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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1895
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- Deutsch
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39, 15. Februar 1895. Nichtamtlicher Teil. 843 ruhe von den Behörden falsch angcwcndct worden sind, oder, wenn die richtige Anwendung erfolgt ist, ob nicht nach der einen oder der anderen Richtung hin im Wege der Gesetz gebung eine Abhilfe geschaffen werden kann. Weiter, meine Herren, will ich mich auch darüber nicht auslassen, das; die Zahl der persönlichen Gründe, die in Zu kunft maßgebend sein sollen, um den Wandergewerbeschcin zn versagen, dahin vermehrt worden ist, daß auch demjenigen, der wegen Land- und Hausfriedensbruchs und wegen Wider standes gegen die Staatsgewalt zu 3 Monaten Gefängnis ver urteilt worden ist, der Schein zu versagen ist. Es wird wohl festzustellen sein, inwieweit Erfahrungen hierüber geinacht worden sind, ob sich eine gewisse Neigung zu diesem Vergehen bei den Hausierern gezeigt hat, so daß durch Thatsnchen die Vorschläge der Regierungsvorlage motiviert werden. Aber, meine Herren, gegen den Vorschlag, den Wandergewerbeschein vor dem vollendeten 25. Lebensjahre zu versagen, sprechen sehr erhebliche Bedenken. Wenn man die Motive der Re gierungsvorlage liest, so könnte man allerdings meinen, es sei der Hausierhandel eine Art Geschäftsbetrieb, ivo der Gewerbe treibende sich im ganzen Jahre in Sommerfrische befindet, und der Betrieb sei besonders für alte und schwache Personen geeignet. Es heißt da: Der Hausierhandel bietet zahlreichen Personen, deren Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, eine passende Ge legenheit zum Erwerbe ihres Unterhalts. Ernste Be denken ruft es dagen hervor, daß vielfach auch solche Personen, welche die volle Arbeitskraft besitzen und sehr wohl in der Lage wären, eine andere Beschäftigung zu ergreifen, in jüngerem Lebensalter das Hausier gewerbe als Beruf erwählen und sich damit einer geregelten Erwerbsthätigkcit und eines geordneten Familienlebens entwöhnen. Ich glaube, bis zum 25. Lebensjahre kann heute nur jemand auf einen geregelte» Erwerb warten, wenn er den sogenannten studierten Kreisen angehört. Da müssen die jungen Männer allerdings oft noch länger als bis zum 25. Jahre warten. Aber in dieser Wirtschaftslage befinden sich diejenigen Kreise nicht, aus denen sich die Hausierer rekrutieren. Wenn selbst in dem Antrag Gröber und Genossen angenommen war, daß es gewisse Gemeinden giebt, die auf den Hausierhandel an gewiesen sind, wie soll es mit den Leuten unter 25 Jahren gehandhabt iverden, die an solchen Orten wohnen? Meine Herren, was würde die Folge sein, wenn alle diese Bestimmungen Gesetz würden? Entweder werden so viele Ausnahmen gemacht, daß der Zustand, wozu allerdings nach vielen Richtungen hin die Regierungsvorlage die Handhabe bietet, im wesentlichen die alte bleibt, und daß nur der Polizei eine größere Machtbefugnis, Schreiberei und bureaukratisches Arbeitswerk in erheblicher Weise zuwächst; oder, meine Herren, wenn die Bestimmungen wirklich so durchgeführt werden, daß da, wo ein Verbot aufgestellt wird, auch tatsächlich die Aus nahmen davon nur selten sein sollen, — nun, dann wird die Wirkung erzielt, daß das kaufmännische Proletariat sich wesent lich vermehrt, daß die Tausende, die bisher mit dem Hausier handel ihren Unterhalt gefunden haben, in einer Zeit, die gewiß nicht geeignet ist, in einem anderen Erwerbszweig leicht Unterkunft zu finden, ihren Erwerb verlieren, ohne einen anderen geeigneten zu finden. Meine Herren, es hat ja allerdings der Vertreter der Königlich bayerischen Regierung in der Kommission in Bezug auf die Verhältnisse der Hausierer in der Pfalz gesagt, die Möglichkeit eines anderen Erwerbs für die meisten Hausier gemeinden sei nicht ausgeschlossen; aber, meine Herren, diese Fassung war sehr vorsichtig, und der bayerische Herr Bundes- ratsbcvollmächtigte hat sich wohl gehütet, seine Regierung zu engagieren. Wenn aber in der That die bayerische Regierung ein Rezept haben sollte, um die Hausierer der Landgemeinden in der Pfalz in einer anderen angemessenen Weise zu beschäftigen, dann mag sic es nur sagen, — sie darf über zeugt sein, daß, nachdem seit zehn Jahren die Hausierer der Gefahr ausgesetzt sind, in ihrem Gcwcrbsbetriebe ge schädigt oder unterdrückt zu werden, diese mit allen zehn Fingern zugreifcn würden, um diesen ihnen von der Regierung nachgewiescncn Erwerb aufzunehmen und für die Zukunft sich besser als bisher zu sichern. — Es würde auch eine solche Mitteilung der bayerischen Regierung nach anderer Richtung hin sehr dankenswert sein. Wir in Preußen quälen uns seit einem halben Jahrhundert mit dem Schicksal der Handweber, seitdem die Maschinen in der Textilbranche zu hoher Ent wicklung gekommen sind; aber es hat der Regierung nicht gelingen wollen, ein durchschlagendes Mittel zu finden, um diese Handweber in ihrer ökonomischen Lage nennenswert zu bessern. Meine Herren, diese Handweber treiben auch viel fach mit ihren Erzeugnissen Hausierhandel. Wenn da die bayerische Negierung vielleicht auch mit einem guten Rat zur Hand sein sollte, bin ich überzeugt, daß die Weber im Eulengebirge, in der Grafschaft Glatz und im Eichsfeld sehr eifrig zugreifen würden und die Ratschläge, die ihnen gegeben werden, befolgen würden. Und dann brauchen wir kein neues Gesetz. Aber, meine Herren, es ist auch in der Kommission des Reichstags seinerzeit den Hausierern an die Hand gegeben worden, ihre Lage anderweit zu gestalten, indem man ihnen empfohlen hat, zur Landwirtschaft überzugehen und sich als Lohnarbeiter zu verdingen. Meine Herren, cs wird allerdings fraglich sein, ob die Hausierer und ähnliche Gewerbetreibende gerade eine Verbesserung ihrer Lage finden würden, wenn sie diesen Rat befolgten, weil sie cs wohl vorziehcn würden, ihre gegenwärtige unsichere Lage weiter bcizubchalten. Wie ich schon eingangs sagte, werden wir nur derartige Beschränkungen des Gewerbebetriebs nntmachcn, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann. Wenn wider Erwarten bei einzelnen Punkten der Regierungsvorlage ein derartiger Nachweis zur Rechtfertigung dieser beschränkenden Bestimmungen beigebracht iverden könnte, iverden nur uns selbstverständlich einer gewissenhaften Prüfung dieser Beläge und Materialien in keiner Weise entziehen. Aber, meine Herren, bis auf weiteres sind wir der Meinung, daß wir den Standpunkt festhnltcn, den nur bisher inne gehabt haben, und daß wir nur den Wunsch haben können, man möge die Detailrcisenden, die Hausierer und die anderen Gewerbetreibenden, die man jetzt mit Beschränkungen heim suchen will, weiter ihr Gewerbe betreiben lassen wie bisher; denn das würde ganz gewiß in der gegenwärtigen wirtschaft lichen Lage, die keineswegs dazu geeignet ist, Arbeitslose auf andere Gebiete leicht überzusetzen, das Allcrvorteilhastcste für die Gesamtheit sein. (Bravo! links.) Abgeordneter von Holleuffer: Was speziell das Hnusiergcwcrbe betrifft, so sind meine politischen Freunde damit einverstanden, daß die Altersgrenze von 21 Jahren hinaufgesctzt wird auf 25 Jahre. Wir wünschen überhaupt, daß der Hausierhandel eingeschränkt werde im Interesse des seßhaften gewerblichen Mittelstandes (sehr richtig! rechts), und wir sind der Meinung, daß Leute in diesem jugendlichen Alter leicht und unschwer einem anderen Ge werbebetrieb sich zuwenden können. Wenn der Herr Vor redner vorhin behauptet hat, daß gerade dieser Gewerbebetrieb besonders anstrengend sei, so glaube ich dem widersprechen zu müssen. Man kann es ja täglich sehen, daß ältere und kränk- 115'
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