kM2646i I. Sehivertze* (^ss. EichbictzLep) München. In den nächsten Tagen erscheint: iLonkttvrov-nttng fiir das Deutsche Reich nebst den zugehörigen Einsührungsg esetzen und Gesetze, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens je in alter und neuer Fassung. l>erglei»enlle Lextaurgabe mit alphabetischein Sachregister. 8^/2 Bogen kl. 8°. In Ganzleinen gebunden 1 50 H. Diese von einem praktischen Juristen geleitete vergleichende Ausgabe der alten und neuen Kvnkursordnung trägt den weitestgehenden Ansprüchen Rechnung, für die nächsten Uebrrgangsjahre dürfte str jedem Juristen und die Rechte Studierenden ein geradezu unentbehrliches Hilfsmittel sein. Der zufolge des Gesetzes vom 17 Mai 1898 in Wegfall kommende Text der alten Konkursordnung ist als veraltet in lateinischer (Antiqua-) Schrift, der aus dieser Konkursordnung auch künftig geltende Text in gewöhnlicher deutscher Schrift (Fraktur), der neue Text nach dem Gesetze vom 17. Mai 1898 in fetter deutscher Schrift gedruckt. Die über dem Striche stehenden, in gewöhnlicher Schrift gedruckten Zahlen sind die Vcrweisungsparagraphcn nach der alten, die unter dem Striche stehenden, fettgedruckten Zahlen sind die Verweisungsparagraphen nach der neuen Konkursordnung. Die gewöhnliche deutsche und die lateinische Schrift nebst den über dem Striche stehenden Zahlen geben daher den Wort laut der alten, die gewöhnliche deutsche und die fette deutsche Schrist nebst den unter dem Striche stehenden, fetten Zahlen den Wortlaut der neuen Kvnkursordnung wieder. lieber jedem Paragraphen findet sich dessen Zahl nach der bisherigen KonknrSordnnng in gewöhnlicher Schrist, nach dem Gesetze vom 17. Mai 1898 in liegender Schrift und nach der neuen Konkursordnung in fetter Schrist. Letztere Zahl ist der Ilebersicht halber nochmals am Rande ausgcsetzt. Die links befindlichen römischen Zahlen deuten die Absätze der alten, die rechts befindlichen deutschen Zahlen die Absätze der neuen Kvnkursordnung an. Mit aller Sorgfalt ist darauf geachtet, daß wortwörtlich zu ersehen ist, was von der allen Konkurs ordnung wcggefallen, noch übrig und neu hinzugekommen oder geändert ist. Dadurch wird die genaueste Vergleichende Darstellung der alten und der neuen Konkursordnung ermöglicht. Das gleiche Verfahren ist bei dem Einsührungsgesetze zur Konkursordnung und dem Anfechlungsgesetze beobachtet. In derselben Weise wird binnen kurzem erscheinen: LiVilpvoeetzovdirrrirg für das Deutsche Reich riebst öern Gerichtsverfastungsgesehe, .je in «rlter irird rreueri LerffrritK. dergleichenlle Lextaurgabe mit alphabetischem Sachregister. Ca. 32 Bogen kl. 8°. In Ganzleinen gebunden ca. 3 Bezirssbe-rirsitirgeit r In Rechnung: 33hz°/, und 13/12. Gegen bar: 40°/o und 7/6, 60/50, 126/100. 1 Probeexemplar mit 60°/o- — rund, liefern wir gern in größerer Anzahl. — Prospekte mit Probesatz stehen in jeder gewünschten Zahl zur Verfügung. Wir bitten um thätigste Verwendung. Hochachtungsvoll München, den 24. September 1898. Maximiliansplatz 4, II. Oos. Lichbichler).