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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1895
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- 1895-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1895
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- Deutsch
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842 Nichtamtlicher Teil. 39, 15. Februar 1895. rang des Absatzes wohl auf Rechnung der großen Vcrsand- geschäfte, namentlich in Berlin, Leipzig nnd dergleichen zu setzen ist (sehr richtig!); wenn gegenwärtig von diesen großen Geschäften, Rudolph Hertzog, Gerson, Wertheiin n. s. w., nicht nur Prospekte verschickt werden, sondern jetzt auch schon seit ein paar Jahren Warenproben mit darauf geklebt werden von Gegenständen der Konfektionsbranche, dann bedarf es allerdings für diese Geschäfte überhaupt keines Reisenden; denn da hat der betreffende Konsument das ganze Angebot und den Stoff, den er eventuell kaufen will, mit allen Preis angaben vor sich. Daß durch derartige Cirkulare allerdings in kleinen Städten, wo vielleicht der eine oder andere Ge werbebetrieb weniger gut durch einheimische Gewerbetreibende und Kausleute besetzt ist, eine große Einbuße an Absatz erfolgt, ist ganz gewiß nicht in Abrede zu stellen; aber diesem Nach teil wird unzweifelhaft die Gesetzesvorlagc nicht im mindesten Abbruch thun. Meine Herren, die Ausnahmen, die der Bundcsrnt ge statten will, sind in den Motiven nur nach einer Richtung hin angedcutct. Es scheint die unwiderstehliche Liebens würdigkeit der Wcinreiscnden auch auf den Bundesrat nicht ohne Wirkung geblieben zu sein (Heiterkeit), da in den Motiven ausdrücklich auf die Weinreiscndcn hingewiesen wird, bezüglich deren wohl eine Ausnahme würde gemacht werden können. Aber, meine Herren, Sie haben schon durch das Beispiel von Bielefeld gesehen, daß es auch noch andere Geschäfts betriebe giebt, die ganz gewiß ebenso sehr das Recht haben, sich auf die bisherige Weise ihren Erwerb zu suchen. Vor allen Dingen möchte ich hier aufmerksam machen auf den Reisebuchhandcl und den Kolportagebuchhandel. Es ist allerdings gerade in dieser Beziehung die Regierungsvorlage wesentlich verschieden von dem Antrag Gröber und Genossen, da der Antrag Gröber und Genossen dem Reise- und Kol- portagcbuchhandcl zu Leibe gehen will, während hier durch Artikel 7 der Regierungsvorlage nur die Möglichkeit gegeben ist, insofern als die Regierung allerdings dann auch den Neise- und Kolportagebuchhandel schwer schädigen beziehungsweise manche Zweige vernichten würde, wenn sic die Ausnahmen«, die in Artikel 7 in Aussicht genommen sind, nicht auf diese Zweige des Gewerbes nusdchnte. Meine Herren, es ist ja immer, wenn der Reisebuchhandcl erwähnt wird, ganz unver meidlich, daß der Schauerroman aus der Versenkung auftaucht als ein Schreckmittel, welches die gutherzigen Mütter und Frauen dazu veranlassen soll, um Gotteswillcn gegen die Ver breitung so schädlicher Lektüre ihr Genüssen in die Wagschale zu werfen. Meine Herren, es ist statistisch fcstgcstellt, daß diese ganze Produktion der sogenannten Schauerromane, denen kein Mensch Interesse entgegcubringcn wird, der einigermaßen Geschmack hat, sich nicht auf ganz 6 Prozent des Reise- und Kolportagcbuchhandels beziffert, so daß, nm dieser noch nicht 6 Prozent willen die übrigen 91 Prozent gesunder und dem Volke zuträglicher Schriften ächten zu wollen, das allerschreicndste Unrecht wäre. Meine Herren, insofern ist aber auch schon durch die Regierungsvorlage der Reisebuchhandcl schwer ge schädigt oder kann geschädigt werden, weil sein Geschäftsbetrieb davon abhängig ist, ob der Bundesrat das Einsehen hat und bezüglich dieses Gewerbezweigcs Ausnahmen Anlassen wird. Weiler, meine Herren, gehört aus der Vorlage hierher, was Artikel ö festsetzt, nachdem die Konzessionspflicht der soge nannten Stadtreisenden künftig soll cingeführt werden können, ohne daß ein Gemeindebeschluß vorhergeht. Meine Herren, meines Erachtens liegt nicht die mindeste Veranlassung vor, aus diesem Gebiete das Sclbstverwaltungsrecht der Gemeinden anzutasten. Es ist durchaus nicht anzunchmen, daß die Ge meindebehörden irgendwie Bedenken haben würden, diese soge nannten Stadtrcisenden zu verbieten und ihren Geschäftsbetrieb, soweit es ili ihren Kräften steht, zu verhindern, wenn sie Nachteil für Handel und Gewerbe oder sonst für die Bevölkerung daraus hätten entstehen sehen. Aber meine Herren, anderseits sind die Gemeinden doch sehr wesentlich interessiert, daß nicht Leuten, die bisher ihren Erwerb in diesem Geschäfte gefunden haben, der Erwerb entzogen wird und sie zum kaufmännischen Proletariat herabsiuken, daß also die Gemeinden geschädigt werden, daß ihre Armenlasten wachsen. Meine Herren, man hat sich doch auch vor Augen zu halten, daß zwischen dem Detailrcisen und dem Hausierhandel immer noch ein erheblicher Unterschied besteht. Ganz abgesehen davon, daß der Detailversender — wenn ich ihn so nennen will —, wie das aus der Bielefelder Petition hervorgeht, auch Fabrikant sein kann, macht cs noch einen Unterschied, ob jemand eine gewerbliche Niederlassung in seinem Wohnort hat, oder ob er sic nicht hat. Meine Herren, wenn der Detailreisende für einen anderen, für seinen Prinzipal, reist, so weiß doch der Konsument, derjenige, welcher ihm die Ware abknuft: dort und dort ist das Geschäft des Betreffenden, an den kann ich mich halten; das ist etwas anderes, als wenn ich mit einem Hausierer zu thun habe, der heute hier, morgen dort ist und in seiner Heimat überhaupt keine gewerbliche Niederlassung besitzt. Meine Herren, ein anderer Unterschied, aber allerdings nach anderer Richtung von Bedeutung, ist die ^Stellung des Detailrciscnden oder die Stellung des Hausierers in Bezug auf das Kreditgeben. Meine Herren, der Detailreisende giebt ja meistenteils Kredit, während der Hausierer in der Regel keinen Kredit giebt. Auch das Kreditgeber! ist in der Richtung hin von Bedeutung, daß es eine gewisse dauernde Ver bindung mit dem betreffenden Handlungshause herbeiftthrt, eine dauerndere jedenfalls, als es die Verbindung mit dem Hausierer ist. Durch das Krcditgcben wird eine größere Solidität dieser Geschäftszweige verbürgt, weil anderenfalls der Käufer bei der Bezahlung nachher seinen Abzug machen oder energisch sein Mißfallen über die Schlechtigkeit der Ware ausdrückcn kann. Die Beschränkungen, welche außerdem dem Hausier handel in der Vorlage auferlegt werden sollen, können nicht einmal begründet werden, wie bei der Beschränkung für die Detailreisenden, durch die auffällige Zunahme der Zahl der Hausierer. Der Kommission, der ich damals die Ehre hatte anzngehören, die im Jahre 1892/93 über den An trag Gröber beriet, wurden nur die Zahlen über die Zu nahme der Hausierer von 1884 bis 1889 vorgelegt. Es zeigt sich, daß jetzt diese Statistik vielleicht nicht ohne Absicht in dieser Weise uns unterbreitet worden ist; denn die Jahre l890/91 ergeben ja eine ganz erhebliche Verminderung in der Gesamtzahl der Hausierer, und sie paßt insofern nicht in den Nahmen einer Gesetzesvorlagc, die zu ihrer Motivierung eine namhafte Vermehrung der Zahl der Hausierer braucht. Meiue Herren, jetzt hat sich die Sache so gestellt: nachdem in den Jahren 1890 und 1891 die Zahl der Hausierer abge nommen hat, ist sie im Jahre 1893 wieder auf eine Zahl gestiegen, die etwas höher ist als die vom Jahre 1889. Aber, meine Herren, ich meine, daß da hauptsächlich der Grund in den Bestimmungen über die Sonntagsruhe zu suchen ist, die gerade in diesem Jahre in Kraft getreten ist und allerdings dazu beigetragen hat, dem Hausierer manche Vorteile zuzuwcnden, die früher, vor der Sonntags ruhe, den seßhaften Gewerbetreibenden zuficlen. Meine Herren, wenn man das zugiebt, so folgt meines Er achtens daraus noch nicht, daß man nun dem Hausierhandel dem man doch keine Schuld beimesscn kann, wenn er sich die Vorteile seines Gewerbebetriebes so viel als möglich sich zu nutze zu machen sucht, die Last dafür aufpackt, sondern daß man sieht, inwieweit die Bestimmungen über die Sonntags-
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