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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1894
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 2393 89, IS. April 1894. r»a«a«tz » L«I>«an» In »r«Idi«. Personal, das medicinal- u. veterinärärztliche, u. die dafür bestehenden Lehr- u. Bildungsanstalten im Könige. Sachsen am 1. Jan 1894. Aus Anordng. des königl. Ministeriums des Innern bearb. gr. 8°. (VIII, 225 S.) bar o. 2. — Lsltsvlirikt kür äie LedanälnuA LoüvraebsivuiAsr u. Lpilsptisebsr. Orxan äer Lovkersu» k. äas läiotsnvssso. Untsr Nitvirk^. v. irrten v. kääa^o^en brs^. v. IV. Lebrötsr, 8. X. IViläerwvth, L. Rsiebelt. 10. s14.f änbr^. 1894. 6 8rv. l,er.-8°. (8r. 1. 24 8.) In Lamm. dar n, 3. — vor«. ««ttzlchr Uviv.-Vuchl,, ri>«o»»r »roo», >» -«>»»!»«»-. liarartzttl, 6., Lialübruv^ in äas tranrösiscdo 6irilrsokt (6oäo 8a- polsrv) u. äas bnäisobs daväreebt (sorris in äas rbsin. Reokt übsr- daupt). älit s. Osila^s: Der 6ocis äs ia eonvsntioo. 2. (Vitsl-) Xvü. xr. 8". (VII, 454 8.) n. 10. — L«o »o«rl in würzduig Frank, F., die Schächtfrage vor der bayerischen Volksvertretung. 3. Ausl, gr. 8". (46 S.) n. —. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. S. v«r»«I»mana In »at«r»I«h. 2417 Gymnasial-Bibliothek. Hrsg. v. Pohlmey u. Hofsmann Heft 6 u. 18. »Irrand«» Lunik«, In 0««lt«. 2445 Negri, Schicksal. »«,»«,',chc »«»lagdhandlung in A,«4d»,g I. v. 2417 Rundschreiben vom heil. Vater Leo XI ll. üb d. marian. Rosenkranz. — üb. das Studium der heil. Schrift. Htn,tch»'jil,c »otduilihandluug in L«Im«I». 241« Uoltr, ä. ^ssan u. ä. ksdanäluaz äor 6iokt. «. ». »,««««««« » «». I» -all«. ,4» Schneider, I G. Fichte als Sozialpolitiker. Schultze, Der junge Goethe. 7. (Schluß-)Hcft. »od««t 0pp»»l,»tm <»ufta» »ch«t»»> in v,,ltn. »44» ^ibrsedt, Nauäbueb ä. pradt. 6svsrdebx8ions. Ar. iNIS»«« in «»Ipttg. 2442 Zimmer, Sünde oder Krankheit? Dietel, Missionsstunden. 3. Ausl. Leonhards, im Reiche der Gnade. 2. Aufl. »nftav «chlortzman» in Gotha. »418 Bainberg, d. Sonn- und Festtags Evangelien des Kirchenjahres. Jultu« «prtvg,» in v»rli». 24>s IVisssnsvdaktl ^bkauäixn. ä. pdxsiiral.-teedu. kisioboavstait. 8ä. 1. »trupp« » Sinckl», >n v«rtti»< ^ 241» Keil. Logik u. Wissenschastslehre. 1. Heft. Hand« <d «p»n«r'lche »nchhandluu, (A. »«idltn«) in »«rti«. I'rispsl, In stiller 8tunäs. 2. ^nü. 2412 I. I. k»«b«r in 4S«tp>tg. Novellenbibliothek der Jllustr. Zeitung. 15. Bd. 2412 Nichtamtlicher Teil. Deutscher Reichstag. Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aözaylungsgeschäfte, am 10. April 1894. (Nach dein amtlichen stenographischen Bericht.) (Fortsetzung aus Nr. 86). Abgeordneter vr. von Buchka: Meine Herren, in ber eisten Beratung dieses Gesetzentwurfs herrschte Einverständnis in seltener Weise auf allen Seiten des Hauses über die Prin zipien dieses Gesetzes, ein so seltenes Einverständnis, wie ich es anderen Gesetzesvorlagen gegenüber auch gewünscht hätte, und wie ich es bisher in dieser Weise noch nicht erlebt habe. Es ist dies wohl ein Beweis dafür, ein wie dringendes Bedürfnis das Gesetz ist, und wie schreiend die Notstände, welchen dasselbe abhelfen soll. Es ist nun ja von den beiden Herren Vorrednern das Bedauern darüber ausgesprochen worden, daß das Gesetz nicht vorher an eine Kommission gegangen ist, und es ist dies Be dauern damit begründet worden, daß eine Reihe von Anträgen noch in der letzten Stunde gestellt sind, welche in der zweiten Beratung Berücksichtigung finden sollen und müssen. Ich meine doch, daß diese Anträge nicht so undurchsichtiger und schwieriger Art wären, daß wir sie nicht im Plenum erledigen könnten, und ich möchte darauf Hinweisen, daß es doch dringend wünschens wert ist, in Rücksicht aus den baldigen Schluß der Session das Gesetz noch vor diesem Schluß zur Verabschiedung zu bringen. Ich möchte daher bitten, von einer Kommissionsberatung auch jetzt abzusehen und die zweite Lesung jetzt gleich im Plenum zu Ende zu bringen. Es war von seiten des Herrn Lenzmann darauf hinge wiesen, daß — wenn ich mich jetzt zu Z 1 des Gesetzesvorschlags wende — das Verbot der sogenannten Verwirkungsklausel nicht einmal notwendig sei, da dasselbe, wie schon von verschiedenen Gerichten erkannt worden, .contra, bonos moros sei. Ich bin vollkommen einverstanden mit dem Kollegen Lenzmann, daß diese Verwirkungsklausel contra bonos moros ist. Allein es hat sich die Rechtsprechung in diesem Sinne doch noch nicht bei uns in solcher Weise stabilisiert, daß wir von einer gesetzlichen Regelung absehen könnten, und ich glaube daher, daß nach wie vor ein Bedürfnis vorliegt, diesen Punkt ein für alle Mal ge setzmäßig zu fixieren. Herr Kollege Lenzmann hat sodann hingewiesen auf die Thatsache, daß sich gegenüberstehen auf der einen Seite der Ver käufer, der sich im Zustand des Rechts befindet, und auf der anderen Seite der Käufer, welcher als der wirtschaftlich Schwächere gegen Ausbeutung des Verkäufers geschützt werden muß Meine Herren, der ganze Gesetzentwurf beruht meiner Ansicht nach auf dem Prinzip, daß summum jus summa injuria ist. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, daß die rückhaltlose Ausbeutung des wirtschaftlich Schwächeren auf diesem Gebiet zu Mißständen führt, welche wir nicht länger dulden dürfen, und aus diesem Grunde wird es sich auch rechtfertigen, die Vertragsfreiheit in der im Gesetz vorgeschlagenen Weise einzuschränken. Diese Ein schränkungen sind überdies noch immer nicht sehr weitgehend. Wir sind also alle darin einverstanden, daß die Verwirkungs klausel nichtig sein soll, uud es gehen nur die Ansichten aus einander über die rechtlichen Folgen des vereinbarten Rücktritts rechts, darüber, in welcher Weise dasselbe rechtlich gestaltet werden soll. Die Regierungsvorlage schlägt nun vor: Auflösung des Kontrakts und möglichste Wiederherstellung des früheren Zu stands. Demgemäß soll jeder Teil verpflichtet sein, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzuerstatten, und es werden außer dem dem Käufer verschiedene Ersatzverbindlichkeiten auferlegt. Er soll Ersatz leisten dem Verkäufer für die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, also für die notwendigen Transport kosten ii. s. w., ferner für solche Beschädigungen, die durch sein Verschulden und sonstige durch ihn zu vertretende Umstände verursacht sind, und endlich soll er für die Ueberlassung des Gebrauchs oder der Benutzung deren Wert vergüten. Auf letzteren Punkt bezieht sich nun der Abänderungsantrag des Herrn Kollegen Enneccerns, welcher beantragt, noch die Worte hinzuzusügen »wobei auf die inzwischen eingctretene Wertminderung der Sache Rücksicht zu nehmen ist«. Ich hebe hier gleich hervor, daß ich 320»
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