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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1881
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- Erscheinungsdatum
- 20.04.1881
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- Deutsch
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89, 20. April. Nichtamtlicher Theil. 1663 Ein neuer Vorschlag, den deutschen Buchhandel zur Abgabe von Pflichtexemplaren anzuhaltcn. Von dem Vorstande des Allgemeinen Deutschen Schriftsteller verbandes in Leipzig ist unterm 30. März d. I. nachstehende Ein gabe an den Reichskanzler Fürsten von Bismarck gemacht worden: Ew. Durchlaucht beehren sich die ergebenst Unterzeichneten nach stehendes Gesuch zur geneigten Berücksichtigung ehrerbietigst zu unter breiten : Die große Bedeutung des Bibliothekenwesens für die geistige Cultur des deutschen Volkes ist eine anerkannte Thatsache. Jede im Druck erschienene Schrift, vom umfangreichsten wissenschaftlichen Werk bis zum kleinsten ephemeren Flugblatte repräsentirt eine Aeußerung des geistigen Lebens der Nation und ist als ein culturhistorisches Zeugniß der Zeitbewegung zu betrachten. Dieser Auffassung hat auch Seine Majestät der Kaiser seiner Zeit Ausdruck gegeben, als er nach seiner Rückkehr aus dem letzten glorreichen Feldzuge eine Samm lung von Schriften, Drucksachen, Zeichnungen u. s. w., welche sich auf den französisch-deutschen Krieg beziehen, anlegen und der König lichen Bibliothek in Berlin überweisen ließ. Das geeinigte Reich ist jetzt im Begriff, eine Ruhmeshalle für die Trophäen deutscher Siege zu errichten; ein nicht minder wichtiges und zeitgemäßes Unternehmen würde die Errichtung einer Nuhmeshalle für die Siegeszeichen des deutschen Geistes und zugleich eines dauernden Denkmales geistiger Einheit, nämlich einer deutschen Reichsbibliothek als eines Ccntral- punktes für die Erzeugnisse der deutschen Nationalliteratur sein. Das Bedürfnis; einer öffentlichen deutschen Nationalbibliothek, welche die vollständige literarische Production eines jeden Jahres pflichtmäßig aufzunehmen und zu bewahren hätte, ist seit lange in gelehrten wie in literarischen Kreisen empfunden worden. Für eine derartige Rcichsbibliothek nahm zuerst der Höllische Bibliothekar Or. Karl Kehrbach in der Presse das Wort, und auf dem Schriftsteller tage des Allgemeinen Deutschen Schriftstellerverbandes in Weimar (26. September 1880) wurde der einstimmige Beschluß gefaßt: an Ew. Durchlaucht das ehrerbietige Gesuch zu richten, eine deutsche Reichsbibliothek begründen zu wollen. Als Mandatare des deutschen Schriftstellertages bringen die Unterzeichneten dieses Gesuch vor Ew. Durchlaucht mit der ergebenen Bitte, bei dem hohen BundeSrath bezw. dem Reichstage das Erforderliche gütigst veranlassen zu wollen. Ew. Durchlaucht möge gestatten, die Motive unseres Gesuches in Kürze darzulegen: In einigen deutschen Staaten hat das Bibliothekswesen erfreuliche Resultate aufzuweisen; im Allgemeinen aber muß die bei Gelegenheit der Preßgesetzberathungen (1874) von dem Reichstagsabgeordneten Professor Dr. von Schulte aufgestellte Behauptung, daß unser Biblio thekswesen gegenüber dem anderer Staaten zurückstehe, mit vollem Recht bestehen bleiben. Keine deutsche Bibliothek enthält auch nur annähernd die vollständige Literaturproduction gewisser wichtiger Zeiträume, geschweige denn die gesammte Production der Gegenwart und jüngsten Vergangenheit. Der Grund dieses Mißstandes liegt darin, daß unsere großen Bibliotheken meist aus einseitigen gelehrten Gesichtspunkten geleitet werden, von welchen aus wohl die Interessen wissenschaftlicher Specialitäten, nicht aber die der Nationalliteratur, insbesondere der schönen Literatur gepflegt werden. Ursprünlich sind die Bibliotheken aus dem Bedürfniß entstanden, diejenigen Schriften, welche man lesen wollte, auch zu haben. Jeder kaufte also das an, was er sich für nothwendig hielt, und für eine öffentliche Bibliothek wurde ebenfalls das angekauft, was für wichtig und werthvoll zu studiren galt. Jeder Bibliothekar wählte demnach aus der erscheinen den Literatur nur das aus, was er für das Beste hielt. Jetzt aber sehen wir in einer Bibliothek noch ein ganz anderes Object. Die Bibliotheken sollen nicht bloß das enthalten, was wir um seines eignen Wcrthes willen lesen wollen, sondern auch, was wir kennen wollen, weil es producirt worden ist; kurz sie sollen ein Repertorium des Volksgeistes und seiner Erzeugnisse sein. Eine Bibliothek war bisher eine Werkstätte, in welcher man gewisse Werkzeuge aufbe wahrte, um gewisse Dinge zu produciren. Aber Kenntniß des Volks geistes und seine Geschichte zu produciren, diesen Zweck hatte man nicht, folglich brauchte man das Mittel nicht. Jetzt aber ist die literarische Production einer Zeit ihr geistiges Gewissen geworden. Andere Nationen haben die unsrige in der musterhaften Organisation und im rechten Berständniß des Bibliothekswesens längst übertroffen. Die Nationalbibliotheken in Paris und Washington und selbst in Petersburg, vor allem aber die englischen Bibliotheken, sind von uns unerreichte Muster. Was auch der Engländer innerhalb der ver schiedensten Literaturzweige seines Vaterlandes für Studien machen will, er darf hoffen, das größte und das kleinste literarische Document, das in seinem Vaterlande gedruckt wurde, vorzufinden. Er brauche ein großartiges Prachtwerk, er brauche die kleinste Wochenschrift des unbedeutendsten englischen Ortes, er brauche den Wahlaufruf einer politischen Partei, oder er schreibe Theatergeschichte und suche einen Theaterzettel, — er findet Alles vor und zwar nicht nur in der einen Bibliothek des British Museum, nein, in den 5 Hanptbibliotheken seines Landes. Da ist keine wissenschaftliche, keine politische, sociale, keine mercantilische rc. Richtung in dem Geistesleben seines Volkes, der er nicht, sobald sie sich in irgend welcher Form durch die Typo graphie manifestirt hat, bis ins kleinste Detail folgen könnte. Diese absolute Vollständigkeit, welche die musterhaften Bibliotheken des Auslandes hinsichtlich der Literatur ihres Vaterlandes aufweisen, ist den deutschen Bibliotheken ganz fremd, und so mancher deutsche Gelehrte muß in Paris und London nach deutschen Schriftwerken suchen, die er in seinem Vaterlande nicht findet. Dem Mangel an Pietät für die Früchte des deutschen Geisteslebens soll — das ist unser Gesuch an Ew. Durchlaucht — durch eine biblio thekarische Sammelstätte abgeholfen werden, durch die es den spätern Geschlechtern vergönnt wäre, sich ein plastisches Bild über unsere Cultur verschaffen zu können. Oft bereits hat in Deutschland der Staat wissenschaftliche Aufgaben übernommen und treu gehegt; wir erinnern an das archäologische Institut in Rom, die Nouuraenta. OerwLniue, die Ausgrabungen in Olympia. So dürfte denn auch die Errichtung einer deutschen Reichsbibliothek des deutschen Reiches und seiner hohen Culturbedeutung würdig sein! Um die Begründung der Reichsbibliothek zu ermöglichen, dürfte — ohne daß wir der hohen Einsicht Ew. Durchlaucht vorgreifen wollen — der Vorschlag in Erwägung zu ziehen sein, den deutschen Buch handel zur Abgabe von Pflichtexemplaren auf gutem haltbaren Papier an die Reichsbibliothek gesetzlich anzuhalten. In England müssen von jeder Druckschrift fünf Exemplare auf gutem Papier und gut eingebunden an die fünf Hauptbibliotheken des Landes abgeliefert werden. In Frankreich müssen zwei Exemplare dem Ministerium des Innern eingefandt werden. In Italien verlangt das Gesetz zum Schutze der Urheberrechte an Geisteswerken vom 25. Juni 1865 die Einlieferung von drei Exemplaren jedes Werkes an den Präfecten der Provinz. In Oesterreich müssen auf Grund des tz. 18. des Paß gesetzes vom 17. December 1862 von jeder Druckschrift vier Frei exemplare se. Pflichtexemplare der Regierung abgegeben werden. Dabei herrscht die Einschränkung, daß bei Werken von sehr kost spieliger Ausstattung auf Verlangen des Verlegers eine Vergütung von 50 yo des Ladenpreises gewährt wird. In Amerika müssen zwei Freiexemplare innerhalb der zehn ersten Tage nach dem Erscheinen auch von den kostbarsten Werken an den Bibliothekar des Congresses in Washington eingeschickt werden. Im Falle einer Verspätung oder Unterlassung tritt Strafe ein. Es kann demnach in Deutschland an die Errichtung einer ReichS- bibliothek wohl nur dann gedacht werden, wenn die in England rc. bestehenden Einrichtungen acceptirt werden. Es muß also im deutschen Preßgesetze die Einlieferung eines Freiexemplares von jeder be liebigen, auch der nicht im Buchhandel erscheinenden Druckschrift vor geschrieben sein. In obigen Darlegungen glauben wir Ew. Durchlaucht die Motive mitgetheilt zu haben, welche uns zu der hier nochmals wiederholten ganz ergebenen Bitte an Ew. Durchlaucht bewegen: Ew. Durchlaucht wolle gütigst die erforderlichen Schritte zur Be gründung einer Deutschen Rcichsbibliothek thun, in welcher alle Er zeugnisse des deutschen Geistes, soweit sie auf typographischem Wege hergestellt und für die Oeffentlichkeit bestimmt sind, eine gesetzmäßige Sammelstelle finden, welche eventuell die künftige Königliche Biblio thek in Berlin, deren umfassender Neubau dem Vernehmen nach be absichtigt wird, sein könnte. Indem wir unsere Bitte dem hohen Wohlwollen Ew. Durchlaucht empfehlen, verharren wir in höchster Ehrerbietung rc. rc. Miöcellcn. Aus Berlin, 6. April wird officiös berichtet: „In einem von der Verlagsbuchhandlung Ad. Gestewitz in Wiesbaden und Leipzig herausgegebenen Prospectus, Venn's deutsche Auf sätze betreffend, findet sich auf Seite 1 die Bemerkung: »Welchen An klang die deutschen Aufsätze in der Lehrerwelt gefunden haben, dafür zeugt der Umstand, daß sie bereits in mehr denn 160 höheren Lehr anstalten des In- und Auslandes obligatorisch eingeführt sind, zu letzt auf den höheren Lehranstalten in Aachen, Berlin, Hannover
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