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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1894
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- Deutsch
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165, 19. Juli 1894. Nichtamtlicher Teil. 4871 und Zeitschriften für Erwachsene mit ihren »Fortsetzungen» cntzvgcn ivürdeu. Das ivüren edle Thatcn. Nach allem können wir die Kritiker der Jugcndschriftcn-Wartc nicht für null nnd maßgebend anerkennen. Nach obigen Darleg ungen ist ihnen die Fähigkeit abzusprechcn, das leisten z» können, dessen sic sich anmaßcn. Ein echter, ivirklichcr Kritiker soll doch vor allen Dingen eine bestimmte Begabung für seinen selbst ge wählten Berns mitbringen; er muß ferner ausreichende Kenntnisse besitzen und das betreffende Gebiet nach allen Seiten hin beherrschen. Er darf nur Forderungen aufstellen, die möglich und erreichbar sind, nicht utopische Reiche gründen wollen. Der Kritiker soll nicht einseitig sein, er muß ein feines Gefühl besitzen, auf einer hohen »Warte», über den Parteien stehen; nie darf er Vernunft und Wohlwollen vergessen, sonst ist er ein Nörgcler und Kritikaster. Ein solcher hat nur per sönliche Ansichten, die er aber für sich behalten oder höchstens am Biertisch guten Freunden Mitteilen soll; nur nicht öffentlich kund geben als Aussprüche der alleinigen Wahrheit, als zutreffende Ge setze des Schönen und Guten. So erheben sich unbekannte Elementar- und Bürgcrschullehrcr zu einseitige» und anmaßenden Richtersprüchen über die Thntigkcit und Erzeugnisse oft namhafter Schriftsteller und vielgewandter, er probter Verleger. Alles Material, alle Besprechungen, Notizen jeder Art werden sals unschätzbare Kleinode!j gesammelt und schließlich dem deutschen Schulmuscum in Berlin überwiesen, um von der Verwaltung des selben jsür ewige Zeiten!j aufbewahrt zu werden.*) Es wäre doch auch schade, wenn der Nachwelt einige dieser kostbaren sibgllinischcn Aussprüche verloren gingen, die nun doch nach Jahrhunderten noch Zeugnis nblegeu können von dem hohen Stande der Kritik in den Jahren 1880 und 1890 rc. Ja noch mehr. Die Verwaltung des deutschen Schulmuseums in Berlin steht kritisch auf den Schul tern der Prcßkommissionen; in den Spalten ihres Organs »Päda gogische Zeitung», Verlag von W. L S. Loewenthal in Berlin, muß man bestimmt vielfach dieselben Stimmen erkennen, wie in der Jugcndschriften-Wnrtc. Schwer wird es sein, eine Acndcrung zu bewirken. So fein fühlend und einsichtsvoll fähige, begabte Lehrer — wirkliche Päda gogen — denken und urteilen, ebenso eingebildet auf ihre eigene Unfehlbarkeit sind unfähige Kritiker, die doch gar zu gern in der Oeffentlichkcit eine große Nolle spielen möchten. Ihre Ansichten ändern zu wollen, wäre vergebliche Mühe. Dennoch müßte etwas geschehen gegen ein derartiges Gebaren der Necensenten der Jugcndschriftcn-Warte, das geradezu ein Unfug zu nennen ist. An den wertlosen Besprechungen selbst liegt wirklich nicht viel, und die Verleger könnten über diese stillschweigend hin- wcggehen. Gute Bücher gehen trotzdem ihren Weg, und schlechten helfen die vorzüglichsten Besprechungen niemals. Aber der Unfug der Prcß- Censurbchürde geht viel weiter und wird in diesen Konsequenzen ein wirklicher Schaden für die Littcratur und für dicVerlegcr Deutschlands. Im November eines jeden Jahres wird von jener Censurbehördc ein Verzeichnis von Jugcndschriftcn zusammengestellt, das nach den dargelegten Grundsätzen der Jugcndschriften-Warte bearbeitet ist und die, nach der Meinung jenes Preßbureaus, allein guten und empfehlenswerten Jugendschriften ausführt. Dieses Verzeichnis wird gedruckt und in den oben genannten 1b Hauptstädten und anderen Orten in den Schulen vor Weihnachten in ungezählten Mengen von den Lehrern verteilt. Das ist eine wirklich erstaunliche Leistung, dieses Verzeichnis! Da werden Bücher empfohlen, die ein Sorti menter sonst nie kennen lernen würde; andere, die im Buchhandel obcnnnstehen, sucht man vergeblich. Viele Verleger ersten Ranges sind garnicht vertreten, andere auffallend häufig. In der That ein prächtiges Beweisstück gerechter Kritik und feiner Parteilosigkeit! In diesem jährlich verteilten Verzeichnis liegt der alleinige Schaden, den das selbsternannte littcrarische Richterkollegium dem Buchhandel zufügcn kann, und dieser Nachteil kann unter Umständen für viele Verleger bedeutend sein, abgesehen von dem Unfug, als welcher eine ungerechte, einseitige Beeinflussung eines vertrauens seligen Publikums und eines nnchbetcnden Lehrerstandcs* in den weitesten Kreisen auf alle Fälle bezeichnet werden muß. Dieses gefährliche Treiben muß deshalb auf das entschiedenste bekämpft werde». Der Verlagsbuchhandel darf sich eine derartige unbefugte und lähmende Störung in seinen mühevollen Arbeiten nicht gefallen lassen. x. *) 8 15 der Geschäftsordnung der Vereinigung deutscher Jugend- schriften-Ausschüsse. Vermischtes. Reichsgerichts-Entscheidung. — Die unter der Ueber- schrift «Zum Bilderdicbstahl bei Lenbach in Nr. 162 d. Bl. mieder- gegebene Mitteilung und Rechtsfrage der Kölnischen Zeitung erledigt sich durch die nachfolgende soeben bekannt gewordene Entscheidung des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 8. März 1894: Einundsechzigster Jahrgang. Gelangt ein von einem Unbekannten gestohlenes und mit falscher Autorenbezeichnung versehenes Bild sodann in den Besitz einer gutgläubigen Person, welche das Bild unter jener falschen Autorcnbezeichnung im guten Glauben weiter verkaufen will, so kann das Bild nicht auf Grund der §8 40, 42 Strafgesetz buchs vom Strafrichter bei den: Besitzer eingezogen werden, viel mehr ist es dem Bestohlenen überlassen, im Civil-Klageverfahren auf Herausgabe des Bildes anzutragen. Ein Bild: ein unbekleideter Knabe, die Flöte blasend, von Professor K. in K. als Oelfarbenstudie im Jahre 1872 in Rom gemalt, wurde demselben gegen Ende 1889 aus seinem Atelier in K. entwendet; der Thäter blieb unentdeckt; das Bild ging durch die Hände mehrerer Kunsthändler, wurde in dieser Zeit restauriert, mit neuem Rahmen und falscher Autorenbczeichnung versehen und so dann vom Antiquar H. in B. an B. um 325 verkauft. B. wußte weder von dem Diebstahl noch von der Fälschung; er stellte das Bild in M. und K. ans, welches fälschlich den Namen des ver storbenen Malers Anselin Feucrbach in der rechten Ecke trug, während das Monogramm des Professors K. in der unteren linken Ecke übermalt war. B. bot das Bild der B.'schen Regierung, welche Fcucrbach'schc Bilder zu kaufen beabsichtigte, für 3500 .//! an. In K. wurde durch Professor K. selbst die Identität des ausgestellten Bildes mit dem ihm gestohlenen unanfechtbar sestgestellt. B. erbot sich, das Bild gegen Ersatz des von ihm gezahlten Kaufpreises dein Professor K. zurückzugeben. Dieser lehnte aber die Zahlung ab, beantragte vielmehr bei der Strafkammer die Einziehung des Bildes. Die Strafkammer verfügte nun im objektiven Verfahren ans Grund der 88 42, 40 Strafgesetzbuchs die Einziehung. Auf die Beschwerde des B. hob das Reichsgericht die Verfügung der Strafkammer auf, indem cs ausführte: » Die 88 40 slgde. Str.-G.-B. sind auf gestohlene Sachen nicht anwendbar. Die Ein ziehung kann aber auch nicht, wie vom ersten Richter geschehen, auf den Gesichtspunkt der Urkundenfälschung oder des Betrugsversuchs (88 270, 263 Str.-G.-B.) gestützt werden. — Mag auch 8 42 Str.- G.-B. sich auf die rechtliche Unmöglichkeit der Verfolgung mit be ziehen, so ist doch der Fall, daß überhaupt der Thatbestand des Vergehens mangelt und deshalb eine Freisprechung von dem Ver gehen erfolgen müßte, nicht mehr von den 88 40 slgde. Str.-G.-B. umfaßt und eine Einziehung bei dem Nichtthäter und Nichtteilnehmer ausgeschlossen.« Lehrmittel aus st ellung in Zwickau. — Der Ausstellungs- ausschstß der im Herbste dieses Jahres in Zwickau tagenden X. All gemeinen Sächsischen Lehrerversnmmlung erläßt an die Erfinder und Verleger von Lehrmitteln eine »letzte Aufforderung», in der zur Beteiligung an der Ausstellung aufgefordert wird. Diese lautet: Letzte Aufforderung. Der ergebenst Unterzeichnete Ausschuß ersucht hierdurch noch mals alle Erfinder und Verleger von Lehrmitteln zur Beteiligung an der zu Michaelis 1894 mit der Generalversammlung des Allge meinen Sächsischen Lehrervcreins verbundenen Lehrmittel- Ausstellung. Diese soll zunächst nur solche Lehrmittel enthalten, die seit 1891 neu erschienen oder neu aufgelegt sind (auch Fort setzungen sind zulässig!) und von den Prüfungsausschüssen für gut befunden worden sind. lieber diese wird zunächst in diesem Blatte (»Lehrmittelschnu», Verlag von E. Wunderlich in Leipzig. Red.) berichtet und dann ein ausführlicher kritischer Führer, in dem die Berichte znsainmcn- gestellt werden, verfaßt und den Besuchern ausgehändigt. Dieser Führer erscheint auch im Buchhandel. (Abteilung I.). Außerdem soll aber den Firmen, denen daran liegt, den Be suchern ein Bild ihrer Verlagsthätigkeit auf dem Gebiete der Lehr mittel vorzuführen, Raum zn Sondcrausstellungen gemährt werden. (Abteilung L.) Alle Interessenten, die sich an der Ausstellung beteiligen wollen, werden gebeten, ihre Ausstellungsgegenstände möglichst bald, allerspätestens bis 31. August dieses Jahres, die für Abteilung X bestimmten aber umgehend einzuscnden und dabei folgendes gef. zu beachten: 1. Bücher sind nicht einzusenden. 2. Die Einsendungen sind zu richten an Herrn Buchhändler G. Hundius in Zwickau und als für die Ausstellung bestimmt zu bezeichnen. 3. Die in einer größeren Sendung vereinigten Einzelwcrke sind für sich zu verpacken und jedes mit genauer Aufschrift zu versehen. 4. Die für Abteilung X bestimmten Lehrmittel sind als solche zu bezeichnen, mindestens ist auf den Begleitschreiben das Er scheinungsjahr anzugeben. 5. Den für Abteilung ^ bestimmten Sendungen wolle man zur Ausnahme in den »Führer» wenn möglich Clichös (und Abzüge da von) beifügen. 590
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