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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1899
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1899
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- Deutsch
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4908 Fertige Bücher. ^2 153, 5. Juli 1899. IV Tausend ver praktircke bechttbemana. Line Führer durch das Neue bürgerliche Gesetzbuch mit einem übelMMchen Sachregister. Herausgegeben von einem Richter. Preis 1 w«rrk. In kurzer Zeit 4000 Exemplare abgesetzt, ohne Kolportage! Stellen Sie jetzt wieder ganze Reihen dieses Büch leins ins Fenster und legen Sie jeder Ansichtssendung ein Exemplar bei. Ich liefere in Rechnung nur mit 25«/o, aber in unbeschränkter Anzahl! Bei Nachbestellungen gegen Var liefere jeäoch von jetzt ab mit 40°/o. Ganz besonders empfehle Ihnen, als sehr bewährt gezeigt, die llersenOung uncl Verteilung meine; wirkuiMvolien Prospekte;, den ich Ihnen in jeder Anzahl liefere. Wollen Sie sich besonders verwenden, so erbitte direkte Nachricht, damit ich mit besonders günstigen Bezugs bedingungen Ihre Bemühungen unterstütze. Das Büchlein selbst zu loben überlasse ich nachfolgenden Kritiken: Die Kölnische Zeitung vom 22. XI.: -Der praktische Rechtsbeistand. Was dem Manne auS dem Volke in den Rechtsverhältnissen des täglichen Lebens zu wissen nötig ist, wollte der offenbar rechtskundige Verfasser dem Bürgerlichen Gesetzbuche entnehmen, um mit Ausscheidung alles Unwesentlichen, auch aller Vorschriften, die mit dem gerichtlichen Verfahren Zusammenhängen, dann auch des Vereinsrechtes und des Rechtes der Stiftungen l88 21—89 B. G.-B.) den nicht einmal vorgebildeten Leser über dasjenige aufklären, was er als einzelner und für seine persönlichen, geschäftlichen oder Familien-Be- ziehungen vom Rechtsleben zu wissen nötig hat. Mit dieser Beschränkung aufgesaßt, erscheint der Titel nicht unberechtigt. Auf kaum mehr als acht Druckbogen ist der wesentliche Inhalt der fünf Bücher des Gesetzbuchs zusammengedrängt, übersichtlich und mit Hilfe einer klaren Sprache auch so gemeinverständlich, daß das Bändchen als Ratgeber im täglichen Leben von Nutzen sein wird. Als Anhang ist dann noch ein kurzer Ueberblick über das Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinzugefügt. Den hier ausgeschlossenen Stoff verspricht der Verfasser in einem zweiten Bändchen zu behandeln.« Die Augsburger Abendzeitung bringt in Nr. 276 v. 8. X. 98 folgende Empfehlung: »Das mir vorliegende, handliche Büchlein giebt ans 136 Seilen systematisch eine kurz gedrängte, Wesentliches vom Unwesentlichen trennende Darstellung des bürgerlichen Gesetzbuches. Der Laie erfährt daraus alles, was er in den Rechtsverhältnissen des täglichen Lebens zu wissen braucht, er wird aufgeklärt über alles, was ihn für seine persönlichen, Familien- und Geschäfts beziehungen von Rechtswegen interessieren kann. Die Lektüre dieses Büchleins wird zwar nicht den Rat des erfahrenen Rechlsanwals ersetzen, so wenig eine Gesundheitslehre den Arzt; wohl aber wird ein fleißiges Studium des Merkchens, wie ein Gesundheitsbuch Krankheiten, so dieses Prozessen Vorbeugen, da es zeigt, was jeder in Rechtssachen thun und lassen darf, um nicht in Konflikt mit seinen Mitbürgern zu geraten. Die Sprache des volkstümlich gehaltenen Merkchens ist klar, einfach und leicht verständlich. Der Verfasser ist ein litterarisch Wohl versierter, praktisch geschulter Jurist, wie jede Seite des Buches dieses erkennen läßt. Aber auch für den Berufsjuristen kann das Merkchen bestens empfohlen werden. Der praktische Jurist hat den Vorteil, in einem System die wichtigsten und entscheidendsten Bestimmungen des bürgerl. Gesetzbuches behandelt zu sehen, und ist durch die aus jeder Seite sich vorfiudende Verweisung auf die ein schlägigen Paragraphen des bürgerl. Gesetzbuches in die Lage versetzt, bequem und anregend nach Zeit und Muße die einzelnen Materien des bürgerl. Gesetzbuches zu studieren. München, 0r. Georg Kugelmann, Rechtsanwalt.« Die Akad. Monatsschrift bringt in Nr. 177 vom 30. XII. 98 folgende Empfehlung: -Unter der Hochflut der Bürgerlichen Gesetzes-Litteratur drängt sich bei uns ein bescheidenes Büchlein auf, das auf 136 Seiten in meisterhafter Weise uns den ganzen gewaltigen Stoff vorführt. Wir möchten das für jeden Deutschen brauchbare und unentbehrliche Büchlein vor allem dem Studenten und jüngeren praktischen Juristen empfehlen, dem dadurch das Studium der einzelnen Materien ungeheuer erleichtert wird. Dieser Rechtsbeistand ist ein richtiges Kollegienheft, das die Essenz des ganzen neuen Rechtes enthält, und bestens durchgearbeitet erscheint. Auf jeder Seite sind die Verweisungen auf die einschlägigen Paragraphen, so daß Materie um Materie nach Zeit und Muße bequem und anregend zugleich studiert werden kann. Dazu kommt eine große Anzahl von praktischen Beispielen, die neben dem volkstümlich, klar und einfach gehaltenen Stil den praktischen Verfasser bekunden, der ein seiner, erprobter und schriftstellerisch sehr versierter Jurist ist. AlleZiNalleM: Die beste unO billigste Ausgabe, üie bisher erschienen ist unO in Siesen kigenschatten auch kaum erreicht werüen wirü. * Ich habe dem weiter nichts beizufügen und bitte nochmals um Ihre thätige Verwendung. Hochachtungsvoll «nchkn. Earl Oaashalter Leipzig. (Larl Fr. Fleischer.) Verlagsbuchhandlung.
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