Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950218
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189502180
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18950218
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-02
- Tag1895-02-18
- Monat1895-02
- Jahr1895
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
41. 18. Februar 1895. Geschäftliche Einrichtungen nud Veränderungen. 907 gerufen wird: ihr Räte, gebt mir meine Bauern und Hand werker und meine seßhaften Gewerbetreibenden zurück. (Heiter keit.) Meine Herren, sorgen Sie dafür, daß der Tag komme, wo das Schifflein der Gesetzgebung nach dieser Richtung hin in positive Bahnen gelenkt wird! Sorgen Sie dafür, daß die Morgenröte dieses Tages bald heraufsteigt; wir werden die ersten sein, die au diesem Tage aufstehen, um mit Ihnen zu positiver und auch erfolgreicher Arbeit einzutreten. (Bravo!) Abgeordneter vr. Meyer (Halle): Ich hatte mir vorgcnommen, über die Lage der Buchhandlungsreisenden zu sprechen; ich habe das nicht mehr nötig, da Herr Abgeordneter Hasse das in einer Weise erledigt hat. mit der ich vollkommen zufrieden sein kann. Ich habe lebhaft dabei bedauert, daß Herr Kollege Schaedler wieder einen alten Ladenhüter hervorgeholt hat, »den Scharfrichter von Berlin oder »den geschundenen Raubritter« — ich weiß nicht mehr genau. Man sollte doch wissen, daß diese Art von Litteratur, die vor einer Reihe von Jahren in bedauerlicher Weise überwucherte, jetzt in starkem Rückgang begriffen ist und daß von den Buchhandlungen jetzt eine Menge guter Werke vertrieben werden, von denen es wünschenswert ist. daß sic in zahlreiche Klaffen von Lesern eindringen. Man darf diesen Kolportagebuchhandel am wenigsten erschweren. Der Umstand, daß der Kolportagebuchhaudcl einen solchen Auf schwung nimmt, liefert lediglich einen Beweis, daß die alten Formen des Buchhandels den Bedürfnissen nicht mehr genügen. Herr Kollege Hitze ist von der Ansicht, von dem Axiom ausgcgangen, das er keines Beweises für bedürftig zu halten schien, dem Axiom, daß das seßhafte Gewerbe überhaupt das regelmäßige sei, daß der Hausierhandel dagegen unter allen Umständen als Ausnahme^aufzufassen sei, für welche die Be gründung erst gesucht werden müsse. Historisch kann er diesen Satz nicht belegen. Der Handel ist von jeher ein reisendes Gewerbe gewesen und muh cs bleiben bis au das Ende der Zeiten; denn der Handel hat die Aufgabe, die Produkte und die Fabrikate aller Zonen den Konsumenten zuzusührcn; er muß dem Konsumenten die Fabrikate zuführcn im Interesse des Produzenten, der nach Absatz sucht, im Interesse des Konsumenten, der nach Befriedigung seines Bedürfnisses ver langt. Welche Wege der Handel einschlagen soll, kann man ihm nicht vorschlagen; er hat unzählige Wege. Die Form des Hausierhandels ist ja bei weitem nicht die einzige Form des reisenden Handels. Ich will nur an die Jahrmärkte er innern, Institute, deren Aufrechterhaltung sich gewöhnlich gerade die angelegen sein lassen, die gegen andere Formen des reisen den Handels heftig zu Felde ziehen. Geht Mahomed zum Berge, geht der Käufer in das stehende Lager, so ist cs gut; will er nicht zum Berge gehen, so kommt der Berg zu ihm, so kommt ihm der Hausierer in das Haus. Es giebt gewisse Artikel, die den Leuten sehr nötig sind, und deren Notwendig keit man ihnen nur dadurch darlegen kann, daß man sie ihnen vor Augen führt . . . . Im großen Ganzen muß dein Kaufmann die Möglichkeit gewahrt werden, seine Waren an den Mann zu bringen auf dem Wege, den er für den zweckmäßigsten hält. Ehrlichkeit und Redlichkeit verlangen wir von jeder Form des Handels, vom Großhändler in seinem Magazin, vom Kleinhändler in seinem Laden, vom Hausierer hinter seinem Tablet. Nach meiner Auf fassung des Lebens ist Ehrlichkeit und Redlichkeit auf der Welt noch immer die überwiegende Regel; ich kann mich den Aus führungen, daß alles mehr oder weniger auf Betrug beruhe, nicht anschließen. Ehrlichkeit und Redlichkeit wird aber aus nahmsweise von allen verletzt, vom Inhaber des größten Magazins und vom kleinsten Hausierer, der aus dem Lande umhergeht, um dort Hosenträger und Halstücher und Seife und Bürsten und derartige nützliche Dinge zu verbreiten. Meine Herren, ich sehe in diesen wiederholten Versuchen der Erschwerung kein Heil; man schafft dem einen eine Kon kurrenz vom Halse, die ihm unbequem wird, vielleicht durch seine eigene Schuld, mau vernichtet auf der andern Seite die Existenz des andern. Ich habe der ganzen Vorlage gegen über die Ueberzeuguug, daß man mit derartigen Mitteln den Lauf der Welt nicht ändert und daß diese neueste Novelle zur Gewerbeordnung den Beruf, den man ihr zuschreibt, ge rade ebenso verfehlen wird, wie eine ganze Anzahl ähnlicher Novellen ihn schon verfehlt haben. (Bravo! links.) (Nach Annahme eines Antrages auf Schluß der Diskussion und dem Schlußwort des Antragstellers Abgeordneten Schwarze für den Antrag Gröber und Genossen wird die Regierungs vorlage in Verbindung mit dem Antrag Gröber einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.) AnzeigeblaLt. Gerichtliche Lekanillmachungen. Konkursverfahren. lieber das Vermögen des Buchdruckerci- bcsitzers Paul Gcrgonne zu Schüncberg, Hauptstraße 140, alleinigen Inhabers der Firma Gergoinic L Co. zu Berlin, Skeg- litzcrstr. 11, ist heute, am 13. Februar 1895, nachmittags 2'/^ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Go edel zu Berlin, Sebastianstr. 76, ist zum Konkursverwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 30. März 1895. Wahl des Verwalters und cvcnt. Gläubiger ausschusses den 7. März 1895, vormittags 10' 2 Uhr. Prüfungstermin den 18. April 1895, vormittags 11'/. Uhr, vor dem Unter zeichneten Gerichte, Hallesches Ufer 29—31, Zimmer 75. Anzeige an den Verwalter von dem Besitz zur Konkursmasse gehöriger Sachen bis zum 30. Mürz 1895. Berlin, den 13. Februar 1895. Beim, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts II. Abteilg.22. und V eränderüngen. I1i6llt6rv6i-Ikl§ Läiillllä Lloeli f5769j in Berlin 0. 2. Vn86i6 LleseltäktslwtHuAnuFkn 8incl im ^.llgemsinsn Buobbändlsr-Vdrsssbueb in äsr ersten Abteilung unter unserer Birma genau angegeben. Da in clsr letzten 2eit dsnnoob viedsrbolentlleb Bestellungen, be sonders I'elsgrawm-Lestsllungsn, von buob- bändlerisebsr Leite eingstrotken sind, obno dass dis Untersebrikt ?.u erkennen gab, dass der Besteller sin Buobbändlsr sei, so maobsn vir auob an dieser 8tolle ausdrüeklieb dar aus aufmerksam, dass nur solobs Bestellungen an unsere ^usliskerungsabteilung Lur lllr- lvdigung mit öuebbändlsr-llabatt gelangen, vslebs den 2usat^ Jluobbandlung^ sntbaltsn. Da unsere eingetragene llelogramm-^drssss nur aus /.vsi IVorten bestellt (llbsatsrbloeb Berlin), so ersparen vir den Bestellern bereits aal diese IVoise drei IVorte, velebo andern falls kür die llelogrammadresso inebr anxu- venden vären und müssen desto unbedingter beansprueben, dass bei der Untersebrikt der Xusats „Buobbandlung" niebt kslllt. öestsl- ler, vslebs sieb bisrnaeb niebt riebten mögen, müssen die dlaebtsilo, dis daraus sntstsbsn, dass die Bestellung an unsere Verssndungs- abtsilung gelangt und von dieser obne Ba- batt erledigt vird, selbst tragen. Von der älteren Oopllogsnbsit, sieb auk Birmsnksnnt- nis und das Buebbändlsr-kldressbueb ru ver lassen, mussten vir auob desbalb abgsben, veil sieb dis Dnruträgliebkeit viederbolt eingestellt. Kat, dass in Luobbändlsr-Birmen sntbaltens Hamen tbatsävbliob die dlamen von llrivatbsstsllern in der gleioben Ltadt varsn, vslebs dis eilig bestellten Bueber dadurob niebt srbisltsn, väbrsnd dis Buob bandlung die Lendungsn als niebt bestellt ?.urüe)rvio86n. IVir vsrclsn uns gegebenen falls auk diese Erklärung im Börsenblatt be rufen. Illsutorvsrlog lllcluurä Llovb in Berlin 0. 2. 123
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder