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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1894
- Sprache
- Deutsch
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sodann auch nach eingehender Beratung erklärt, daß der Antrag Gröber in seiner jetzigen Fassung nicht annehmbar sei, weil er teilweise zu weit gehe, teilweise vollständig über das Ziel hinausgehe und nicht in die heutigen Verkehrsverhältnisse passe. Die Vertrauensmänner-Versammlung habe beschlossen, den Vor stand der Kreis- und Ortsvereine zu ersuchen, dahin zu wirken, daß der Börsenverein einen außerordentlichen Ausschuß einberufe, der das Verhällnis des Kolpoitagebuchhandels zu dem Sorti mentsbuchhandel untersuche und die Frage erörtere, wie etwaigen Schädigungen des Sortiments durch die Kolportage zu begegnen sei. Sodann sei die Frage behandelt worden, daß durch die Kolportage große Mengen von Druckwerken in Lieferungen -c. als sogenannte »Romane« verbreitet würden, die inhaltlich durch aus verwerflich und dabei auch, quantitativ betrachtet, viel zu teuer seien, so daß die Personen, welche diese Druckwerke ab nähmen, in doppelter Hinsicht geschädigt würden. Um diesem Uebelstande abzuhelsen, sollte die Erlaubnis zur Kolportage aller in Lieferungen re. erscheinenden Werke künftig von der Ge nehmigung einer Behörde abhängig gemacht werden, wobei es zunächst dahingestellt bleiben möge, ob man diese Befugnis Pro vinzial-, Landes- oder Reichsbehörden übertrage. Nur dürsten diese Behörden nicht aus Bureaukratcn allein bestehen, sondern man bilde sie aus Männern praktischen Berufes, z. B. Buch händlern, Lehrern, Aerzten ic. Frei von dieser Beschränkung müßten alle in sich abgeschlossenen, also fertigen Werke bleiben, r wie auch in regelmäßigen Jahrgängen erscheinende Zeitschriften. Diese Druckwerke würden mehr durch eine orts- bezw. bezirks ansässige Kolportage vertrieben, seien, quantitativ betrachtet, meistens preiswert, könnten zwar inhaltlich bedenklich sein, doch müßten hier Schranken gezogen werden, wie sie z. B. die »1er kleinrs« vorgeschlagen habe. Falls allerdings künftig die Bezeich nung einer Zeitschrift als Deckmantel gewählt werden würde, nur um Schund- und Schauerromane zu vertreiben, so müßte auch dagegen eingeschritien werden. Die Kolportage verbreite ferner mittels Subskriptionen viel teure und umfangreiche Werke, ohne daß oft die betreffenden Subskribenten dank den Vorspiegelungen oder Verschweigungen der Kolporteure oder Reisenden genau wissen, wozu sie sich durch Unterschrift verpflichtet haben. Diesem Uebelstande wäre zu begegnen durch eine gesetzlich zu bestimmende Form der Subskriptionsscheine, für alle in Lieferungen rc. erscheinenden Druckwerke. Die Scheine müßten »deutlich erkennbar« angeben, wozu sich der Subskribent durch Unterschrift verpflichte und gegen wen er sich verpflichte. Dann müßten die Scheine aber auch noch an einer zweiten Stelle von den Subskribenten unter schrieben werden, an einer Stelle, die ausdrücke, daß dem Sub skribenten von dem Kolporteur die Subskriptionsbedingungen in genauem Wortlaute ausgehändigt seien, und daß der Subskribent das Recht habe, binnen drei Tagen von der Subskription durch Widerruf zurückzutreten. Subskriptionsscheine, bei denen diese Bestimmung von den Subskribenten nicht unterschrieben sei, dürften keine Giltigkeit haben. Der dritte Punkt habe hauptsächlich die vielen Gegner der Kolportage geschaffen, daß nämlich in der Kolportage viele Personen vorübergehend oder dauernd arbeiteten, die kaum einen festen Wohnsitz hätte», von ihren Auftraggebern hin- und her- gcsandt würden und manchmal heuschreckenartig bestimmte Städte oder Gegenden überfielen, nicht zum Vorteil dieser. Um diese Art von Kolportage zu erschweren, führe man Kolportageberech- tigungsschcine zu hoher Taxe für jeden Kreis, bezw. Regierungs bezirk oder dergl. ein. Hingegen lege man den orts- bezw. bezirksansässige» Kolporteuren keine besondere Steuer auf. Aller dings müßte der Begriff »orts- oder bezirksansässig« genau begrenzt werden. Die Anträge Gröber, Hitze und Genoffen, die hoffentlich in kürzester Frist im Reichstage behandelt werden würden, sofern sie nicht überhaupt unter den Tisch fallen würden, seien also ^ unannehmbar. Der Buchhandel habe dann aber die Pflicht, die Sache wieder aufzunehmen und einen Ausschuß zu bilden, der sie in der angedeuteten Richtung bearbeite und das so ge wonnene Material an die Regierung abtrete. Herr Goeritz erklärte als Mitberichterstatter, daß er den , Ausführungen nichts mehr hinzuzufügen habe. — Darauf richtete der Herr Vorsitzende die Frage an die Versammlung, ob sie ^ mit dem Vorgehen des Vorstandes in dieser Beziehung einver standen sei und auch das Vorgehen der Vertrauensmänner-Ver sammlung billige. Widerspruch erfolgte hiergegen nicht. — Herr Pech erklärte sich mit dem Vorgehen einverstanden, wandte sich aber gegen einige Ausführungen des Herrn Fuendeling, namentlich in dem Falle der sogenannten Zensur. Wenn erst die Lehrer ihr maßgebendes Urteil über den inneren und äußeren Wert eines Buches abgeben sollten, dann sei es weit genug gekommen. Darum wünsche er, diese Leute nicht zu befragen. — Herr Fuendeling erwiderte, schon klar und deutlich auseinander gesetzt zu haben, daß jegliche Druckwerke, welche jährlich fort laufend erscheinen, sowie sämtliche wissenschaftliche Werke von der Beurteilung der Zensurbehörde ausgeschlossen seien und daß es sich nur um Werke wie »der Scharfrichter von Berlin« rc. handle. Solche Litteraturerzeugnisse wünsche wohl jeder einge dämmt zu sehen. 10) Stellung zum Sortimenter-Verein und dem Verbände der Kreis- und Ortsvereine. — Als Bericht erstatter führte Herr Fuendeling aus, daß es sich hierbei wesentlich um den Plan des Herrn Meißner in Elbing handle, der durch dessen Zuschrift wohl allgemein bekannt sei. Der Vorstand hätte beschlossen, dieses Thema als noch nicht spruchreif von der Tagesordnung abzusetzen. Einige weitere Mitteilungen über diese Nummer der Tagesordnung behielte sich der Vorstand vor, in einem Rundschreiben den Mitgliedern nach der Ostermesse mitzuteilen. Der Herr Vorsitzende wies ebenfalls daraus hin, daß die Sache dem Vorstande noch nicht spruchreif erschienen sei. Da man nun auch glaube, daß der zu gründende Sortimenter-Verein eine Spitze gegen die Verleger in sich bergen würde, so habe der Vorstand dazu keine Stellung nehmen, sondern jedem einzelnen Mitgliede überlasten wollen, ob es sich dem Vereine anschließe oder nicht. Herr Goeritz glaubte annehmcn zu dürfen, daß die Be rechtigung eines Sortimenter-Vereins ebensowohl möglich sei, wie die Verleger sich verbunden hätten, denn die speziellen Interessen würden immer am besten in solchen Vereinen geschützt. Da aber das Bestreben dahin gehe, mit den Verlegern stets Hand in Hand zu gehen, so habe er sich seiner Zeit gegen die Grün dung ausgesprochen, wohl aber daran die Bitte geknüpft, daß die Verleger in allen Städten Mitglieder des Verbandes werden und sich auch an den Verhandlungen rege beteiligen möchten. 11) Verschiedenes. Hierzu hatten verschiedene Mitglieder das Wort verlangt zu Anregungen und Anfragen, die teils vom Vorstande sofort beantwortet wurden, teils von ihm in Erwägung gezogen werden sollen. Der Herr Vorsitzende, im Begriff die Sitzung zu schließen, erteilte Herrn Neumeyer das Wort. Dieser dankte dem Vor stande für seine Mühewaltung während des abgelaufenen Jahres ^ und ersuchte die Versammlung, sich zum Zeichen der Anerkennung von den Plätzen zu erheben, was geschah. — Der Herr Vor sitzende dankte, ließ das Sitzungsprotokoll verlesen und ge nehmigen und schloß um Ir/, Uhr die Hauptversammlung.
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