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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1894
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940212
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906 Geschäftliches Einrichtungen und Veränderungen. 38, 12. Februar 1894 er weder bei uns noch bei einer andern Firma »eine Uebervorteilung versucht noch durchgeführt- habe. Da wahrscheinlich noch andere Firmen Bestellungen des T. Hueber ausgejührl haben, ohne bisher in Besitz des Geldes gelangt zu sein, so dürste es sich wohl empsehlen, ebenfalls die Vermittelung des kaiserlich deutschen Konsulats in Anspruch zu nehmen. Leipzig, den 8. Februar 1894. Zangenberg L Himly. Remitlendenjalturen. (Vgl. Börsenblatt Nr. 32.) Unter dieser Marke fragt ein Herr L. L. in Nr. 32 des Börsen blattes über Berechtigung der Streichung von Disponenden an. — Die Redaktion des Börsenblattes beantwortet diese Anfrage ganz richtig mit dem Inhalte des H 29 der buchhändlerischen Verkehrsordnung. Damit mußte die Sache ihr Bewenden haben, wenn inan der löbl. Redaktion nicht zurufen soll: di ln wirses, pbitosopbu-i mausissss. Nach der (unmaßgeblichen) Ansicht der Redaktion des Börsen blattes steht dem Verleger bezüglich der Remission jedes Recht zu, dem Sortimenter ein Anspruch aus Einrede -im allgemeinen überhaupt nicht- (sie). Auch darf der Sortimenter keine Remtttendenfaktur ver langen. — Wie soll dann der Sortimenter die Wünsche der Verleger kennen lernen bezüglich der Nemiiteuden? — Am einfachsten durch rechtzeitige Einsendung einer Remitlendenfaktur. Traurig ist es, daß heute am 9. Februar noch recht viele und sehr große Verleger die Remitlendenjalturen nicht gesandt haben, wodurch die Arbeit nur ausgehalten wird. Noch trauriger aber, daß die Redaktion des Börsenblattes diesen säumigen Verleger» auch noch das Wort zu reden versucht — K2 M. Gladbach. L. Boltze. Entgegnung der Redaktion — Wir bemerken zu Obigem, daß) wir mit guter Ueberlegung gesagt haben, der Sortimenter habe -im allgemeinen- keinen Anspruch auf erfolgreiche Einrede gegen dir Streichung von Disponenden. Im besonderen mag er der berechtigten Gründe hierzu eine ganze Menge haben; das ist eine Sache, die außer dein betreffenden Verleger nur ihn selber angeht, uns jedenfalls nicht. Wir haben nie den Anspruch erhoben, eine maßgebliche Ansicht zu haben; sie wird selbstverständlich immer unmaßgeblich sein; aber in dieser vollkommenen Unmaßgeblichkeit halten wir weiter daran fest, daß der Sortimenter keinen rechtlich begründeten Anspruch darauf hat, vom Verleger die Einsendung eines Falturenformulars für seine Remit- tenden zu verlangen. Vor dreißig Jahren kam diese Gepflogenheit nur vereinzelt vor; nur einige große Verleger sandten den Sortimentern ihre vorgedrucklen Formulare. Allmählich vermehrte sich die Zahl dieser Firmen sehr bedeutend) und die Einrichtung ist jetzt fast allgemeiner Ge brauch. Hieraus folgt aber ohne weiteres noch keineswegs eine Ver pflichtung der Verleger, die Faktur zu senden, und ebensowenig eine Verpflichtung des Sortimenters, sich ihrer zu bedienen. Beständen diese Verpflichtungen, so wären sie ganz gewiß in der buchhändlerischen Ver kehrsordnung sestgelcgt worden, zumal der Inhalt des § 29 die Er wähnung dieser Remittendenfakturen nahegelegt hat i.Der Zweck des Fakturen-Formulars war ursprünglich, der Bequem lichkeit des Verlegers zu dienen, der Ordnung und Uebersicht erstrebte, und der Sortimenter empfand die Einrichtung als eine Wohlthat, weil sie — zum Teil wenigstens — auch seiner Bequemlichkeit dient. Aber sowohl die Uebersendung durch den Verleger, als die Benutzung durch den Sorti menter geschieht zur Zeit noch durchaus freiwillig; einen Rechts anspruch einerseits und eine rechtliche Verpflichtung anderseits daraus herzuleiten, wie cs von Herrn L. L. in Nr. 32 d. Bl. angedcutet ist, erscheint uns bei dieser Sachlage nicht begründet. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s6580) Uckainltmachlllig. Vom 12. Februar d. I. ab befindet sich meine Verlagsbuchhandlung in Wiesbaden. Bis aus die pädagogische Monatsschrift „Neue Bahnen" und etnige wenige andere Ver- lagöaruket lasse ich das jeste bezw. bar Verlangte >n Leipzig bei Herrn Otto Klemm ausliesern. Emil Bohrend in Wiesbaden früher Gotha). (6704) Adlershof bei Berlin, d. 8. Februar 1894. ^ tz Meine seit dem 15. Juni 1893, bestehende Kolportageduchhandlung verbunden mit Landkarten- und Musikalienhandlung bringe ich von heuie an nnt dem Buchhandel in direkten Verkehr, und habe die Besorgung meiner Kommission Herrn Otto Klemm in Leipzig übertragen. Meinen Bedarf werde ich selbst wählen und bitte um rcchlzenige Einsendung Ihrer Verlagecirkulare, Probenummern u. s. io. Hochachtungsvoll Gustav Luther. Verlaussanträge. st>52?j Wiener Verlag. Kleiner Verlag, für kapitalskrästige An fänger sehr geeignet, bei thätiger Verwendung bald hohe Rente abwersend, ist Umstände halber sehr preiswert samt Konzession zu verkaufen. — Würde sich auch zur Begründung einer Zweig niederlassung in Wien sür größere deutsche oder ausländische Verlagshandlung gut eignen. Ges. Angebote unter „D. 9186" befördert s Rudolf Masse in Wien. Auzcigcblatt. (6789) Eine 10jährige akademisch-pädago gische Zeitschrift ist wegen Verlagsverände- rung äußerst billig zu verkaufen. Reflek- lenien belieben Angebote unter chp 6789 an die Geschäftsstelle d. B.-V. zu senden. (6707) In Berlin ist eine seil über Io Jahre bestehende Buchhandlung mit Nebenbranchen, eigener Buchbinderei, sehr guter fester Kundschaft und bedeutenden Konitnuattonen baldmöglichst sür den billigen Preis von 50 Mille zu ver lausen. Jährlicher Umsatz über 40 000 Ges. Anged. unter 9. D. 6641 durch Rudolf Mojse ,n Berlin 8.1V. 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Ich liefere ä cond. mit 25«/,,, bar mit 33'/,°/, und aus 10 x 1 Freiexemplar. 100 Exemplare bar mit 50°/,. Hochachtungsvoll Max Babenzteu.
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