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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1895
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- Erscheinungsdatum
- 16.02.1895
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- Deutsch
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40, 16. Februar 1895. Nichtamtlicher Teil. 8?5 darunte eine, die ein sogenanntes Druckschriften Verzeichnis verlangte. Sic forderte, daß derjenige, welcher Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke im Umhcrziehen feilbictcn will, ein Verzeichnis derselben der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Wohnorts zur Genehmigung vorzulegcn hat. Die Not wendigkeit der Vorlage dieses Druckschriftenverzcichnisses ist von dem Buchhandel hart empfunden worden; nicht etwa an sich, als ob der Buchhandel es als unbillig empfunden hätte, daß die Bücher, wenn auch nicht einer Zensur unterworfen, so doch in etwas geprüft würden, ehe sie in dieser Form vertrieben werden durften, — die Belästigung lag vielmehr darin, daß jede Verwaltungsbehörde im Deutschen Reich eine andere Meinung über die Zulässigkeit hatte. So sind geradezu Kuriosa auf diesem Gebiet gezüchtet worden. Diese Maßregel hat -aber deshalb weniger schädlich gewirkt, weil cs dem Kolportage buchhandel und vor allem dem Neisebuchhandel gelungen ist, den Grundsatz zur Geltung zu bringen, daß er über haupt nicht unter den Titel 3 der Gewerbeordnung falle, sondern daß er ein ständiger Gewerbebetrieb sei. Die oberste Judikatur hat dem beigepflichtet, und so ist der Zustand folgender, daß der allergrößte Teil dessen, was wir gemeiniglich als Hausier-, als Kolportagcbuchhandel bezeichnen, von der Gesetzgebung nicht als solcher behandelt wird, sondern als ein Gewerbe, das, wie jedes ständige, nach dem Titel 2 der Gewerbeordnung zu beurteilen ist. Dies allein hat jetzt den Zustand erträglich gemacht. Nun richtet sich aber die Vorlage gerade hiergegen. Wenn diese Vorlage Gesetz würde, so wird der gesamte Neisebuchhandel aus dem Titel 2 der Gewerbeordnung in den Titel 3 verwiesen und demgemäß als solcher aufhörcn. Es muß jeder Buchhändler, der außerhalb seines Ladens Bücher vertreiben will, sich als Hausierer bezeichnen und be handeln lassen. Meine Herren, hierin liegt eine außerordentliche Härte gegen die beteiligten Personen und gegen die Sache. Was die Personen anbelangt, so ist man vielfach der Meinung, es handle sich hierbei vorwiegend oder wenigstens zum großen Teil um untergeordnete, minderwertige Persönlichkeiten. Das ist aber keineswegs der Fall. Der Neisebuchhandel wird von Leuten vornehmsten Standes ausgeübt, und es ist durchaus zu billigen, daß solchen Leuten, beispielsweise verabschiedeten Offizieren, es möglich gemacht wird, ans diesem Weg sich einen bürgerlichen Erwerb zu schaffen. Meine Herren, die Offiziere a. D. sind ja bekanntlich oft in der unangenehmen Lage, so spät verabschiedet zu werden, daß sic nicht mehr einen neuen Beruf erlernen können, und doch nicht spät genug, um über haupt nichts mehr zu thun. Sie haben zwar eine Pension, die aber oft nicht zum Leben ausreicht, wenn sie auch zu groß ist, um dabei zu sterben. Weshalb aber dergleichen Personen die Möglichkeit verkümmern, sich einen Erwerb zu suchen? Es handelt sich aber nicht um die persönlichen Interessen dieser Leute und um ihren ganz beträchtlichen Geschäftsumsatz — viele von ihnen haben einen Umsatz, der so groß ist, wie der mancher Großhandlungshäuser —, es handelt sich vor allem um die Interessen des Buchhandels und des Publikums, lieber diese Dinge ist aber hier früher so viel gesprochen worden, daß ich darauf verzichte, alles das heute zu wiederholen. Ich will nur auf einige der wichtigsten Punkte eingehen. Meine Herren, im steigenden Maße ist unser deutscher Verlagsbuchhandel darauf ^ angewiesen, seine Erzeugnisse dem Konsumenten unmittelbar nahe zu führen. Viele buchhänd lerische Unternehmungen sind überhaupt unmöglich, wenn nicht der Reise- und der Kolportagebuchhandel einen Teil, und zwar den größeren, der Auflagen verbreitet. Der Preis, der für Bücher gestellt wird und gestellt werden kann, ist geradezu von jenen Vorbedingungen abhängig. Bücher, deren Herstellung Hunderttausende kostet, können nur dann abgesetzt werden, wenn der Ladenpreis jedes einzelnen Exemplars billig gestellt wird. Nun wissen Sie, daß unser deutsches Publikum an sich schon Büchern gegenüber sehr wenig kauflustig ist, daß der Etat in den wohlhabenden Häusern für den Ankauf von Büchern in gar keinem Verhältnis steht zu dem Etat für Ausgaben des besseren Luxus, und daß wir uns darin sehr un angenehm von den Franzosen und Engländern unterscheiden. Wenn nun die besseren Bücher auch noch teurer gemacht werden sollten, so würden sie auch noch weniger Publikum finden als jetzt, und es würden deshalb viele der wichtigsten Publikationen überhaupt nicht zustande kommen; es handelt sich hierbei um die vornehmsten Erscheinungen unseres Büchermarkts, um wissenschaftliche und künstlerische Erzeugnisse aller Art. Meine Herren, es ist am vorigen Dienstag von dem Herrn Kollegen vr. Schneider darauf hingcwiesen werden, daß man sich in der Beurteilung des Quantums dessen, was überhaupt als schädlich in Frage kommen kann, einem Irr tum hingiebt. Der Herr Kollege vr. Schneider war der Meinung, daß 5 Prozent des Kolportagebuchhandels Schauer romane seien. Diese Zahl ist noch viel zu groß, — nur inner halb des Spielraums von 5 Prozent können Schauerromane in Frage kommen; denn zu diesem Ergebnis führt die dies bezügliche Statistik. Es wird aus derselben nachgewiesen, daß aus der Gesamtheit der vertriebenen Werke nur 5 Prozent Romane sind, und es werden doch gewiß nicht alle Romane als Schauerromane zu bezeichnen sein. Also man kann noch viel weiter gehen: man kann die Zahl gar nicht genau be ziffern ; aber ich meine, daß nur etwa 1 Prozent der gesamten Bücherproduktion verurteilt werden muß. Und, meine Herren, wenn 1 Prozent schlecht ist, so ist doch gewiß unbillig, dieses einen Prozents wegen die übrigen 99 Prozent zu strafen, des halb, weil ein Finger krank ist, den ganzen Arm abzuschncidcn oder womöglich den ganzen Kerl totzuschlagen. Das ist doch gewiß eine Uebertreibung. Meine Herren, es handelt sich bei dieser Sache um die allergrößten materiellen und ideellen Interessen. Werke, wie die Konversationslexika werden zum größten Teil im Wege des Reiscbuchhandels vertrieben, und es handelt sich hierbei um recht große Zahlen, z. B. bei Meyers Konver sationslexikon um 21 Millionen Mark, die im Wege des Reisebuchhandels umgesetzt werden, gegenüber einer viel ge ringeren Summe, die im Wege des Kolportagebuchhandcls umgcsctzt wird, und einer noch niedrigeren Summe, die im Sortimentsbuchhandel umgesetzt wird. Wenn Sie aber an dem Meyerschen Konversationslexikon Anstoß nehmen sollten, möchte ich die rechtssitzenden Herren Kollegen darauf Hinweisen, daß auch Gegenstände des Verlags einer Firma, die Ihnen sehr nahe steht, nämlich der Firma Velhagcn L Klasing in Bielefeld und Leipzig, die das »Daheim«, Andrees Hand atlas, Stackes deutsche Geschichte, Jägers Weltgeschichte, den »Deutschen Reichsboten , den »Kalender für Stadt und Land , Rogges »Kaiserbüchlein«, Rommels »Lutherbüchlein u. a. herausgiebt, — im wesentlichsten auf den Reisebuchhandel angewiesen ist. Nun, meine Herren, es werden alle diese Dinge in der Kommission näher beraten werden müssen. Ich glaube, man wird in der Kommission seitens aller derjenigen, die den ganzen Neisebuchhandel nicht so ohne weiteres totschlagen wollen, anzustreben haben, daß die Bestimmungen des Art. 7 unserer Vorlage weder auf die Wcinreiscnden noch auf die reisenden Buchhändler Anwendung finden dürfen. Denn es wäre unbillig, die Erzeugnisse unseres deutschen Buchhandels von der Gunst oder Ungunst des Bundesrats abhängig zu machen und abzuwarten, ob es dem Bundesrat gefällt, ebenso wie es bei den Weinrcisenden geplant ist, auch die Bücher reisenden von den Bestimmungen dieses Artikels zu dispen sieren. Ich glaube vielmehr, diese wichtigen Interessen haben ein Recht darauf, im Gesetze selbst gerecht und billig behandelt I zu werden. (Bravo I) (Schluß folgt.) 119»
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