Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1894
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Sprechsaal. 821 82, 8. Februar 1894. In einer höchst geschickten Kombination von photographischen und ge zeichneten Farbenplatten konnten hier Buntdrucke vorgesührt werden, die durch ihre originalgetreue und künstlerische Wirkung die gewöhnliche Lithographie weit in den Schatten stellen. Der Umdruck der so hervor gebrachten Farbenplatten auf große Maschinensteine und der Druck dieser Steine in den riesigen Steindruckschnellpressen bildete den Abschluß des belehrenden Ausfluges, da es die vorgerückte Nachtstunde nicht gestattete, auch noch die Lichtdruckanstalt, die Maschinenräume re. in Augenschein zu nehmen. Leider war es auch ausgeschlossen, das im Garten gelegene große Sonnenlicht-Atelier in Thätigkeit zu setzen, das, in Gestalt einer Eisenbahndrehscheibe, es ermöglicht, das zu vervielfältigende Bild nach dem Stande der Sonne in ganz bestimmte Beleuchtung zu setzen. Nur dieser Einrichtung ist es zu danken, daß die Negative sürldie so viel bewunderten Heliogravüren großen Formates in der nötigen Vollendung erzielt werden können und selbst bei stark nachgedunkelten, alten Bildern eine einwandfreie Wiedergabe gewährleisten. k—. Bußtag. — Der erste diesjährige sächsische Bußtag fällt auf Mittwoch den 21. Februar. ---- Sprechsial. Remitier, denfakturen. Ist es statthaft, die Streichung von Disponenden zu verweigern, wenn der betreffende Verleger seine Remittendenfaktur zu spät geliefert hat? Eine Pön für die dadurch veranlaßten völlig überflüssigen und ärgerlichen Schreibereien wäre sicher am Platze. L. §. Antwort der Redaktion.—Die obige Anfrage beantwortet sich zum Teil aus Z 29 der buchhändleriscben Verkehrsordnung. Dieser lautet: -Bestimmungen, betreffend Meß-Remittenden oder -Disponenden, sind seitens des Verlegers bis zum 31. Januar zu versenden oder im Börsenblatt bekannt zu geben, widrigenfalls der Verleger die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen für Rücksendung ge strichener Disponenden nicht beanspruchen kann.» Einen Anspruch auf erfolgreiche Einrede gegen die Streichung von Disponenden — das soll in dem obigen Wortlaut wohl ausgedrückt sein <?) — hat der Sortimenter im allgemeinen überhaupt nicht, und ebenso wenig steht ihm ein formelles Recht zu, vom Verleger die Ueber- sendung eines Vordrucks zur Remittenden- und Disponendenfaktur zu verlangen. Die Ucbersendung solcher Vordrucke von seiten des Ver legers an den Sortimenter ist zwar so allgemein üblich geworden, daß sich vielleicht ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch daraus würde ableiten lassen können. Da aber anderseits keine Verpflichtung für den Sor timenter besteht, sich dieser Vordrucke zu bedienen, so glauben wir nicht, daß derjenige Sortimenter Recht behalten möchte, der es einmal darauf ankommen lassen würde, die ordnungsmäßige Remission deswegen zu unterlassen oder zu verschieben, weil ihm der Verleger das übliche Fakturenformular nicht gesandt oder etwa ausdrücklich vorenthalten hat. Zu den Beräuderungen und Erweiterungen des Börsenblattes. IV. (Vgl. Börsenblatt Nr. 26. 29.) Wir stimmen dem 1. Artikel darin bei, daß für eine Verbesserung der Druckausstattung des Börsenblattes mancherlei gethan werden kann und zum Zweck einer auch äußerlich würdigen Vertretung unseres Standes gethan werden sollte, sobald neue Schriftanschaffungen Gelegenheit bieten. Nur verschone man uns mit der kahlen, nüchternen Antiqua-Ausstat tung. Zu mechanischer Nachahmung ausländischer Gewohnheiten haben wir keine Veranlassung, zum mindesten so lange, als noch nichts gethan ist, die Fraktur-Ausstattung des Börsenblattes zu verbessern. Und hier ist sehr viel zu erreichen. Wir wollen nur auf die recht gefällige und besonders gut lesbare neue Bismarck-Fraktur einer Berliner Schrift gießerei Hinweisen, sowie auf die wundervoll deutlichen, ansprechenden und ebenso lesbaren neuen Frakturschriften der Reichsdruckerei, von denen jede Reichs-Postkarte und -Postanweisung eine kleine Probe giebt und von denen sich die verschiedensten Schriftgrade von Text- und Auszeichnungs schriften in den in neuerer Zeit aus der Reichsdruckerei hervorgegangenen amtlichen Drucksachen finden. Unsere Schristschnetder haben die gesunde Fortbildung unserer Fraktur bislang merkwürdig vernachlässigt. In diesen neuen Schnitten zeigt sich erst, wie dankbar diese Ausgabe ist, welche Entwicklungsfähigkeit unsere altvertraute deutsche Schrift besitzt. Nicht ohne Grund hat die Psstvcrwaltung, die aus Deutlichkeit ihrer Plakate angewiesen ist und von jeher einen gesunden Geschmack bewiesen hat, die Antiquaschrist voll ständig fallen lassen, um sich fortan der neuen Fraktur der Reichs druckerei zu bedienen. Hoffentlich findet die um die Entwicklung des deutschen Buchdruckgewerbes hochverdiente Leitung der Reichsdruckerei auch im Börsenblatt Anerkennung durch die Thal und wird der Ersatz für die allerdings sehr unschöne und abgenutzte fette Fraktur, welche in der Ab teilung der -Erschienenen Neuigkeiten- jetzt noch verwendet wird, thun- lichst bald aus der neuen Fraktur der Reichsdruckerei beschafft. Anmerkung der Redaktion. — Wir erlauben uns zu obigem zu bemerken, daß die Erneuerung der Börscnblattschnsten im Sommer d. I. erfolgen soll. Cs ist hierfür wichtig zu ivissen, ob den Anzeigen des Börsenblattes künftig die Möglichkeit einer zweckentsprechenderen Breite eingeräumt werden wird oder nicht. Der gegenwärtige Zwang nötigt Einundscchzigster Jahrgang. zur Verwendung möglichst schmaler Titel- und Auszeichnungsschriften von unrichtigen und unschönen Verhältnissen und naturgemäß auch zur Bevorzugung der Antiqua. Die schönen breiten Frakturschristen der Reichsdruckerei können bei der Enge der Börsenblattspalte nur in ihren kleineren Graden im lausenden Text oder zu kleinen Hervorhebungen verwendet werden. Für Titelzeilen würden sie einer größeren Breiten entwickelung bedürfen, als die jetzige Anzeigenspalte gestattet. Zur Firmenzeile in der täglichen Neuigkeitenliste, die freilich dringend einer klareren Type bedarf, dürften sie indes verwendbar sein. Bei den Beurteilungen der äußeren Erscheinung des Börsenblattes werden übrigens häufig wichtige bestimmende Gesichtspunkte vollständig außer acht gelassen. So insbesondere der Umstand, daß das Börsenblatt ein umfängliches, täglich erscheinendes Blatt ist, dessen Druck neben der unerläßlichen Sauberkeit vor allem Schnelligkeit fordert. Wochen blätter können sich natürlich mehr Zeit nehmen. Vermehrte Zurichtung, vorsichtigerer Druck, Schonung der Schriften, Glättung u. a. bieten ihnen für ihre äußere Erscheinung große Vorteile vor dem Börsenblatte. Keinem Drucker kann ferner zugemutet werden, seinen Besitz an neuen Accidenzschriften gelegentlich auch für sein tägliches Blatt zu ver wenden; die Anzeigenden müssen sich vielmehr mit einer bestimmten Aus wahl von Schristgattungen, die natürlich nicht zu klein bemessen sein darf und mit den Aenderungen des Geschmacks fortzuschreiten hat, be gnügen. Das fordert auch die Rücksicht aus den Preis. Im Preise der Anzeigen und des Jahresabonnements wird gewiß niemand das Börsen blatt mit den ausländischen Fachzeitungen, namentlich nicht mit den englischen und amerikanischen, vergleichen wollen. Der Satz der Jnseratseiten vieler dieser Fachblätter englischer Zunge, so insbesondere auch der von kablisbsrs' Oiroular, das neulich hier als Muster aufgestellt wurde, kann übrigens keineswegs als geschmackvoll be zeichnet werden. Das Papier freilich ist sehr viel besser als im Börsen blatte, und bekanntlich kommt dem Papier eine wichtige Rolle für das Aussehen des Druckes zu. Aber diese Blätter leiden auch nicht unter dem Zwange, den der Ausschluß vom Postbezüge dem Börsenblatte auferlegt und dieses nötigt, für die tägliche direkte Postversendung ein möglichst leichtes, also dünnes Papier zu wählen. So giebt es noch mehr der Gesichtspunkte, die von den meisten Be urteilen! übersehen oder nicht gekannt werden; obwohl manche von diesen vielleicht selber dazu beigetragen haben, daß sich die Festhaltung dieser Gesichtspunkte notwendig gemacht hat. Neue Bitte um Bücherschenkungen. Der -Deutsche academische Juristen-Verein» in Prag (Carolinum) versendet neuerdings an deutsche Verleger Briefe folgenden Inhalts: 'Prag, -Berehrliche Verlagsbuchhandlung! -Der deutsche academische Juristenverein hat es sich zur Auf gabe gemacht, den Mittelpunkt des juristischen Lebens der Hörer unserer Fakultät zu bilden, und verfolgt diesen Zweck durch Ab haltung wissenschaftlicher Abende, sowie durch eine ^Bibliothek juristischer Werke und Zeitschriften. -Da es aber unserem Vereine nicht möglich ist, aus eigenen Mitteln die Bibliothek der Mitgliederanzahl entsprechend zu er gänzen, sieht er sich daher genötigt, sich an auswärtige Gönner und Förderer wissenschaftlicher Bestrebungen zu wenden. -In diesem Sinne erlauben wir uns, Euer Hochwohlgeboren mit der ergebenen Bitte anzugehen, unsere Bibliothek durch eine Bücherspende zu bereichern und dadurch der Vereinsthätigkeit ein weiteres Gebiet zu eröffnen. -Genehmigen Sie, löbliche Verlagsbuchhandlung, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung! -Für den Ausschuß des rc. rc d. Z Schriftführer.» Wenn die Juristen juristische Bücher geschenkt haben wollen, wer soll sie dann noch kaufen? Es setzt doch eine große Gutmütigkeit bei den Verlegern voraus, daß sie sogar Vereinen, die doch mit ihren Biblio theken den Zweck verfolgen, ihren einzelnen Mitgliedern die Anschaffung der sie interessierenden Litteratur unnötig zu machen, auch ncch die Mittel zu diesem sie schädigenden Zwecke herschenken sollen. —r. 111
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