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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1881
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1881
- Sprache
- Deutsch
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Osnabrück, Stettin, Cassel, Rotenburg, Breslau, Trier, Nordhausen, Burg, Hildesheini, Münster, Landsberg a. d. W. u. s. w.« Obscho» die Unrichtigkeit dieser Behauptung auf Grund des im vorigen Jahre veröffentlichten amtlichen Verzeichnisses der gegenwärtig an den preußischen Gymnasien, Progymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen cingesührtcn Schulbücher angenommen werden mußte, hatte der Kultusminister gleichwohl die betreffenden Provinzial- Schulcollegien zu einer Berichterstattung in der Sache veranlaßt. Aus den nunmehr cingegangenen Berichten ergibt sich, daß die Be hauptung der genannten Verlagsbuchhandlung in allen ihren Theilen nicht aus Wahrheit beruht. Die erwähnten deutschen Aufsätze sollen auch künftig an höheren Schulen und für Biblio theken derselben nicht eingeführt werden." Entgegnung. Das in meinem Verlage erschienene Werk, betitelt: Deutsche Aufsätze von I. Venn, ist bisher in IS Auflagen erschienen und in 42,000 Exemplaren durch 2544 Sortiments-Buchhandlungen verbreitet worden. Die Tausende von Zuschriften, sowie die von mir schriftlich oder mündlich angestellten Rückfragen haben er geben, daß dies Buch an den höheren Lehranstalten Deutschlands, Oesterreichs, der Schweiz und des Auslandes gebraucht und ein- gesührt sei, sodaß ich mit Recht allgemein in meinem darüber ausgegebenen Prospekt davon Mittheilung machen konnte. Wenn nun das königl. Ministerium in Berlin die königl. Staatsschulen ausgeschlossen hat, so bemerke ich, daß von Staats-Schulan- stalten kein Wort erwähnt ist und demnach in den 1357 Städten noch sehr viele höhere Lehranstalten übrig bleiben, welche das Buch sacultativ oder obligatorisch zu ihrem deutschen Unter richt verwenden, wodurch zur Genüge bewiesen ist, daß an der Wahrheit meiner Prospect-Mittheilung, welche aus einer genauen Geschäfts-Statistik beruht, auch nicht im allermin desten zu zweifeln ist. Wiesbaden, den 11. April 1881. Ad. Gestewitz. Aus Berlin. Laut öffentlichen Blättern hat die Städtische Schuldeputation in ihrer Sitzung vom 30. März beschlossen: „daß der von den Buchhändlern beim Ankauf von Büchern zu ge währende Rabatt aus 15Y6 normtet werden soll. Größere Massen von Büchern sollen vom Verleger direct Per Buchhändlerblatt (?) bezogen werden." — Der Sortimenter soll also die Kleinigkeiten mit 15 Yb Rabatt liefern, während die Lieferung größerer Posten ihm entzogen wird. Der bisher festgesetzte Rabattsatz war 12^ Yb, wobei noch ein Credit von 1 Jahre beansprucht wurde. Ich brauche dem nichts mehr hinzuzufügen, möchte aber Wohl wissen, wie sich die Betheiligten diesem Beschlüsse der Schuldeputation gegenüber verhalten werden, namentlich die Verleger, von denen die größeren Massen „per Bnchhändlerblatt" bezogen werden sollen. G. M. Curiosum. — Eine Casseler Handlung, die sich mit dem Vertriebe des Meyer'schen Lexikons befaßte, erhält von einem Buch händler eines kleinen Ortes die Aufforderung, einem dort wohnenden Abnehmer der erstgenannten Handlung den 16. Band gratis zu liefern. Motivirt wird diese Forderung mit folgenden Worten: „Im klebrigen haben Sie ja gar keinen Schaden; denn Sie genießen >a bei Bezug von größeren Partien 7/K Expl. und auch mehr Procente. Wie Sie überhaupt dazu gekommen sind, bis in die entferntesten Winkel mit Meyer zu colportiren und noch dazu Mit dem vollen Preise an die Subscribenten abzugeben, ist ziemlich stark und auch Wohl äußerst nachtheilig für die kleinen Sorlimentshandlungen, deren Existenz ja doch gewisser maßen von den Abnehmern derartiger Werke abhängt." — Soll ein größeres Sortiment nun mit oder ohne Rabatt verkaufen? — Schließlich ist gar nichts mehr erlaubt! Aus Rom ist vor kurzem eine Mittheilung zur Versendung gekommen, die bei der großen Wichtigkeit und Reichhaltigkeit der römischen Bibliotheken, namentlich an Handschriften, in Gelehrten kreisen gewiß sehr willkommen sein dürste. Hr. Ludovico Tiberi (Koma, via äsllu Oroos 15, p. 3) erbietet sich gegen verhältniß- mäßig billiges Honorar, für auswärts wohnende Gelehrte sowohl Kopien als auch Kollationen aus occidentalischen Handschriften und Drucken, sowie bibliographisch genaue Beschreibungen von Hand schriften und seltenen Drucken zu besorgen, und erklärt sich auch zu bibliographischen Recherchen in römischen Bibliotheken bereit. Bei dem großen Aufwand an Zeit und Geld, welchen oft die Kollation einer einzigen historisch wichtigen Handschrift verursacht, dürfte dieses Anerbieten auswärts wohnenden Gelehrten um so willkom mener sein, als Hr. Tiberi durch langjährige bibliographische Ar beiten eine sichere Garantie für gute Ausführung der gewünschten Kopien, Kollationen oder Beschreibungen bietet. Antiquarisches. — In dem an literarischen Schätzen reichen Italien wurde vor kurzem wieder eine außergewöhnlich kostbare Jncunabel,diebis jetzt als llnicum galt, aufgefunden. Gelegent lich der Erwerbung einer an hervorragenden Seltenheiten reichen Bibliothek, die aus dem Besitze eines bedeutenden Sammlers und Bibliophilen in den des Hrn. C. Kayser (H. F. Münster's Buch handlung) in Verona überging, fand sich ein schönes, durchaus voll ständiges Exemplar des „Virxii. Dollo. Lrssoia 1473" vor. Von dieser Ausgabe, aller Wahrscheinlichkeit nach zugleich auch dem ersten in Brescia gedruckten Buche, war bis zum Auffinden dieses Exemplars nur die Existenz eines einzigen bekannt. Dieses letztere befand sich in der Bibliothek des Lord Spencer, und Th. F. Dibdin sagt gelegentlich der eingehenden Beschreibung des Exemplars in seiner llibl. Kpsnosriuua, Bd. 2. Se. 472—475: »II tbs eoxz- uuäsr ckssariptiou bs tbs icksntioLl ans, ol rviob Denis bas Aivsn sums z-sar, tbs prsssnt imprsssion ol Virgil sssms Io bs tbs lirst boolr sror printoä at Lrsssis, sto. 8uon u boolr is inckssä bs^onä all pries.« Ein Berzeichniß der reichen Sammlung befindet sich im Druck, und es genügt vielleicht dieser Hinweis, um die eine oder andere Bibliothek in Deutschland zur Erwerbung dieser Zierde für jede Bibliothek zu veranlassen, ehe das Exemplar nach London oder Paris wandert, wo allerdings Ausgaben des Virgil, die in 6 und mehr Exemplaren bekannt waren, schon Preise von 4000 Frcs. und mehr erzielten. Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes sind verboten: Lieder und Declamationen, socialdemokratische. 3. Ausl. Zürich 1875, Volksbuchhandlung (Franz). Regierung, die, des Deutschen Reichs und der Deutsche Reichstag in ihrer Stellung zur Socialdemokratie (die Reden des preußi schen Ministers Eulenburg und der Abgeordneten Hasselmann und Bamberger in der Reichstagssitzung am 2S. Januar 1876). Leipzig (Verlag der vormaligen Genossenschasts-Buchdruckereij.
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