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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980103
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189801036
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1. 3 Januar 1898 Amtlicher Teil. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 i. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Bartholf Senfs in Leipzig, Roß straße 22 I, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi kalienhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Herr Bartholf Senfs haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen für die ihnen zugehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titeleinsen dungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Auf besonderen, auf der Begleitfaktur zu be zeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4- Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel zweiwöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Neuigkeiten dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. 8 6- Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 7- Zur Aufnahme sind berechtigt: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten, d) alle wichtigen in Deutschland zum Eingang berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 8. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: »>) Musikstücke von bloß lokalem Interesse, d) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders auf dem Titel nicht gedruckt, resp. wenn dieselbe nur aufgeklebt ist, o) Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist. 8 s. Verweigert Herr Bartholf Senfs in Leipzig die Aufnahme irgend eines Musikstückes, so hat er dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung Da die Verwendung von Klischee-Anzeigen im Börsen blatt derart überhand nimmt, daß das äußere Ansehen und die Uebersichtlichkeit der Anzeigen gefährdet erscheinen, haben wir unter Zustimmung des Vorstandes des Börsenvereins die Redaktion und die Geschäftsstelle beauftragt, von jetzt ab alle Klischees, welche weiße Schrift oder weiße Verzierungen auf schwarzem Grunde zeigen, oder in welchen kleinere Schrift arten als Petit Vorkommen, zurückzuweisen. Ausgenommen hiervon sind kleine Verlagszeichen (Signete). Schwarze Umfaffungslinien dürfen fernerhin nicht breiter sein als 3 Millimeter, Titelschriften auch in Klischees nicht höher als 2 Centimeter. Gleichzeitig bringen wir folgende Vorschrift des Z 9 der Bestimmungen für die Verwaltung des Börsenblattes wieder holt in Erinnerung: »Marktschreierische Satzanordnung, Abbildungen, sowie übertrieben auffällige Verzierungen und Umrahmungen sind verboten.« Leipzig, den 31. Dezember 1897. Der /Ausschuß für das Börsenblatt. Adolf Titze, Bernh. Liebisch, Vorsitzender. Schriftführer. Berliner, Leipziger und Stuttgarter Verlegervereine. Unserer Vereinigung trat ferner bei in Stuttgart die Firma: Hobbing L Büchle. Berlin, Leipzig und Stuttgart, den 31. Dezember 1897. Die Vorstände. Bekanntmachung. Im Monat Januar 1898 ist Herr Robert Voigtländer Börsenvorsteher, Herr Arthur Georgi Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den 1. Januar 1898. Der Vorstaird des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Erschienene Neuigkeiten -es -rutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. fi vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit n. vorgezeichneten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit n.n. und u.v.n. Gezeichneten auch im Jnlande. Preise in Mark und Pfennigen. Herm. Braams in Norden. Adreßbuch der Stadt Norden f. 1897/98. Nach amtl. Quellen bearb. v. O Nordwall. 8". >80 S.) n. 1.
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