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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1867
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1867-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1867
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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sämmllicher deutscher Classiker" zugcgangc» sind. Wir haben den Plan dieses Unternehmens zur Zeit empfahlen, nicht ohne unsere Bedenken über gewisse Wendungen der Ankündigung anzudeulen. Die Berlagshandlung hatte darin versprochen, die Meisterwerke der ^genannten Autoren (d. h. also doch: nur diejenigen, welche sie für Meisterwerke hält) zu liefern, und dabei gesagt: was wir lie fern, liefern wir vollständig. Daß dieser Sah verschiedene Ausle gungen zuläßt, die unbefangenen Menschen nicht sofort ins Auge fallen, ist uns von vornherein klar gewesen. Ein llrtheil über dasArrangemcnt dieserHempcl'schen,,Biblio thek", sowie über ihre Tertredaction, Correctheik u. s. w. auszu- fprechen, liegt gegenwärtig noch nicht in unserer Absicht. Um in dieser Hinsicht zu Lob oder Tadel die genügenden Anhaltspunkte zu geben, muß das Unternehmen erst weiter vorgeschritten sei». Den Beschwerden aber, welche in Betreff derVollständigkeit des bis her Gelieferten zu uns drangen, können wir hier um so weniger einen Ausdruck verjagen, als es notorisch Stimmen aus dem Publi cum sind, welche über ihre fchlgeschlageneHosfnung ein sehr lebhaftes Bedauern äußern. Und eine Hoffnung auf Vollständigkeit, wir können das nicht leugnen, hat die Verlagshandlung durch eine ge schickte Wendung des Prospekts bei Denjenigen erweckt, die ohne eine solche Aussicht wohl nicht abonnirt haben würden. Die Klagen beziehen sich auf Gellert's „Fabeln und Erzählun gen", in denen acht Nummern vermißt werden, und aus „Bürgers fämmtliche Gedichte", in denen ein von Vielen für so bedeutend gehaltenes Gedicht wie „Golkonde" nicht zu finden sei. Eine deshalb schon vor einigen Monaten an den Verleger gerichtete artige Bitte, er möge das Fehlende auf einigen Bogen nachliefern, daJedcr für die Ueberzengung, etwas Vollständiges zu besitzen, gern noch ein paar Groschen opfern würde, ist, wie uns mitgethcill wird, unberücksichtigt geblieben. Wir unserseits können aber nicht umhin, die Beschwerde und den Wunsch der Abonnenten für sehr begründet zu halten, und werden es Niemand verdenken, wenn ihm dadurch z. B. die für fünf Silbergrofchen versprochene Ausgabe von „Schiller's Gedichten" -c. schon im voraus verdächtig wird. (Deutsche Blätter.) Miscclle». lieber dieEinfuhr von deutschenllebersetzungcn fran zösischer Werke in Frankreich bringt die „Austria" vom 6. Juli solgeude Mittheilung: „Einem hiesigen Buchhändler war Li- Uebersctzung eines französischen Nomanes, odschon auf dem Titel als autorisirte Ausgabe bezeichnet, von dem kaiserl. französischen Zollamte in Slraßburg mit dem Bedeuten saistrt worden, daß selbe nur gegen Beibringung einer Bewilligung des Verlegers der franzö sischen Originalausgabe ausgefolgt werden könne. Die an das Mini sterium für Handel und Volkswirthschast gerichtete Reclamalion des erwähnten Buchhändlers wurde durch das kaiserl. oesterreichische Mini sterium desAeußern an die kaiserl. französische Regierung übergebe», welche sogleich die erforderlichen Schritte einleitete, um diesen Anstand zu beheben; was um so leichter gelang, als es sich wirklich ergab, daß der Pariser Verleger des Originals den oesterreichische» Buch händler zurPublication einer deutschen llcbcrsetzung undzurEinfuhr dieser Uebersctzung in Frankreich ermächtigt hatte. Die kaiserl. französische Regierung machte aber zugleich darauf aufmerksam, daß dieser Anstand nicht erhoben worden wäre, wenn der Empfänger der Büchcrsendung in Frankreich nicht unterlassen hätte, rechtzeitig die ihm durch das Gesetz auferlegten Bedingungen zu erfüllen. Die demDruckwerke vorgesetzteBemerkung: »Autorisirte Ausgabe« könne von den Zollbeamten um so weniger als genügend angesehen werde», als die Autorisationen zur Veranstaltung einer llebersetzung häufig in ihren Bedingungen von einander abweichen. Sie sind mehr oder minder umfassend und enthalten manchmal besondere Klauseln; man fügt denselben sehr häufig die Beschränkung bei, daß die Nachdrucke nicht in Frankreich verkauft werden dürfen. So bestimmt auch das Gesetz vom 6. Mai 1841 (Art. 8.) und die Ordonnance V0M13. De- cember 1842, daß die Importeure von Nachdrucken oder Uebersctzun- gen von in Frankreich erschienenen Werken sich über die formelle Zustimmung der französischen Autoren oder deren Rechtsnachfolger ausweisen sollen. Würde das entgegengesetzte Prinzip zur Geltung gelangen, so würden die Nachdrucker nicht unterlassen, ihren betrü gerischen Erzeugnissen die übliche Formel vorzusetzen, um dieselben in solcher Weise frei nach Frankreich einzuführen. Allein es falle der französischen Verwaltung nicht ein, die oesterreichische» oder ander weitigen Buchhändler, welche das Uebersetzungsrecht französischer Werke besitzen, dazu verhalten zu wollen, jeder einzelnen Bücher sendung ein besonderes Ccrtificat beizusügen. Es wird zur Vermei dung aller Schwierigkeiten genügen, sich mit den französischen Her ausgeber», von welchen das Uebersetzungsrecht erworben wurde, dahin zu verständigen, daß selbe von vornherein dem kaiserl. franzö sischen Ministerium des Innern die erforderlichen Informationen ertheilen, welches dann, wie ausdrücklich versichert wurde, unge säumt die erforderlichen Weisungen an die betreffenden Zollämter er lassen wird." R ü ge. — Hr. Oberlehrer Ballien, auch Buchhändler, in Bran denburg sendet seinen gesummten Verlag zu den Buchhändler- Netto-und Baarpreisen angesetzt an fämmtliche Schul-und Kirchenvorstände der neuen preußischen Provinzen und bietet ihnen denselben zur Einführung mit Freiexemplaren an. Damit dem guten Herrn aber so wenig wie möglich Portoauslagen erwachsen, ersucht er die betreffenden Empfänger, ihm die nicht gewählten Bücher, so wie das Geld für die behaltenen, durch eine Buchhandlung zurück zu schicken. Also nicht allein, daß Hr. Ballien als Verleger uns hier Conclirrenz macht und die Preise verdirbt, — er verlangt auch noch die Gefälligkeit, Geld und Arbeit für ihn zu opfern! Th. K. Zu den bibliographischen Schriften, welche der Buchhandel Hrn. Adolph Büchting bereits zu verdanken hat, sind jetzt drei neue hinzugekommen, nämlich: 1, eine „Libliotlrsoa in ns io» oder Vorsniebniss »llnr inltosng unk dioülnsiü in ckon lot^tonllOcknlr- nncl Aoitsolrrikten. blit ^usoolrluss dor I-isderlrnolrer, rvis ridor- kaupt dar blusilrallo». lüin Handbüvlrlsiu kür Lnolih-indlor und nlls OiosöniASn, rvoloho sieü kür dis Älusilr interossirsn. llllk stsr." (8. 48 S. Preis 7sh Ngr.); — und 3, eine „Lililio- tllsv» Veterinär!» oder Verzeichniß der seit Mitte 1842 bis Ende 1866 im deutschen Buchhandel erschienenen Bücher und Zeit schriften über alle Theile der Thierarzneikunde. Im genauen An schluß an die Wilhelm Engelmann'sche Libliotlroc» vvterinnr!» bis zur Mitte des Jahres 1842. Mit einem vollständigen Materien- Register." (gr. 8. 68 S. Preis 10 Ngr.) — Man findet in den Verzeichnissen überall die bewährte Sorgfalt ihres Hrn. Heraus gebers, sowie sein fleißiges Streben, dieselben in wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht möglichst nützlich einzurichten; wir halten es daher für unsere Pflicht, die drei neuen Bibliographien zur Aner-
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