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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1900
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- 26.02.1900
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- Deutsch
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47, 26. Februar 1900. Nichtamtlicher Teil. 1611 Antrag Prinz v. Arenberg und Genossen. 8 184a. Mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Ge fängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu erregen. eines Manuskripts statthaft ist und nicht, kann hiernach nicht schwer fallen. In der Praxis des Verlagsgeschäfts wird es darauf nicht viel ankommen; denn es liegt auf der Hand, daß ein Werk, das nur dank der Anwendung von Freiheits strafe gegen den Verfasser fertiggestellt wurde, in der Regel so beschaffen sein wird, daß kein Verleger damit in vorteil hafter Weise wird operieren können. Durch das in Vorbereitung begriffene neue Urheber rechtsgesetz wird diese Rechtslage nicht geändert; Z 11 des Entwurfs bestimmt bekanntlich: die Zwangsvollstreckung in das Recht des Urhebers findet gegen den Urheber selbst nicht statt. Gegen die Erben des Urhebers ist sie nur zulässig, wenn das Werk erschienen ist. Die Illustration. Vorträge im Deutschen Buchgewerbevereiu zu Leipzig. V. (Vgl. Börsenblatt Nr. 23, 31, 33, 43 d. Bl.) In seinem fünften Vortrag wies Herr Or. Kautzsch zunächst darauf hin, daß es ihm in der vorigen Besprechung nicht möglich gewesen sei, allen den Kräften gerecht zu werden, die sich in Deutsch land, England und Frankreich um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts auf dem Gebiet des Holzschnitts geregt hätten, und daß es ihm auch nicht möglich sei, im Hinblick auf die Fülle der Erscheinungen jede einzelne zu charakterisieren und in ihren Haupt werken hier vorzuführen. Nur in großen Zügen könne der reiche Stoff verarbeitet werden. Man habe gesehen, wie zunächst in England die ganze Ent wickelung auf das Malerische hindrängte, wie die Künstler be müht waren, in ihren Figuren das Wichtige und Hauptsächliche zu betonen, und weniger auf die feineren Züge des Ausdrucks gaben. Sie alle hatten ein höchst lebendiges Gefühl für den eigentlichen Charakter der Schwarz - Weiß - Kunst. Der in Frank reich mehr zur Geltung gelangende Zug zum Effekt drücke sich am schärfsten bei Dora aus. Bei seiner Art der Darstellung sei jedoch für die Illustration selbst wenig herausgekommen, denn seine mehr wie selbständige Bilder wirkenden Zeichnungen gingen viel zu wenig auf den Inhalt des Textes ein, bildeten nicht hinreichend den Ausdruck der Versenkung in seine Aufgabe. Ander seits sei nickt zu verkennen, daß der französische Holzschnitt und namentlich einer seiner besten Vertreter, Visrge, vor allem dazu bcigetragcn hätten, die malerische Wirkung zum Ausdruck zu bringen. Neben dem Holzschnitt habe nach dieser Richtung hin die Radierung und Lithographie ihre Ausgestaltung erfahren. In Deutschland mache sich Cloß für die Ausbildung des malerischen Schnitts verdient. Leider sei dabei die das Charakteristische mit wenigen Mitteln zur Wiedergabe bringende Strichmanier immer mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt worden, so daß es nicht nach einer guten Entwickelung des Holzschnitts aussehe. Dies möge mit daran liegen, daß in den letzten Jahrzehnten zwar ein Aufschwung des geistigen Lebens in nationaler Be ziehung stattgefunden habe, daß jedoch unser Empfinden in ästhetischer und künstlerischer Hinsicht keineswegs die gleiche Befruchtung erfahren habe. Auf die Kunst der Nazarener mit ihren derben Strichen sei eine Zeit gekommen, die uns doch Beschlüsse des Reichstags. ähnliche Aufführungen veranstaltet oder leitet, welche dnrch gröbliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls Aergernis zu erregen geeignet sind. Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher in öffentlichen theatralischen Vorstellungen, Singspielen, Gesangs- oder deklamatorischen Vorträgen, Schaustellungen von Personen oder ähnlichen Aufführungen durch die Art seines Vor trages oder Auftretens das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich verletzt. 8 184e. Unverändert wie 8 184b der Regierungs-Vorlage. nicht ganz befriedigen könne. Anstatt daß, wie früher, der Haupt wert auf die Charakteristik der Gestalt gelegt werde, bleibe die Darstellung immer mehr am Acußcrlichen der Erscheinung hängen und die Figur somit in der Pose stecken. Nur einzelne große Künstler gingen in Wahrheit aus das rein Künstlerische aus, die Mehrzahl strebe nur danach, den Wünschen der Verleger Rechnung zu tragen. Es könne nicht die Aufgabe sein, hier einzelne Lehrsätze auf- zustellcn, die davon handeln sollen, was der Holzschnitt thun dürfe und was nicht. Nur auf den thatsächlichen Unterschied zwischen Bildkunst und Illustration könne hingewiesen werden. Die graphische Kunst werde stets in erster Linie darauf ausgehen müssen, die Dinge so wiederzugcben, daß man auf den ersten Blick erkenne, was sie darstcllen sollen, und demgemäß in der Charak teristik des Ausdrucks der Figur sich mit möglichst wenigen Mitteln genügen lassen. Sic sei nicht dazu angethan, z. B. Stimmungsbilder zu geben, wie in der Rokokozeit, sondern werde ihren Hauptreiz im Hervorheben des Wesentlichen suchen müssen, wie cs im Mittelalter der Fall gewesen sei. Redner gab dann der Hoffnung Ausdruck, daß es den deutschen Künstlern, die von jeher die meiste Befähigung für den Holzschnitt an den Tag gelegt hätten, gelingen möge, auch hier das Richtige zu finden, und warf weiter die Frage auf, ob wir den gerügten Erscheinungen in der Kunst des Holzschnitts ganz willenlos gegcnüberständen. Die Beantwortung dieser Frage sei gewiß keine leichte, und mit einigem Zagen gehe er (Redner) an die Lösung derselben heran. Ein Blick auf die Gegenwart solle uns lehren, wie wir d»r Sache näher zu kommen vermögen, und unser Urteil von gut und schlecht solle nur da ausgesprochen werden, wo es absolut nötig sei. Die veränderte Anschauung über das Wesen des Holzschnitts hänge mit dem Auftreten der Photographie und der photomecha nischen Verfahren zusammen, die das schärfere Erkennen der Ton- unterschicde ermöglichten und so auf eine immer stärkere Ausbildung des Tonschnitts hinführtcn. Ebenso ordneten sich die reichen Nuancen der Heliogravüre und Autotypie nicht in den charakteristischen Schwarz-Weiß-Druck des Letternsatzes ein. Der Zusammen hang zwischen Text und Bild werde daher immer mehr aufgehoben, das Streben nach bildmäßiger Wirkung trete immer stärker und verheerender hervor. Die modernen illustrierten Romane kenn- zeichncten am besten diese Entwickelung durch Zeichnungen, die ganz leer an Inhalt und künstlerischer Tiefe erschienen. Daß in jener Zeit Klinaers -Amor und Psyche- erschienen sei, sei als Ausnahme zu betrachten. Noch schlimmer erschienen die Illustrationen der Wochenblätter. Es scheine, als ob kein Strahl wirklichen künst lerischen Lichtes in diese Bewegung hineinfalle. Der Herr Vortragende erläuterte nun an der Hand einer Anzahl Lichtbilder nach Zeichnungen von Thumann, Walter Crane, Morris, Klinger, Fidus, Cissarz, Vogeler, Arming Bell und Sattler seine Ausführungen. Namentlich der Letztgenannte sei trotz der archaisierenden Charakteristik der Gestalt als Illustrator an erster Stelle zu nennen, während von Fidus, der mehr Nerven- und Empfindungsmcnsch sei, keine große Entwickelung zu erwarten sei. Die Arbeiten der angeführten Künstler hätten dargethan, nach welcher Entwickelung die ganze Bewegung dränge. Man werde wieder mehr darauf ausgehen, den rein dekorativen Eindruck zu betonen; das Bedürfnis, zu erzählen und mit wenigen Strichen zu schildern, trete bereits wieder mehr hervor; auch im -Pan- und in der »Jugend- regten sich einige tüchtige Erzähler. Die Pflicht der Verleger wäre es insofern, die Entwickelung unterstützen und 216*
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