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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810413
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
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1584 Nichtamtlicher Theil. 9C 8i, 13. April. rung nur deshalb, weil wir das Börsenblatt hierzu nicht für den geeigneten Ort halten. Breslau, den 31. März 1881. Der Vorstand des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler, gez. E. Morgenstern. Bernhard Hirsch. Wilhelm Koebner. Max Müller. Ernst Trewendt. Entgegnung. Die obige Antwort des Breslauer Vorstandes setzt uns in Erstaunen. Derselbe hält das Börsenblatt für den geeigneten Ort, eine ihrer Jurisdiction nicht unterstehende Firma mit einem öffent lichen und amtlichen Tadel zu belegen, aber nicht für den geeigneten Ort, die Begründung eines so ungewöhnlichen Verfahrens beizu bringen. Das ist ein Ausweichen, ein Abbrechen des unprovocirt begonnenen Gefechts aus Mangel an der nöthigen Munition, welches wir nicht acceptiren können. Nachdem wir die Provocation des Mitteldeutschen und dann des Münchener Vereins aus Widerwillen gegen öffentliches Streiten und wegen der Klarheit der Sachlage unbeantwortet gelassen, wollen wir der Sache, da sie den Anschein systematischen Vorgehens gegen uns gewinnt, doch 'mal näher treten. Für diejenigen unserer College», denen die Sachlage nicht näher bekannt oder nicht mehr erinnerlich ist, stellen wir sie im Jnse- ratentheil dieser Nummer übersichtlich zusammen. Indem wir daraus verweisen, bemerken loir dem Vorstände des Breslauer Ver eins gegenüber Folgendes: 1) Wenn derselbe zugibt, daß ihm zur Begründung seiner Reso lution nichts weiter Vorgelegen hat, als die angeführten 4 Schriftstücke, so ist eben damit der Beweis geliefert, daß er über eine Angelegenheit geurtheilt hat, in der er nicht ge nügend orientirt war. Denn dann weiß er allerdings nichts von den tatsächlich an uns gerichteten Zumuthungen, die Ur heber von Schleuderofferten aufzuspüren, von unfern Aufforde rungen, Beweismaterial beizubringen re., kurz, der lebhaften von uns in dieser Angelegenheit mit dem Buchhandel ge führten Correspondenz. 2) Aber auch dieBehauptung, in den ihm vorliegenden 4 Schrift stücken finde sich die „Zumuthung, dieUrheber derSchleuder- offerten auszuspüren", nicht vor, ist nicht richtig. Denn es heißt in Nr. 1 (vom 14. September 1880): „richtet der Vorstand an dieselbe (nämlich an uns) das eilige Gesuch, derjenigen Firma, welche die Vermittlung an die Post behörde besorgt, die Weiterlieserung unter dem Ladenpreise zu untersagen, andernfalls die Lieferung abzuschneidcn." Setzt das nicht die Ermittlung dieses Sortimenters unter den ca. 200 voraus, die nach demStande ihrerContinuation zu jener Offerte im Stande waren? Ferner übergeht der Vorstand den in dem Schriftstück Nr. 2 von uns angeführten schwerwiegenden Grund mit Stillschweigen, daß wir gericht lich zur Weiterlieferung könnten gezwungen werden. 3) Wenn dem Vorstände dennoch in jenen 4 Schriftstücken unser Verhalten nicht hinlänglich aufgeklärt zu sein schien, so hätte es seiner amtlichen Stellung entsprochen, bevor er einen öffentlichen Tadel aussprach, dem Lnckiutur et altera pars zu genügen. Die Sachlage war darnach, um bei ruhigem Nach denken, wie es einem Vorstande zukommt, die Vermuthung nahe zu legen, daß doch auch wohl unserseits Gründe vor lägen, die sich hören lassen könnten. 4) Indem der Vorstand sich diesen Erwägungen, die theils in jenen Schriftstücken begründet waren, theils sonst nahe lagen, verschloß, vielmehr sich beeilte, einen öffentlichen Tadel über uns auszusprechen, hat er es an der Objectivität und Ueber- legung fehlen lassen, die man von Vorständen achtbarer Cor- porationen erwarten muß. 5) Angesichts der ganzen Sachlage, die nichts weniger als ver wickelt, vielmehr für jeden Unparteiischen leicht zu übersehen ist, müssen wir ein so ungewöhnliches und aus so überaus schwacher Grundlage beruhendes amtliches Vorgehen für eine unberechtigte Anmaßung erklären und hiermit zurückweisen. Bielefeld und Leipzig, S. April 1881. Velhagen L Klasing. Misccllcn. Schleuderei. — Die Firma Richard Bauer in Leipzig versendet an die Schüler höherer Lehranstalten ein Schulbücher- Berzeichniß mit Preisangaben, für welche sie selbst den Ausdruck „fabelhaft billig" wählt. Als Beispiel dienen: Thieme, engl. Handwörterb. Geb. 11 M. 50 Ps., für 8 M. Ploetz, sranzös. Schulgramm. Geb. 2 M. 60 Pf., für 2 M. 10 Pf. Guthe, Lehrb. d. Geogr. Geb. 8 M. 50 Pf., für 6 M. 80 Pf. Oaosa-r, cks ltzilo Zull., V. Dodarou/. öob. 2 öl. 60 l'k., kür 2 Hl. 10 ?k. Georges, kl. lat. Würterb. Geb. 8 M. 50 Pf., für 6 M. 50 Pf. 6ie6ro, äa oratoro, v. kiäsrit. 6eb. 5 öl., kür 4 ll. Elwell, engl. Wörterb. Geb. 5 M. 50 Pf., für 3 M. 50 Ps. Im Circular heißt es ferner: „Außerdem liefere alle hier nicht mitausgeführten Schulbücher und andere Bücher aus allen Wissenschaften sowie Musikalien zu ebenso sabelhast billigen Preisen. Bei Musikalien tritt ein Rabatt von 331h A> ein. Bei Büchern 16NU bis 20U Rabatt excl. Einband. — Derartige Manipulationen sind nicht nur geeignet, jedes solide Geschäft zu untergraben, sondern auch die Ehrenhaftigkeit reeller Firmen in den Augen des Publicums herabzusetzen. In dem vorliegenden Falle würde es hauptsächlich in den Händen der HerrenBaar-Sortimenter liege», solchem Unwesen zu steuern. Gera. Kanitz'sche Buchhandlung (R. Kindermann). Erwiderung, Auf obige Zeilen erwidere, daß allerdings einige solche Cir culare, vielleicht 300—400 Stück, gedruckt wurden, jedoch nur Einzelnen zugegangen sind, die sich meinen Bedingungen unbe dingt unterwerfen, nämlich Bestelltes sofort baar zu zahlen. Uebrigens habe ich mich bei der Preisnotirung nach den Preisen gerichtet, welche die Buchhandlung von Herrn A. Lorentz hier bei Baarzahlung fordert. Bei Thieme's Wörterbuch muß es heißen: 9 M. 50 Pf. (8 M. ist ein Druckfehler im Circular). Wie gesagt, es sind nur ganz einzelne meiner Kunden, denen ich bei großen Bezügen 16 AU Rabatt einräume. Lieber wäre es mir auch, man bezahlte mir den vollen Ladenpreis! Leipzig. Richard Bauer. Zur Richtigstellung der Erklärung einiger Chem nitzer Firmen (Nr. 73) muß bemerkt werden, daß unsere Be- stellanstallt einen Bcstandthcil des Vereins der Leipziger Buch händler bildet, seitens dessen gefördert und unterhalten wird und nicht ohne Weiteres anderer Beeinflussung unterstellt werden kann. — Das Schulz'sche Adreßbuch ist ein Privatunternehmen, dessen Gestaltung vermuthlich der Herausgeber zu erwägen hat. Dasselbe ist keine Publication des Börsen- oder eines anderen Vereins, sucht seinen Werth aber mit Recht in der Vollständigkeit. — Die Börse aber ist als Zahlstelle seit der Herrschaft der Baar- packete für eine größere Anzahl Firmen von der Bedeutung ihres Titels ganz wesentlich abgedrängt worden. R. Streller.
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