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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1900
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- Erscheinungsdatum
- 19.02.1900
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- Deutsch
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41, 19. Februar 1900. Nichtamtlicher Teil. 1409 richten. Allen diesen Anschlüssen wird zum 1. April eine neue Anschlußnummer gegeben werden. Zollverkehr nach der Schweiz. — Die Schweizerische Obcr-Zoll-Direktion erließ folgende Bekanntmachung: -Angesichts der fortgesetzt in großer Zahl eingehenden Reklamationen in Zollsachen, welche auf mangelhafte Kenntnis der Zollvorschriften zurückzuführen sind, sehen wir uns veranlaßt, dem Publikum, welches mit dem Zolldienst in Berührung kommt, dringend zu'em- pfchlcn, sich mit den Vorschriften des Zollgesctzes vom 28. Juni 1893 und insbesondere der Vollziehungsverordnung zu demselben vom 12. Februar 1895 eingehend vertraut zu machen. Letztere enthalt alle Vorschriften, welche in Bezug auf die schweizerische Zollbehandlung zu befolgen sind, und zerfällt in folgende Teile: I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften. II. Abschnitt: Verfahren bei der Zollabfertigung: -1. Zolldeklaration und Be rechnung der Gebühren. S. Zollabfertigung und Zollscheine. 6. Zollamtliche Kontrolle und Warenrcvision. III. Abschnitt: Die Abfertigung mit Gcleitschein. IV. Abschnitt: Eidgenössische Niedcrlagshäuser. V. Abschnitt: Die Abfertigung mit Freipaß. VI. Abschnitt: Ausnahmen von der Zollpflicht, Retourwaren. VII. Abschnitt: Landwirtschaftlicher Grenzverkehr. VIII. Abschnitt: Allgemeine Schlußbcstimmungen. Anhang: Formulare. Für jedermann, der mit dem Zolldicnst zu verkehren hat und dem daran gelegen ist, Anstände wegen Nichtbeachtung der Zoll vorschriften zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Anschaffung ge dachter Verordnung, die zum Preise von 50 Cts. bei den Zoll gebiets-Direktionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden kann. Schweizerische Ober- Zoll-Direktion.» Das deutsch-österreichische Urheberrechts-Abkommen. — Das Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oester reich-Ungarn zum Schutze der Urheberrechte an Werken der Littcratur, Kunst und Photographie, das am 30. Dezember 1899 in Berlin abgeschlossen worden ist, ist dem Bundesrat zugegangen und von diesem einem Ausschuß überwiesen worden. Der Schwer punkt des Ucbereinkommens liegt in der Regelung unserer Urheber rechtsbeziehungen zu Ungarn. Es wird der bisher schutzlose Zustand beseitigt und an seine Stelle für das ausländische Werk der volle Schutz gesetzt, den die beiderseitigen inneren Gesetzgebungen dem in ländischen Werke gewähren. Auch für unser Urheberrechtverhältnis zur anderen Reichshälfte der habsburgischen Monarchie muß das Uebereinkommen als ein Fortschritt bezeichnet werden, insofern es die Zweifel und Mängel beseitigt, die sich aus dem bisherigen Zustand ergeben haben, und indem es das geistige Eigentum auch in jenen Provinzen und Ländern schützt, die nicht zum früheren Deutschen Bunde gehört haben. Das neue Uebereinkommen geht aber auch inhaltlich über die Grenzen hinaus, in denen bisher Schutz gewährt wurde, indem es außer den Werken der Litteratur und Kunst auch die Werke der Photographie in den Kreis seiner Geltung einbezieht. Eine prinzipielle Einschränkung erfährt der Grundsatz der Gegenseitigkeit nur dadurch, daß das Uebereinkommen die Dauer des im fremden Lande gewährten Schutzes auf die Dauer des Schutzes im Ursprungslande beschränkt. Warcnhausbrand. — Abermals hat ein Brand in einem Warenhause Menschen in Lebensgefahr gebracht. Der Brand betraf das Warenhaus Adolf Lewinski in Berlin, Kastanienallee 69. Er brach am 14. d. M. gegen 10 Uhr abends aus und verbreitete sich mit solcher Schnelligkeit in dem großen, ungeteilten Laden raum, daß es der entschlossensten Anstrengungen der Feuerwehr bedurfte, um die in den oberen Stockwerken wohnenden Menschen in Sicherheit zu bringen, was zum Glück gelang. Das Waren lager brannte völlig aus. Russischer Kalender. — Eine neue Verschiebung des russischen Datums gegen das unsrige tritt vom 1. März d. I. an ein, da nach dem alten Julianischen Kalender das gegen wärtige Jahr ein Schaltjahr ist, nach dem Gregorianischen Kalender aber nicht. Die Rufsen haben diesmal also einen 29. Februar, der bei uns ausfällt, und ihr 1. März ist demnach nicht mehr wie früher gleich unserem 13., sondern gleich unserem 14. März. Man muß also, um auf unser Datum zu kommen, zu dem russischen Datum statt der bisherigen 12 Tage künftig 13 Tage hinzurechnen. Kassen-Einrichtungen für Angehörige des Buch handels. — Unter dieser Aufschrift hat der Verein der Buchhändler zu Leipzig für seine Mitglieder ein Plakat herausgegeben, das in zweckentsprechender Weise auf Pappe gezogen und zum Aufhängen eingerichtet ist. Darauf sind die Beiträge und die Leistungen der verschiedenen buchhändlerischen Kasseneinrich tungen, soweit sie insbesondere für Leipzig in Betracht kommen, in übersichtlicher Weise zusammengestellt. Zum Vergleiche ist die staatliche Kranken- und Invalidenversicherung (durch Rotdruck aus- ezeichnet) mit herangezogen. Die Tafel verzeichnet fünf Kassen zw. Gruppen von Kassen: 1. des Leipziger Buchhandlungsgehilfen vereins, 2. des Allgemeinen deutschen Buchhandlungsgehilfen-Ver- bandes, 3. der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungs gehilfen, 4. die Buchhändler - Markthelfer - Krankenkasse, 5. die Alters - Nnterstützungskasse für Buchhändler-Markthelfer. Das Plakat erweist sich als eine sehr zweckmäßige Einrichtung, um Gehilfen, Schreiber, Markthelfer und Burschen auf die gebotenen Gelegenheiten, sich selbst und ihre Familien gegen Wechselfälle des Lebens zu schützen, aufmerksam zu machen, und es wird gewiß bei allen Empfängern dankbare Aufnahme finden. Verlag für Börsen- und Finanzlitteratur in Leipzig. — Das königliche Amtsgericht zu Leipzig veröffentlichte folgenden Handelsregister-Eintrag: -Auf Blatt 10168 des Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der Gesellschaftsvertrag der Aktiengesellschaft in Firma Verlag für Börsen- und Finanzlitteratur in Leipzig vom 22. September 1898 durch Beschluß der Generalver sammlung vom 18. November 1899 abgeändert worden ist. -Nach dem abgeänderten Gesellschastsvertrag haben Aktionäre, die sich durch Bevollmächtigte in der Generalversammlung ver treten lassen, die schriftliche Vollmacht spätestens am 2. Werktage vor der Generalversammlung beim Vorstande zu hinterlegen. -Leipzig, den 14. Februar 1900. Königliches Amtsgericht, Abt. IIS. Schmidt.- Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler. — Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Provinzial vereins der Schlesischen Buchhändler wird am Sonnabend, den 3. März, nachmittags 5 Uhr, in Breslau im Hotel -Weißer Adler», Ohlauer Straße 10/11, abgehalten werden. (Vgl. die Bekanntmachung im amtlichen Teile). Bußtag. — Wir machen schon jetzt darauf aufmerksam, daß der erste der beiden sächsischen Bußtage in diesem Jahre auf Mittwoch den 14. März fällt. Personalnachrichten. Frederi Mistral. — Frederi Mistral, einer der bedeutendsten der lebenden französischen Dichter, feiert in diesem Jahre seinen siebzigsten Geburtstag. Aus diesem Anlaß wird Herr August Bertuch, der Uebersetzer seiner Dichtungen, in Berlin eine Vor lesung über Mistral und sein Hauptwerk Mirsio halten. In dem Komitee, das diesen Vortrag veranlaßte, befinden sich die Herren: Karl Frenzel, Ludwig Fulda, Herman Grimm, S. E. Köbner, Wilhelm Lauser, Arthur Levysohn, Oskar Liebreich, Richard M. Meyer, Ludwig Pietsch, Julius Rodenbcrg, Karl Sachs (Branden burg), Siegfried Samosch, Erich Schmidt, Friedrich Spielhagen, Friedrich Stephano, Adolf Tobler, Stephan Waetzold, Ernst Wichert, Otto N. Witt, Julius Wolsf. Dieser Vortrag findet am Freitag den 23. Februar, 8 Uhr abends, in der Aula des Friedrich- Wilhelm-Gymnasiums, Kochstraße 13, statt. Eintrittskarten sind in der Trautweinschen Buchhandlung, Leipzigerstraße 8, zu haben. — Frederigo Mistral trat zuerst 1859 mit dem in provenyalischer Sprache geschriebenen Idyll Mirtzio (deutsch von Bertuch 2. Ausl. Straßburg 1895) auf, das ihm den großen Dichterpreis der Aka demie und das Kreuz der Ehrenlegion eintrug. Es folgten: -6s.1svcka.u- (1867); die Sammlung -Ins Isolo ä'or- (1875); die Versnovelle -Hsrto» (1884, deutsch von Bertuch, Straßburg 1891); die proven^alische Tragödie -Sa Seins ckssuvs- (1890). Außerdem gab er ein Wörterbuch des Neu-Provenyalischen unter dem Titel -Tresor ckdu SeiidriAs- heraus (2 Bde. Aix 1878—1886). Er ist 1830 am 8. September geboren, studierte in Aix die Rechte und zog sich darauf in sein Heimatsdorf Maillane (Rhonemündungen) zurück, wo er als Maire des Ortes lebt. Gestorben: am 14. Februar der Buchhändler Herr Theodor Schoen- feldt in Berlin. Er erlag im Alter von fünfundvierzig Jahren einem mit großer Geduld ertragenen Nierenleiden. Herr Theodor Schoenfeldt gründete im Juni 1895 eine Verlagsbuchhandlung in Berlin und assoziierte sich im Juni 1898 mit Hermann Roscher unter der Firma Schoenfeldt L Co., Verlags- und Reisebuchhandlung; — im Hause seiner Mutter in Tübingen im Alter von achtund- zwanzig Jahren Herr Karl Seitz, ein treuer Mitarbeiter in I. Lang's Buchhandlung in Tauberbischofsheim. Siebwunbsechzigster Jahrgang. « 189
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