Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810404
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188104049
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18810404
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
- Monat1881-04
- Tag1881-04-04
- Monat1881-04
- Jahr1881
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
s16495Z Die Redaction des Börsen blattes für den Deutschen Buchhandel hat in Nr. 75 dieser Zeitung vom 1. April eine Ein solches Vorgehen^der Redaction ist um so befremdlicher, als einmal die Anzeige weder von einem Berussgenossen noch überhaupt von einem deutschen Staatsangehörigen, sondern von einer im Auslande lebenden Privatperson her rührt, die von deutschen Gerichten nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, als zum andern es die Redaction nicht für nöthig ge halten hat, dabei dem alten Gebrauche folgend, mir, dem Mitglied des Deutschen Börsenvereins und dem deutschen Verleger, vor dem Abdruck um so auffallender, als Ende vorigen Jahres ein in einer ähnlichen Rechtssache von mir dieses Mal gegen einen deutschen Landsmann im Auslande erstrittenes Urtheil durch folgendes Schreiben der Redaction von der Veröffent lichung im Börsenblatt — selbst im Jnseraten- theile — ausgeschlossen worden ist: Herrn Franz Ebhardt in Berlin. Leipzig, 11. December 1880. Wir haben Ihre gefällige Einsendung vom 6. ds. zur Vermeidung aller eventuellen Unan nehmlichkeiten gleich dem Ausschuß für das Börsenblatt zur Prüfung vorgelegt und uns dessen Bestimmung üher die redactionelle Be handlung des Artikels erbeten. Dieser Bescheid lautet nun dahin, daß zu einer Aufnahme in den Nichtamtlichen Theil keine Veranlassung vorliege, indem das Schriftstück vor allem der authentischen Sprache gefällten Urtheile sei, das allem An scheine nach principiell Wichtiges nicht ent halte, auch darüber im Unklaren lasse, ob es zeigeblatt spricht sich der Ausschuß aus, so lange nicht eine vollständige legalisirte Uebersetzung des fraglichen UrtheilS ein gereicht werde, aus der zu ersehen wäre, ob nicht Wesentliches davon fortgelassen ist. Indem wir uns hiermit dieses Referates entledigen, erlauben wir uns, Ihr Manu- script hier wieder beizufügen, und empfehlen uns Ihnen Hochachtungsvoll ergebenst Die Nedaction des Börsenblattes Julius Krauß.*) *) Zur Richtigstellung der vorstehenden Anklage erlaubt sich die Redaction zu bemerken, daß der erwähnte Vorgang vom December v. I. mit dem vorliegenden Falle ganz und gar nichts gemein hat. Dort handelte es sich um die Aufnahme der unlegalisirten Uebersetzung eines französischen Erkenntnisses mit den ehr verletzendsten Ausdrücken gegen ein Mit glied des deutschen Buchhandels, wogegen sich die Redaction entschieden zu wehren verpflichtet fühlte. Heute aber erläßt eine Schriftstellerin in Bezug auf ihre literarischen Eigenthums- rechte in vollständig ruhigem Tone und ohne jedweden Angriff eine auf ein richterliches Urtheil gegründete Erklärung, die zu einer Zur Sache selbst bemerke ich, daß Mad. d'Alq, die französische Autorin, gegen mich, den deutschen Verleger, vor den französischen Gerichten zwar obgesiegt hat, daß aber damit ihr Recht in dem von ihr in mutwilligster Weise und in gewinnsüchtigster Absicht vom Zaune gebrochenen Streite noch nicht erwiesen der Contract mit meiner Gegnerin als Null und nichtig erklärt worden ist, so ist das eben französische Rechtsprechung gegen einen Deut schen, deren Consequenzen ich mir ohne Kritik gefallen lassen muß. Aber, Gott sei Dank, gibt es auch noch Franzosen, welche sich gegen das Unrecht auf lehnen, wie dies aus den zwei nachstehenden Briefauszügen hervorgeht: Ober Nonsieur! putbihue ciue votre eauee . . ete. Ein anderer Franzose schreibt mir, nachdem das Urtheil gefällt war: Es versteht sich von selbst, daß die Wir kung des französischen Urtheils gegen mich auf das Gebiet Frankreichs beschränkt bleibt; aber selbst da können für ewige Zeiten alle vor dem 22. März 1881 von mir abgegebenen Bände der Werke der Mad. d'Alq unbehindert weiter verkauft werden. Die Strafandrohung der Mad. d'Alq gegen mich und meine College« im Auslande bleibt natürlich ein leerer Schall, so lange sie nicht bei uns Recht sucht. Es wird wohl kein deutscher Verleger so naiv sein, auf die Lockpfeife, welche sie in den Spalten des deutschen Börsenblattes ertönen läßt, indem sie zum Nachdruck meines Werkes jedoch einer der Herren College« sich von der freundlichen Sirene bethören lassen, so dürfte damit die Gelegenheit geboten sein, die Meinung unserer deutschen Richter über geistiges Eigen- Die Red. Von den nicht illustrirten Werken der Mad. d'Alq sind nur 1^6 suvoir vivro, n keieues äu wcmcks gangbar-, die übrigen Bände sind veraltet. Von den illustrirten Werken dagegen können nun und nimmermehr neue Auflagen erscheinen, da die Illustrationen mein Eigenthum sind und bleiben. Es sind dies: Das illustrirte Album 1,6 tr^8or Ü66 äames ist entgegengesetzt der wissentlich unwahren Be hauptung der Mad. d'Alq von dem französischen Urtheilsspruch nicht getroffen worden und kann daher nach wie vor selbst in Frankreich verkauft werden. Berlin, 1. April 1881. Franz Ebhardt. Für den Wonnemond. Den geehrten Sortiments-Buchhand lungen zur Nachricht, daß bei Anfragen seitens des Publicums nach ausführbare» Sachen für Polterabend und Hochzeit (Lustspiele — Soloscherze — Declamationen für Erwachsene wie für Kinder — Komische Scenen — Ball-Angelegenheiten rc. rc.) mein Verlag bekanntlich eine reiche Auswahl für alle denkbaren Fälle bietet. Wo Auswahlsendungen gewünscht wer den, genügt eine Postkarte mit Angabe der speziellen Wünsche des betr. Bestellers. Dasselbe gilt für alle anderen Festlich keiten, als Gesellschafts- und Familienbälle — Erfurt, im April 1881. Fr. Bartholomäus. s16497Z Von Piercr's Convers.-Lerikan VI. Aufl. Orig.-Hlbsrzbd. offerirt: 130 I., 100 II., 90 III., 60 IV. tadellose und neue Exemplare a 1 ^ 50 L>. Leipzig, Lange Str. 21. E. G. Wcimann. von LöstölllliiAeii von 8elml- biietiarn I^sixrix, ^.pril 1881. 0evrx Haliliarckt Varlax. s16499Z Leipziger Commissions - Buchhand lungen, in denen pünktliche und exacte Expe- dirung flattfindet, und die geneigt sind, die Com mission für eine Sortimentshandlung mit guten Referenzen zu übernehmen, werden gebeten, ge fällige Offerten unter 0. H.. 19. an die Exped. d. Bl. einzusenden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder