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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Z»m Konkurs A. Tcgeiima»» in Bukarest Den beteiligten Gläubigern glauben wir durch nachstehende Veröffentlichung Anregung geben zu sollen, zu prüfen, ob es angezeigt ist. in dem Streite,'des Herrn Degenmann mit der Akkord oder nicht, und erlauben uns, auf unser daraus bezügliches Schreiben an Degenmann vom 7. No vember hinzuweisen: Bukarest. 1. Juli 1890. Nachdem ich bereits im Februar d. I. die Ehre hatte Ihnen mitzuteilcn, daß mich einzustellen, beeile ich mich, Ihnen heute unter aufrichtigstem Dank für das mir auch bei dieser Gelegenheit so reichlich entgegen gebrachte Wohlwollen davon Kenntnis zu geben, daß unterm 4. (16) Mai d. I. ein handelsgerichtlicher Ausgleich zu stände kam, demzufolge mir die Herren Kreditoren, resp. deren hiesige Herren Vertreter, ein Konkor- zahlbar in 6, 12 und 18 Monaten, beginnend vom Tage der Bestätigung derselben, 16. (28.) Mai. Die pünktliche Zahlungsverbindlichkeit über nahm Fräulein A. Bandau. Gleichzeitig genehmigten die Herren Kre ditoren einstimmig die sofortige Auflösung des Gesellschafts-Vertrags, welchen ich im Juni 1889 auf Basis obigen Kontraktes mit Herrn Const. Sfetea habe eingehen müssen, worauf letzterer sofort austrat, und ich so mit mein Geschäft wieder auf meinen Namen weiterführe. Indem ich mich beeile. Ihnen hiervon pflichtschuldigst Kenntnis zu geben, bcdaure Verlust. Ich werde mich bemühen, Sie mit der Zeit thunlichst vollauf zu entschädigen, inzwischen bitte ich höflichst und dringend lichsten Hochachtung ganz ergebenst Alexander Degenmann. Nach dem Wortlaut des am 4. (16.) Mai d. I. Unterzeichneten und von dem Gerichtshof zu Jlsov für rechtskräftig er klärten Vergleichs sind die gesamten Aktiva des Hauses A. Degenman L Comp. (Waren lein A. Bandau übergegangen, welche be auftragt worden ist, das Geschäft fortzu führen und die Geldverwaltung zu über nehmen, als verantwortliche Bürgin für die Bezahlung der verabredeten Quote. Zu gleicher Zeit ist die Verwaltung der Ge schäfte dem Unterzeichneten bis zur definitiven Befriedigung der Gläubiger und bis zur und Sinn des Vergleiches nach ihrem Gut dünken auslegt und sich als unbeschränkte Herrin benimmt, giebt dem Geschäft eine ganz und gar falsche Richtung, indem sie die Waren auf indirekt? Heise liquidiert. mir die durch den Kontrakt zugebilligten 400 Frcs. per Monat auszuzahlen. Da der Unterzeichnete seine Aufgabe und die ihm durch den Vergleich auferlegten Verpflichtungen in anderer Weise auffaßt, er aber niemand weiß, an den er sich in Ab wesenheit der durch die Herren Gläubiger zur Beaufsichtigung eingesetzten Kommission (diese Kommission hat sich in Ermangelung einer förmlichen Vollmacht nicht konstituieren können) wenden soll, so nimmt er seine Zu flucht zu den Herren Gläubigern und zwar zu jedem persönlich, indem er sie bittet, ihm gütigst erklären zu wollen, ob sie beabsich tigen, daß er sich der Willkür des Fräulein Bandau unterwerfen soll, und ob der von dieser Dame herausgelesene Sinn derselbe ist, den sie dem von Ihnen Unterzeichneten Vergleich haben geben wollen. Ich erwarte Ihre Antwort, geehrter Herr, in betreffs dieses Punktes in 10 Tagen. Sollte dieselbe bis dahin nicht erfolgt sein, so werde ich Ihr Schweigen als Billigung des von Fräulein Bandau mir gegenüber cingeschlagcnen Verfahrens betrachten; werde das Geschäft verlassen und zur selben Zeit das Gericht ersuchen, mich von jeder Ver antwortlichkeit und Verpflichtung meinen Herren Gläubigern und speziell Ihnen gegen über zu entbinden Bukarest, den 22 /3. November 1890. Dresden-A., den 7. November 1890. Herrn Alexander Degenmann, Bukarest. Ihre recht unerfreuliche Mitteilung vom 22./3. November veranlaßt uns zu folgen der Erwiderung: wünschten Form abzugeben, so müssen wir doch Anstand nehmen, solches ohne weiteres zu thun, da die einseitige Darlegung der Verhältnisse eine Beurteilung derselben nicht zuläßt. Für die Gläubiger liegt der Schwer punkt zunächst darin, daß Frl. Bandau die übernommene Verpflichtung erfüllt, die fällige Quote jetzt und die beiden andern zu seiner Zeit bezahlt; will sie sich etwa dieser Verpflichtung entziehen, so wird sic gerichtlich dazu anzuhalten sein, und das ge schieht sicher am wirksamsten, wenn die deutschen Verleger durch die Verlegerver eine oder durch den Börsenverein den Reichskanzler um seine diplomatische Ver mittelung ersuchen; solches Vorgehen ver spricht Erfolg, nicht aber eine Einmischung der einzelnen Gläubiger in ihren Streit mit Ihrer Bürgin; diesen auszufechten muß nach unserer Meinung Ihnen allein über lassen bleiben. Mit den: aufrichtigen Wunsche, daß die Angelegenheit auch für Sie zu einem befrie digenden Abschlüsse gelangt, begrüßen wir Sie Hochachtungsvoll C. C. Meinhold u. Söhne. Die in unserm Antwortschreiben an Herrn Degenmann angedeutcte Maßnahme, daß die Ver legervereine oder der Börsenverein die Angelegen- für den Fall, daß die Akkordbürgin, Fräulein A. Bandau. die übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt, der einzig mögliche Weg, den Gläubigern die Vergleichsraten zu sichern. Berufeneren Federn mag es überlaffen bleiben, an dieser Stelle der Sache näh^ treten und war bevor es zu spät ist, denn, s die Bürgin mit der ersten Teilzahlu g im zuge bleiben, so würde auf Sicherstellung der gal Akkordsumme zu dringen sein; es ist dies ui> mehr anzustreben, als durch die seitens des H> Degenmann behauptete ungeschickte Geschö» führung die Aktivmasse, welche allein die Dect^ für die Gläubiger zu bilden scheint, zu Wc» werden könnte. Dresden, 8. November 1890. C. C. Meinhold L Söhniß »»berechtigte Ansprüche der t!cl>rcis (Vergl. Börsenblatt Nr. 260.) Der von Herrn k. V. in Nr. 260 d. I Einführung eines Schulbuches Leistungen Verlegers zu Gunsten von Lehrerunterstützuil lassen u. dgl. verlangt werden. Die Verleger können nicht ^^9^^ ge^ preisen zu einer Erhöhung derselben füh! müssen und so auf die Schüler zurückfallcn. I Vielleicht wäre es angczeigt, das; der s scnvcrcin oder eine Anzahl hon .Schulbus eines wichtigen Bcamtcnstandcs sind deral Bettelbriefe keineswegs förderlich. Vien übernimmt cs Herr k . V. diese Anregung wD zu »molgcu. ^ ^ II. Eine neue Brandschatzung der Verlel scheint neuerdings in der Lehrerwelt beliebt 1 werden. A Es ist bekannt, daß die Gesuche um Fl exemplare, mit welchen die Schulbücher-Verl« alltäglich von Lehrern heimgesucht werden, nicht etwa auf neu einzusührende Bücher schränken, sondern bei der Versetzung eines L rers an eine and,re Schule oder an eine ankk Klasse auf alle Bücher ausgedehnt werden, wel dort in Gebrauch und schon längst eingesbl sind. Viele Lehrer bezeichnen sogar in ihren < suchen das begehrte Freiexemplar als das »i>! liehe Pflichtexemplar!« Doch dies alles genügt den Herren in n^ rer Zeit nicht mehr. Dem Einsender dieses s! wiederholt Briefe folgenden Inhalts zugegang,! »An der unter meiner Leitung slehenl hiesigen Schule ist aus Ihrem LZ lag (Titel) schon lan eingeführt. Ich ersuche Sie daher, mir zuteilen, welchen bestimmten Prozentsatz ^ Reinertrags der nach hier verkauften ExH plare des Buches Sie alljährlich unm Lehrer-Witwen- und Waisenkasse abzutre willens sind.- Einem dieser Gesuche war sogar für Fall der Nichtgewährung die Drohung beiges»! daß das Buch dann abgeschafft werden würdig Von dieser Drohung machte ich übrigens Vorgesetzten Schulbehörde Anzeige, worauf d betreffenden Herrn eine sehr entschiedene M billigung seines Verfahrens zuteil geworden Es würde auch gewiß bald dahin kommen,
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