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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180206
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191802068
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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. -^>sr Lcipzlg^öd^' durchs Kreuzband, an «Nichtmitglieder in l diejem Falle gegen 5 Mark Anschlag jür jedes Exemplar. Dörienvereins zahlen für eigene Anzeigen 20 Mennige für < N die.Aeile. für »/»S. 34 M. Stellengesuche werden mit 20 ps. « die Aeile berechnet 2a dem illustrierten Teil: für Mit- ! glieder des Dörsenvareins die viergejpaltene Petitzeile ^ oder deren (Raum 30 -Pfennige. ^ 6. 27 M.. '/, 6. 52 M., i r2 für 2lichtmltglieder 60 Pf.. 64 M.. 120 M. Deilagen werden ^ ^ nicht angenommen.-Lreioerfeitiger Erfüllungsort ist Leipzig. ^ Nr. 31 tN. IS). Leipzig, Mittwoch den 6. Februar 1918. 8S. Jahrgang. Redaktioneller Teil. John Henry Schwerin-Stiftung. Stiftungskapital: 50 0V« ,/i. Die jährlich auflaufenden Zinsen werden zur Unlerstiitzung bedürfiiger und würdiger Buchhandlungsgehilfen und Journa listen beiderlei Geschlechts, die das 50. Lebensjahr überschritten haben und unverschuldet in Not geraten sind, verwendet. Ange stellte der Firma John Henry Schwerin in Berlin sollen den Vorzug genießen, wenn sie mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre bei der Firma angestellt waren. Ausführlich begründete und mit Belegen versehene Gesuche um Berücksichtigung sind bis 1. März 1918 au die G e s ch ä f t s - stelle des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändler- Haus), zu richten. Die Auszahlung der Uuterstützungsgeldcr erfolgt alljährlich am 23. Mai. Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig Einjähriger Fachkurs Genehmigt vom Kgl. Sachs. Ministerium des Innern durch Verordnung vom 29. Juli 1915 Beginn eines neuen Kurses: Ostern 1918 Lehrplan, Satzungen und Anmeldeschein sind unentgeltlich bei der Schulleitung zu haben. Am Schlüsse des Schuljahres findet eine Abschlußprüfung statt, worüber ein Zeugnis erteilt wird. Ausnahme finden junge Leute (auch Damen), die entweder den Buchhandel schon Prak tisch erlernt haben oder im Besitze eines Einjährig-Freiwilligen- Zeugnisses sind oder eine diesem entsprechende Vorbildung Nach weisen können. Leipzig, Deutsches Buchhündlcrhnus, Platostraße la. Der Vorsitzende des Schulausschusses H. A. L. Degencr Der Direktor der Lehranstalt Prof. vr. Frcnzel Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs- Gehjlfen-Verband. Im Monat Januar wurden ausgezahlt: .K 1872.50 Krankengelder, .. 1450.— Bcgräbnisgelder, ., 886.17 Witwen, u. Waiseugeider 1 ,-„,sch,, Zuschläge, 221.08 Jnvalidengelder j , t o > ' o , .710.— Notstandsunterstützungen. Leipzig, l. Februar 1918. Der Vorstand. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Im Januar wurden als ordentliche Mitglieder ausgenom men : Herr Richard Kühn i/Fa. Richard Kühn. „ Kurt Scholtze, Inhaber der Firmen: Alwin Schmidt und Kurt Scholtze. Frau Käthe vcrw. Schwarzzenberger i/Fa. Otiosche Buchhandlg. Herr vr. Julius Zeitler, Geschäftsführer des »Tempel-Verlag« G. m. b. H. Leipzig, den 31. Januar 1918. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. RichardLinnemann, RichardFrancke, Vorsteher. Schriftführer. Deutsch-russischer Llrhsberrechtsschutz. Von Justizrat vr. F u l d in M a i n z. In den Betrachtungen des Hauptausschusses des Reichs tags wurde die Frage der künftigen Regelung des Schutzes der Urheberrechte zwischen Deutschland und Rußland ausgeworfen und insbesondere der Wunsch ausgesprochen, daß es gelingen möge, die russische Regierung zuni Anschluß an die Berner Literarkonvention zu bestimmen. Es kann nicht verkannt werden, daß die Frage eine erhebliche praktische Bedeutung hat. Bereits in den letzten Jahren vor Ausbruch des Krieges war der Absatz der deutschen Schriftwerke nach Rußland ein erheb licher, und wenn er auch hinter dem Umfange, in dem die fran zösische Literatur in Rußland Verbreitung fand, noch zurück- blicb, so war doch unverkennbar, daß in steigendem Maße ins besondere die wissenschaftlich-deutsche Literatur in den russischen Kreisen Beachtung fand. Es ist bekannt, daß die Gewährung eines Rechtsschutzes auf urheberrechtlichen! Gebiete in Rußland sehr viele Hindernisse zu überwinden hatte. Die Frage, ob Ruß land der Berner Konvention bettreten solle, ist in den vor dem Kriege verflossenen Jahren oft erörtert worden. Es ist inter essant sestzustellen, daß in dieser Beziehung eine merkbare Wand lung der Ansichten in Rußland eingetreteu ist. Während i» früheren Jahrzehnten die russischen Verlegcrkrcise sich sehr ent schieden gegen den Anschluß an die Berner Konvention aus spracheu, trat im Laufe des letzten Jahrzehnts eine wesentliche Änderung ein. Der die angesehensten Firmen umsassende Kon greß der Verleger und Sortimentsbuchhändler erklärte schon im Jahre 1910, daß Bedenken gegen den Anschluß an die Berner Konvention nicht mehr beständen, vielmehr läge er gerade im Interesse der russischen Literatur und ihrer Verbreitung in an dern Ländern. Durch den Zusatzvertrag zu dem deutsch-russi schen Handelsvertrag vom 15. Juli 1904 wurde Rußland ver pflichtet, innerhalb dreier Jahre nach Austausch der bezüg lichen Urkunden, d. h. bis zum 28. Februar 1909, einen Ver trag zum Schutze der Werke der LUcralur, Kunst und Photo- graphic mit Deutschland abznschltcßen. E? geschah dies im Sb
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