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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1900
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- Erscheinungsdatum
- 24.02.1900
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil Geschichte des deutschen Zeitungswesens. Salomon, Ludwig, Geschichte des deutschen Zeitungswesens von den ersten Anfängen bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches. I. Band. Das 16., 17. u. 18. Jahrhundert. Oldenburg 1900, Schulzesche Hofbuchhandlung A. Schwartz. 8°. (X, 265 S.) Br. 3 ./l. (Schluß aus Nr. 4b d. BI.) Die große politische Bewegung unter Friedrich II. hätte eigentlich einen großen Aufschwung der politischen Zeitungen Hervorbringen müssen; allein der allgemein herrschende Despotismus ließ es nicht dazu kommen. Die deutschen Zeitungen standen daher auch nur in geringem Ansehen, und das neuigkcitsbedllrftige Publikum griff daher nach dem Auslande, und zwar nach Holland, wo augenblick lich die größte freie geistige Bewegung möglich war. Bei dem Regierungsantritte Friedrichs II. hatte es allerdings den Anschein, als sollte für die Presse in Preußen eine neue Zeit beginnen. Ein Schreiben des Kabinettsministers Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 au den Kriegsminister von Thulemeyer eröffnete diesem im Namen des Königs, daß dem »Berlinischen Zeitungsschreiber« eine »unbeschränkte Freiheit« gelassen werden solle, in dem Artikel von Berlin von allem, was daselbst vorgehe, zu schreiben, was er wolle, ohne vor herige Censur. Auch wurde ebendaselbst die Aeußerung des Königs veröffentlicht, »daß Karsttsv, wenn sie interessant sein sollten, nicht Asnirt werden müßten«. Diese Kundgebung hatte freilich zunächst nur Bedeutung für eine einzige Zei tung, weil 1740 nur eine einzige in Berlin erschien, die Rüdigersche, die den Titel »Berlinische Privilegirte Zeitung« führte und dreimal in der Woche — am Dienstag, Donners tag und Sonnabend — auf elendem Papier in klein Oktav ausgegeben wurde. Das Rüdigersche Blatt hatte jedoch bereits einen Vor läufer gehabt. Von den Zeitungen des 17. Jahrhunderts, »den Berlinischen einkommenden ordinären Postzeitungen«, dem »Postillon« und der »Fama« hatte sich keine in das 18. Jahrhundert hinübergerettet, doch war dem Buchdrucker Johann Lorenz 1706 vom König Friedrich l. ein Privilegium für eine Zeitung bewilligt worden, die sodann den Titel »Berlinischer Relations-Postilion« erhielt und dreimal wöchentlich in Oktav erschien. Sie vermochte sich aber nicht weiter zu entwickeln, wie die noch erhaltenen Jahrgänge von 1709—11 sehr überzeugend darthun. Von 1713 ab mußte das Blatt sogar zwei Jahre lang sein Erscheinen eiustellen, weil König Friedrich Wilhelm I. bei seiner Thronbesteigung die Zeitungen ganz verbot, da nach seiner Auffassung die Leute nicht »räsonnieren« sollten. Nachdem die Zeitung von 1715 ab wieder ausgegeben werden durfte, vegetierte sie nur noch wenige Jahre, und so fiel es dem Buchhändler Johann Andreas Rüdiger nicht schwer, 1721 ein Privilegium für eine neue Zeitung zu erlangen. Aber auch das neue Blatt wollte nicht recht gedeihen. Die Nummern enthielten meist nur vier Blätter in klein Oktav, und der Text beschränkte sich unter dem schweren Drucke der Zensur auf die dürftigsten Nachrichten. Trotzdem erhält bereits 1727 die berühmte Seeschlange ihren Einzug in die Zeitung. Eine Korrespondenz aus Belgrad vom 2. November 1726 schildert den »erschreck lichen Meerfisch« in den grellsten Farben. Er wurde an der Küste von Griechenland gefangen, war groß wie ein Kameltier, hatte »zwey Gesichter, bey dem rechten Auge ein geharnischtes Angesicht, auf dem Gehirn ein bloßes Schwert und Todten- Kopff« u. s. w. Infolge der Erklärung des Königs Friedrich II. bei seiner Thronbesteigung, daß die Gazetten künftig nicht geniert werden sollten, wurde die Zeitung etwas reichhaltiger und freier. Die Erklärung hatte aber außerdem zur Folge, daß 1740 in Berlin noch zwei neue Zeitungen entstanden, die Haudesche (von 1748 ab Spenersche) Zeitung und das äournal äs Berlin. Das Privilegium für die erstgenannte Zeitung, die den Titel »Berlinische Nachrichten von Staats- und Gelehrten- Sachen« führte, verlieh der König dem Buchhändler Ambrosius Hände für den geringen »Canonem« von zwanzig Reichs- thaleru an die Rekrutenkasse, weil Haude ihm seiner Zeit heimlich die verbotenen französischen Bücher nach Rheinsberg geliefert hatte. Da aber Rüdiger kraft feierlichen Privilegs »einzig und allein« befugt war, die Berlinischen Zeitungen zu drucken, so lautete für Haude die Erlaubnis dahin, daß es ihm nur gestattet sei, den »Potsdammischen Merkurius«, ein kleines Blättchen, das er einmal vor drei Jahren kurze Zeit herausgegeben hatte, in Berlin unter anderem Titel fortzusetzen. Bei dem »äonrnal äs Bsrlin«, als etwas ganz Außer gewöhnlichem, scheint das Rüdigersche Privileg gar nicht in Betracht gezogen worden zu sein. Es hielt sich übrigens, obgleich es auf direkten Wunsch des Königs gegründet worden war und den tüchtigen Professor und Prediger Formey zum Redakteur hatte, nur ein Jahr. Auch weitere Versuche mit französischen Blättern hatten nicht den geringsten Erfolg. Die »Berlinischen Nachrichten von Staats- und Gelehrten- Sachen« traten mit dem 30. Juni 1740 ins Leben, kosteten gleichfalls, wie die Berlinische Zeitung, jährlich zwei Thaler und zeigten ungefähr dieselbe Einrichtung wie das Rüdigersche Blatt; auch hielten sie sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte so ungefähr in denselben Grenzen. Da die schwere Hand des Königs die Gazetten schon sehr bald nachdrücklich zu genieren begann — am 11. Mai 1749 wurde auch die Censur wieder eingeführt und der Geheime Rat I. G. Vockerodt zum Censor bestellt —, so war eine freiere Richtung und ein reicherer Inhalt gar nicht möglich. »Ich würde Ihnen«, schreibt Lessing 1751 bei Gelegenheit einer litterarischen Sendung an seinen Vater, »ohne die geringsten Unkosten auf Seiten meiner auch die hiesigen politischen Zeitungen schicken können, wenn ich glaubte, daß Ihnen damit gedient wäre. Sie sind wegen der scharfen Censur größtenteils so unfruchtbar und trocken, daß ein Neugieriger wenig Vergnügen darinnen finden kann«. Schon wenige Jahre nach der Gründung der Berlinischen Nachrichten verband sich Haude mit dem Buchhändler I. C. Spener, worauf dann nach dem Ableben Haudes 1748 die Zeitung in den Alleinbesitz Speners überging und nun all gemein kurzweg die »Spenersche Zeitung« genannt wurde. Nach dem Tode Speners 1787 wurde der Witwe das der Zeitung erteilte Privilegium von Friedrich Wilhelm II. er neuert. Auch bei der »Berlinischen Privilegirten Zeitung« traten alsbald Besitzwechsel ein. I. A. Rüdiger starb 1751, nachdem er noch kurz vorher das Kleinoktavformat »um der Bequemlichkeit der Leser und um der Vermehrung des Raumes willen« in Quart erweitert hatte. Das Privilegium ging darauf mit königlicher Bestätigung auf Rüdigers Schwieger sohn, den Buchhändler Ehr. Fr. Voß sen. über, worauf die Zeitung nun allgemein die »Vosstsche Zeitung« genannt wurde. Der bisherige Titel am Kopfe der Zeitung blieb jedoch bestehen, nur wurde ihm im Jahre 1785 die Fassung »Königlich privilegirte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen« gegeben, die er noch jetzt hat. Die Macht der Presse wurde von Friedrich dem Großen sehr bald erkannt und in umfassendster Weise seinen Zwecken
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