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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1899
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1899
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- Deutsch
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4614 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 144, 24. Juni 1899. gerechten Besteuerung des Großen und des Kleinen gegenwärtig noch nicht gerecht geworden ist, und daß man durchaus berechtigt ist, in dieser Beziehung, wenn die Kommunen nicht freiwillig Vor gehen, durch eine solche Vorlage einen staatlichen Druck auszuübcn. Man kommt nach meiner Meinung sehr wohl zum Ziel, wenn man die bezeichnet« Grundlage wesentlich sesthält. Wenn man durch eine richtige, gleichmäßige Besteuerung gegenüber einer ungleichmäßigen Besteuerung, die die große» Unternehmungen gegen die kleinen privi legiert, die Konkurrenzmöglichkeit der kleinen mehr wiederherstellt oder wenigstens erleichtert, so ist das eine ganz berechtigte Folge. Aber die Vorlage darf nicht unmittelbar und allein den sozialen Zweck haben. -Meine Herren, wir haben unsere ganze Besteuerung in Preußen auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit eingerichtet; wir haben die wohlhabenden Klassen infolgedessen sogar progressiv oder degressiv — wie man das nennen will — schärfer herangezogen als die kleinen. Wir sind dann weitergegangen, dieses Prinzip der Leistungs fähigkeit auch anzuwenden auf die indirekte Besteuerung, soweit das thatsächlich möglich ist, namentlich aber auf unsere Verbrauchs abgaben im Reich. Sie brauchen sich nur die Besteuerung der Branutweinbrennercien zu denken. Ein solches Prinzip ist durch aus berechtigt, vor allem auf dem Gebiete der Besteuerung der Gewerbebetriebe, und ich glaube daher, daß man die grundsätz lichen Bedenken, die namentlich die Handelskammern und nament lich die großen Handelskammern gegen dieses Prinzip der Be steuerung erhoben haben, in keiner Weise teilen kann. -So halten wir die Hoffnung fest, daß es doch gelingen wird, auf diesem Gebiete den Wünschen und Hoffnungen der Klein- gcwerbtreibcnden und der kleineren Kauflcute, die zu erhalten ja offenbar ein großes Staatsinteresse ist, einigermaßen wenigstens entsprechen zu können.« Lehrbücher für Mathematik und Physik an öster reichischen Obergymnasien. — Der österreichische Minister für Kultus und Unterricht, Graf Bylandt, hat an sämtliche Landes- Schulbehördcn in betreff einer Vereinfachung des Lehrplanes für Mathematik und Physik an Obergymnasien einen Erlaß gerichtet, aus dessen allgemeinem Teile die amtliche -Wiener Zeitung folgendes wiedergiebt: «Seit dem Erscheinen des mit der Ministerial-Verordnung vom 26. Mai 1884 vorgezeichneten Lehrplanes für Gymnasien und der mit derselben Verordnung hinausgegebenen Instruktionen war das Bestreben der Unterrichts-Verwaltung stetig darauf gerichtet, unter Festhaltung an dem Wesentlichen der Gymnasial-Einrichtungen, wie sie der Organisations-Cutwurf des Jahres 1849 angeordnet hat, nach Maßgabe gemachter Erfahrungen und in Würdigung berechtigter, namentlich hygienischer Forderungen, sowie des Standes der Wissenschaft den Lehrplan und die zugehörigen In struktionen für die einzelnen Disziplinen zu revidieren und ins besondere alles entbehrlich scheinende Detail aus dem Lehrstoffe auszuscheiden. -Da nun auch über den Lehrplan für den Unterricht in der Arithmetik, Geometrie und Naturlehre am Obergymnasium sowohl rücksichtlich der Verteilung des Lehrstoffes, als auch insbesondere Sprech seines Umfanges in amtlichen Berichten, Programm-Abhandlungen und Fachzeitschriften mancherlei Mängel aufgedeckt und ver schiedene Wünsche geäußert wurden, glaubte die Unterichts-Ver- waltung nicht länger zögern zu sollen, auch den Lehrplan der ge nannten Disziplinen in der bezeichneten Richtung einer Revision zu unterziehen. -Auf Grund speziell eingeholter schriftlicher und mündlicher Gutachten von Fachleuten wurde ein neuer Lehrplan entworsen, der sich von dem gegenwärtigen hauptsächlich durch mannigfache Vereinfachungen unterscheidet, ohne daß die Erreichung des Ge samtlehrzieles in den bezeichneten Fächern durch dieselben in Frage gestellt würde. Gleichzeitig wird die Revision der In struktion für diese Lehrfächer im Anschlüsse an den neuen Lehr plan veranlaßt -Der abgeändertc Lehrplan für den Unterricht in der Mathe matik und Physik am Obergymnasium tritt mit Beginn des Schul jahres 1899/1900 in Kraft. So lange die betreffenden Lehrbücher nicht im Sinne des neuen Lehrplanes umgearbeitet vorliegen, haben die Lehrer die notwendigen Streichungen in den Lehrbüchern zu veranlassen. Die k. k. Landes-Schulinspcktoren werden sich bei dem Besuche der Schulen von der entsprechenden Durchführung des Lehrplanes zu überzeugen haben.« Neues Papiergeld. — In nächster Zeit werden neue Reichs kassenscheine zu 50 .//l ausgcgeben werden. Die Rcichsschuldcn- verwaltung hat dem Reichsanzeiger und auch anderen Amts blättern auf einem besonderen Blatte eine ausführliche Beschreibung des neuen Scheines beigelegt. Kunstausstellung. — Der Salon der Kunsthandlung Keller L Reiner in Berlin eröffnet« eine größere Ausstellung moderner vlämischer Kunst. Die Sammlung umfaßt 145 Gemälde und 50 Skulpturen. Alle bekannten Meister der jungen belgischen Schule sind in dieser Ausstellung vereinigt. Von Malern sind Art, Veernaert, Biujs, Cahen, Courteno, Crabeels, de Priendt, Dondelet, Frödsric, Gilsoul, Haghcmans, Khustohs, Leempoels, Modave, Rysselberghe, Van Leemputten, Verheydcn, Werlemanu vertreten. Von Bildhauern u. a. Braecke, Charlier, Devresse, de Rudder, Dillons, Dubais, Lalaing, Meunier, van der Etappen und Vinconte. Die Ausstellung dauert bis Mitte August. Stuttgarter Buchhandlungsgchilfen-Verein. — Der Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Bercin wird am Sonntag den 2. Juli sein 32. Stiftungsfest durch einen Ausflug nach Schloß Liebenstein und Lausten a/Neckar feiern. In Lausten wird das Cemcnt- und Elektrizitätswerk unter fachkundiger Führung besichtigt werden. Personalnachrichten. Gestorben: am 17. Juni Herr Bernhard Lux in Rom, Inhaber der dortigen Buchhandlung unter der Firma seines Namens, die er am 15. Juni 1896 eröffnet hatte. Vorher war er im Hause Locscher L Co. dort an leitender Stelle thätig. saal. Was ist Handelsbrauch? Am 24. September 1898 bestellte ich bei Herrn A. H. Payne, Leipzig, -1 Haydn, op. 83, Streichquartette Bd. 1/IV-. Ich hatte dabei ein broschiertes Exemplar im Sinne. Herr Payne sandte das Werk gebunden. Er begründete diese Sendung damit, daß er mir zuvor einen Prospekt gesandt habe, auf dem der gebundene Zustand durch Unterstreichen hervorgehoben wäre. Auf dem Prospekt sind folgende Worte unterstrichen: «Joseph Hayd'ns sämmtl. Quartette jedes Quart, einzeln 1 — Cvinpl. 4 brochirtc Bände 35 — „ 4 elcg. Halbfranzbde. 50 —.- Für das gebundene Werk mußte ich außer der teuren Fracht auch 10 Kronen Zoll bezahlen. Broschierte Musikalieu sind zoll frei. Herr Payne weigert sich, das Werk zurückzunchmen, trotzdem ich ein broschiertes Exemplar nachbezog und von Zahlung der mir verursachten Kosten Abstand nahm. Nach meiner Meinung ist der Verleger verpflichtet, stets broschierte Exemplare zu expedieren, falls gebunden nicht aus drücklich verlangt wird. Für Acußerungen der Herren Kollegen über diesen Fall wäre ich dankbar. Gotenburg. N. P. Pehrsson. Antwort. Wenn Herr N. P. Pehrsson fragt: Was ist Handelsbrauch? so ist die Antwort darauf sehr einfach: klare, nicht mißzuverstehende Bestellungen machen und, wenn man das nicht thut, den Schaden selbst tragen. Das erster« hat Herr Pehrsson nicht gethan, und von mir verlangt er, ich soll den Schaden, den seine unklare Be stellung verursachte, tragen. Der Sachverhalt ist folgender: Herr Pehrsson verlangte ein Exemplar Haydn, Quartette, komplett. Da ich nun nicht wußte, ob er in vier broschierten Bänden, in vier gebundenen Bänden oder in 76 Lieferungen, jede Lieferung ein Quartett enthaltend, wünschte, sandte ich ihm einen Prospekt, auf dein alle drei Arten angegeben waren, damit jede Unklarheit vermieden wurde. Trotz dem sandte Herr Pehrsson wieder eine unklare Bestellung, nämlich: »in vier Bänden«. Darauf expedierte ich ein Exemplar in vier gebundenen Bänden. Daß er darauf Zoll würde zahlen müssen, konnte ich weder wissen, noch war es meine Sache dies zu unter suchen. Am 8. Oktober verlangte Herr Pehrsson ohne weitere Bemerkung -1 Excniplar Haydn, Streichquartette, broschiert-, ivas expediert wurde. Am 11. Oktober schrieb dann Herr Pehrsson, daß er das gebundene Exemplar mit Spesenberechnung remit tieren werde. Daß ich das nicht anerkenne, nachdem Herr Pehrsson den Fehler gemacht hat und ich alles gethan habe, um einen Fehler zu verhindern, ist doch selbstverständlich, und Herr Pehrsson würde es an meiner Stelle genau so gemacht haben. Leipzig. A. H. Payne.
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