewährleistet worden wäre. Eine Beanstandung dieses grundlegenden Satzes würde für Deutschland auch die Voraus setzung für die Weiterführung des Vertrags benehme». Die Hauptversammlung beschloß, in diesem Sinne dem eng lischen Musikverlegervereine in London Mitteilung zu machen. An die Erörterung der amerikanischen Verhältnisse wurde ein Bericht über den guten Erfolg der deutschen buchgewerblichen Ausstellung in Chicago geknüpft, an der auch die Musikalien händler in hervorragendem Maße sich beteiligt haben Gelegentlich des geplanten und inzwischen abgeschlossenen Handelsvertrags mit Rußland hatte der Verein der deutschen Musikalienhändler zu der Frage Stellung zu nehmen, ob eine sehr bescheidene Erniedrigung der hohen Eingangszölle für Musi kalien in Rußland für die Einfuhr des deutschen Musikalien handels von derartiger Bedeutung sei, daß es als Vorteil anzu sehen sei, für den man von Deutschland aus auf anderem Gebiete ein Entgelt zu gewähren habe. Diese geringfügige Abminderung des Zollbetrages mußte als gänzlich unerheblich angesehen werden; man glaubte deshalb auf einen derartigen, nur scheinbaren Vor teil verzichten zu sollen. Auch die inzwischen thatsächlich gewährte Abminderung des Zolles von einigem Belang ist doch noch nicht im stände, die Einfuhr gegenüber dem von Rußland geschützten Nachdrucke zu steigern. Die Frage des Abschlusses eines Litterar- Bertrags mit Rußland konnte bei der Aussichtslosigkeit derartiger Bestrebungen bei den betr. Angaben nur nebenbei gestreift werden. Für einen derzeit geplanten Handelsvertrag mit einem anderen Lande hat der Verein die Anregung gegeben, den Bei tritt zur Berner Litterar-Konvention zu fordern. Zum weiteren Ausbau der Vertretung des Musikalien handels hat der Verein, eine gegebene Aussprache im schweize rischen Buchhändlerverein benutzend, den schweizerischen Kollegen die Gründung eines schweizerischen Musikalienhändler-Verbandes nahe gelegt und dessen engere Verbindung mit dem Verein der deutschen Musikalienhändler befürwortet. Die Anfrage bei einem hervorragenden schweizerischen Mitgliede des Musikalienhändler- Vereins ergab, daß dort die Verhältnisse für die Begründung eines selbständigen Vereins noch nicht reis seien und daß des halb von dort der Beitritt einzelner Mitglieder zum deutschen Verein für die beste Art der Jnteressen-Vertretung angesehen werde. Von Ungarn aus kam die Anregung des Budapester Kartell-Vereins, einen allgemeinen deutsch-österreichisch-ungarischen Musikalienhändler-Verband zu gründen und zu diesem Zwecke eine Versammlung in Leipzig, als Centrum, zu berufen. Die entgegenkommenden Schritte des deutschen Vereins haben doch noch nicht ein greifbares Ergebnis zur Folge gehabt. Der Vorsitzende des Vereins der Berliner Musikalienhändler, Herr W. Challikr, hat im Aufträge seines Vereins die Anfrage gestellt, ob es nicht möglich sei, die Bedingung, daß der Eintritt in den Verein der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig von der Zuge hörigkeit des Eintretenden zum Börsenverein abhängig gemacht wird, aus der Welt zu schaffen. Der Verein der deutschen Musikalienhändler ist immer bereit gewesen, jedem erfüllbaren Wunsche der Berliner Kollegen nach Möglichkeit näher zu treten; dies ist geschehen bei allen Wünschen zur Einwirkung auf solche, die sich gegen die Bestimmungen des Berliner Vereins verfehlt haben. Nament lich auch ist es zum Ausdruck gekommen durch Annahme der Berliner Vorschläge für Umgestaltung der Verkaufsnormen, die hierdurch eine nicht günstig veränderte Fassung erhalten haben, während darauf der Verein der Berliner Musikalienhändler es ausgab, korporatives Mitglied des Vereins der deutschen Musi kalienhändler zu sein. Gimmdsechzigster Jahrgang. Die Hauptversammlung äußerte sich einstimmig dahin, daß die Eigenschaft des Vereins als Organ des Börsenvereins der deutschen Buchhändler eine Abänderung der Satzungen in dem von Berlin gewünschten Sinne unmöglich mache, daß aber auch grundsätzlich ein enges Verhältnis zum Börsenverein durchaus festzuhalten sei. Die als korporative Mitglieder dem Vereine angehörenden Kreisvereine haben, soweit sie zugleich Organe des Börsenvereins sind, ihren Satzungen nach im wesentlichen nur Börsenvereinsmitglieder; diejenigen Orts- und Kreisvereine aber, die dem Verein der deutschen Musikalienhändler ange hören, ohne Organ des Börsenvereins zu sein, können mit Stimmberechtigung natürlich nur durch Mitglieder vertreten sein, die dem Börsenverein der deutschen Buchhändler ange hören. Die Eintrittsbeiträge für den Börsenverein sind nicht so überschwänglich groß, daß sie für angesehene und an den Bewegungen ihres Standes teilnehmende Mitglieder zu groß seien, namentlich im Hinblick auf die vielen Vorteile, die jener Verein, so namentlich auch durch den billigen Bezug des Börsen blattes und durch Benutzung anderer seiner Anstalten gewährt. Es ist deshalb der Wunsch ausgesprochen, daß eine Anzahl an gesehener Berliner Musikalienhändler doch auch dem Börsenverein beitreten möchten, wie denn auch dieser bereits letzthin angesehene Vertreter des Musikalienhandels zu dem für sie wichtigen Ur- Hebergesetz-Ausschusse hinzugezogen hat. Die Sortimenterliste des Vereins, die auf Wahrung des Kredits unter den Mitgliedern zu wirken hat, hat sich in den letzten Jahren bewährt. Von verschiedenen Mitgliedern wird hervorgehoben, daß eine Verwendung dieser Liste als Vcrsendungs- liste sich empfehle, doch stehe bisher der teure Preis entgegen. Es wird beschlossen, den Preis von 5 bezw. 3 aus 1 für jedes Heft herabzusetzen, die Abgabe aber nach wie vor auf Mitglieder des Vereins zu beschränken. Der geschäftssührende Ausschuß wird ermächtigt, zur Beratung der Liste andere Ver einsmitglieder hinzuzuziehen, und ersucht, an Nichtmitglieder Mit teilung über diese Liste, die künftig im Formate der Buchverleger- Vereine erscheinen wird, zu machen. Bei Verfehlung gegen die Verkaufsnormen gelang es in drei Fällen, wo solche zur Anzeige kamen, stets die Anerkennung der Verkaufsnormen zu erzielen. In dem Falle der unerlaubten Lieferung für einen Berliner Bazar, der sich gegen die Ver kaufsnormen verfehlt hatte, erfolgte sofortige bindende Erklärung, diese Lieferungen künftig zu unterlassen. Der Kasscnbestand hatte zur Ostermesse 1893 392 ^ 74 H betragen, zu dem Einnahmen im Jahre 1893 zu 1894 im Be trage von 704 50 H hinzutraten. Dieser Gesamt-Einnahme von 1097 ^ 24 H standen gegenüber Barausgaben von 381 ^ 63 H und Ankauf von Wertpapieren im Betrage von 504 sonach ist der gegenwärtige Barbestand 211 ^ 61 H, während der Nennwert der Wertpapiere 2100 beträgt. Zum Schluß wurde der bisherige Vorsteher, Herr Or. O. von Hase, samt den beiden Ausschußmitgliedern Herrn Richard Linnemann und Herrn vr. Max Abraham von neuem auf weitere drei Jahre gewählt. Am Abend folgte ein vertrauliches Mahl der Vereins mitglieder im deutschen Buchhändlerhause. Die Ostermeffe. -Ganz so schlecht, — das; wirs gestehe» — Ist es doch nicht in der Welt.» (Aus einem der Festlieder.) I. Der Bcgrüßungsabend. Ungewöhnlich früh ist dieses Jahr Kantate ins Land ge gangen. Manchem ehrsamen Sortimenter mag bange Sorge das Herz beschlichen haben, wenn er nach dem aufreibenden Weihnachtsgeschäft die Zeit fand, den neuen Kalender zu studieren, um sich seinen Arbeitsplan für das nächste Vierteljahr mit seinen j unangenehmen Verpflichtungen zu machen. Mit Hochdruck mußten ' 353
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