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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1894
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 4165 156, 9. Juli 1894. mich veranlaßt, insoweit meine» Antrag zurückzuziehen, als er die Verwerfung der ganzen Frage betrifft. Ich glaube jetzt selbst, das; es besser ist, dieselbe noch ein Jahr offen zu lassen, und will nur den andern Teil meines Antrages zur Sprache bringen, nämlich den Dank für die schöne Arbeit der Kommission. Der Vorsteher: Wir werden am schnellsten zu einem Re sultate kommen, wenn wir die verschiedenen Anträge der Depu tation trennen. Fr. Fleischer: Es handelt sich von der Frage, ob die Bnch- händlermesse von der kaufmännischen getrennt werden kann. Der geehrte Ausschuß hat alles reiflich erwogen, so daß ich nicht wüßte, woher neue Materialien kommen sollten. Viel wichtiger ist die Frage, ob die Michnclismcssc zur Abrechnung genommen werden soll. Diese bedarf sehr reiflicher Erwägung und ist von höchster Bedeutung, und diese Frage sollte dem Ausschüsse zu sorgfältiger Erwägung zugewiescn werden. Der Vorsteher: Ich frage demnach: Soll der bisherige Ausschuß mit dieser Angelegenheit auch ferner beauftragt werden? Wird bejaht. Heinr. BrockHaus: Ich glaube, apodiktisch klar ist die Sache nicht. Die Beratung für »ns allein in der Generalversammlung vorzunehmen, halte ich nicht für zweckmäßig; cs muß auch das Aus land gehört werden, und ich sehe nicht ein, warum wir nicht den bezüglichen Antrag des Ausschusses annehmen wollen. Borrosch: Ich hoffe keine Mißdeutung zu erfahren, wenn ich vorschlage, daß der Ausschuß gleichmäßig aus Verlegern und Sorti- mcntsbuchhäudlern bestehen möge und daß möglichst Süden und Norden, Westen und Osten von Deutschland vertreten sei, dann können Sic sicher sein, ein gutes Resümee zu erlangen. Frommann: Gerade diese Rücksichten haben im vorigen Jahre vorgewaltct. Ein solcher Ausschuß wird vom Vorstand in Verbin dung mit dein Wahlausschuß gewählt. Borrosch: Dürfte nicht eine Verstärkung des Ausschusses durch mehrere, vielleicht vier Mitglieder zweckmäßig sein? Otto Wigand: Ich stimme dafür, daß noch einige entferntere Vertreter hinzugcuommen werden; ich muß Herr» Borrosch hierin bcistimmen; ich halte dies für eine der wichtigsten Reformen, die stnttfinden können, sie berührt das Interesse aller. Der Vorsteher: Herr Borrosch hat hat den Antrag gestellt, daß die Deputation durch vier Mitglieder verstärkt werden möge. Ich frage daher, sind Sie damit einverstanden? Allgemein bejaht. Ferner stelle ich die Frage: will die Versammlung den Ausschuß der weitern Beratung über die Verlegung der Messe auf den 1. Juni entheben? Wird bejaht. Vermischtes. Das Retentionsrecht des Vermieters in Preußen. - Das neue preußische Ges etz, betreffend die Rechte des Vermieters an den in dicMicträumc cingcbrachten Sachen, vom 12.Juni 1894, lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt: 8 1- Die Rechte, welche nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts dem Vermieter an den in die Mieträume cingcbrachten Sachen zu- stehcn, erstrecken sich nicht auf die der Pfändung nicht unterworfenen Sachen. Rechte, welche dieser Vorschrift zuwider bestellt werden, sind unwirksam. 8. 2. Dieses Gesetz tritt für die am Tage seiner Verkündung be stehenden Mietverhältnisse am 1. Oktober 1894, im übrigen mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Hüchstcigenhändigen Unterschrift und bcigedrucktcm Königlichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 12. Juni 1894. Ccntral-Verein Deutscher Colportage-Buchhändler. — Auf Grund der in der Generalversammlung am 18. und 19. Juni 1894 in Bremen erfolgten Neuwahl des Vorstandes, besteht dieser für das Geschäftsjahr 1894/95 aus folgenden Herren: ErnstSchultze - Berlin, erster Vorsitzender; Wilhelm Müller- Braunschweig, zweiter Vorsitzender; E. Globig-Berlin, Stellver treter der Vorsitzenden; Adolf Jser-Berlin, erster Schriftführer; Robert Martin-Chemnitz, zweiter Schriftführer; L. Abel-Berlin, erster Schatzmeister; I. Bürncr-Nürnberg, zweiter Schatzmeister; C. F. Rudolph - Leipzig-Neustadt, M. Brennwald-Stuttgart, Beisitzer. Als Ort der nächstjährigen Generalversammlung wurde Stutt gart bestimmt. Dem Centrnl-Vcrcin^gehören folgende Vereine als korporative Mitglieder an: 1) Verein Deutscher Colportage-Buchhändler in Bremen, 2) Verein Thüringischer Colportage-Buchhändler in Erfurt. 8) Verein Bayrischer Colportage-Buchhändler in München, 4) Verein Erzgebirgischer Colportage-Buchhändler in Chemnitz, 5) VereinWürttembcrgischcrColportage-Buchhändler in Stuttgart, 6) Verein Fränkischer Colportage-Buchhändler in Nürnberg, 7) Verein der Colportage-Buchhändler in Berlin, 8) Verein der Colportage-Buchhändler in Magdeburg, 9) Verein der Colportage-Buchhändler in Nürnberg, 19) Verein der Colportage-Buchhändler in Hamburg-Altona. 1 l) Verein d. Colportage-Buchhändler-Brunsviga« inBrauschweig, 12s Verein Hannöverscher Colportage-Buchhändler in Hannover, 18) Verein RhcinischWestphälischerColportage-Buchhüudler in.Kötn. Einschließlich der dem Ccntral-Verein angehörigen Einzel-Mit glieder zählt dieser zur Zeit 890 Mitglieder (gegen 396 im Juni 1898). Das Vermögen des Vereins beträgt 4576 94 -H. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. OatsIvAo 8c>. 117 von 8ilvc> Looou in Rom. 12N 71 8. 890 dlrn. Allgemeines Bücherlcxikon oder vollständiges alphabetisches Ver zeichnis aller von 1700 bis Ende 1892 erschienenen Bücher, welche in Deutschland und in den durch Sprache und Littc- ratur damit verwandten Ländern gedruckt worden sind rc. rc. Von Wilhelm Heinsius. 19. Band. 1889 bis Ende 1892. Hrsg. v. Karl Bolhoevencr. 17. Lsg. 4". 2. Abt. S. 505 —584. (Soldatenlicderbuch Thaer-Bibliothek.) Leipzig 1894, F. A. Brockhaus. Varia. Lsrisüt übsr cito ususstsn RrvorbuuASv (los Vutiguariatss ans 49 Räotzsrn. Vntign.-RatalvA Xo. 17 (1894) von Ostzar llsrsotzsl in 8tnttAart. M. 66 8. 1608 Xummsrn. tlodgslssrdüsid. tlgseüiockonis sn Voltzslsbsu. Taal-sn Lsttsrtzumls. Varia. Lullstin Ho. 48 lllai—Inni 1894) von 0. l,. van Rangsntzu^s on in ^.mstsrdum. 8". 8. 85—108. 8.1655—2039. Rsstsolirilt rann tnntünävcvanvigsto» AittunAstsst dos Vereins .jänAgrsr Lvoüüändlsr »Ostmartz« in RöwAsbsrA i. ?r. 4". 38 8. ilu bonisüsn durob R. UvdcviA i/8, tzl. 8iUsr vorm. XIioüs11z( in RörnAsborA i. Rr. Lar 50 H. Varia. Vntici.-RataloA 8o. 48 (Vnno IV) von 6l. LanAiorZi in Rom. 8°. 36 8. 224 8rn. ^.roüivss ds la sooiöts kranyaiso dss oollsvtionnonrs d'Rx- Libris 8o. 7. luin 1894. Lsx.-8o. 8. 97—112. N. 2 Rätsln. Lnoü^svsrdsblatt. Hrsg, von Ronracl LnrZsr. 1894. 8skt 19. Vortag clss LnoÜASvsrbsblattss (Rommissionär: Lrsittzopk L 8ärts1) in Lsipvig. Intzalt: lobann RvAsI. Rin Lionisr ant dsm Osbists clss Rinbanäss im Auslands von Raul Väam. — Xoussts Rrün- clunASn und Ratsnts. — RntviotzsInnA dsr 8tsrsot)(xis von Oarl Nüllsr. — Dis blaoüaümnnA dsr litüo^raplnsvüon ^stv- tsobnitz. — Lölvorns Rismsobsilisn. — Ratsnt-Lists. — Luoü- Asvsrbliotzs Rnndsotzan. XIX. — Llsins .Vlittoil ungon. — lnttsratnr. Reichsgerichtsentscheidung. — Die Behauptung einer herabwürdigenden Thatsache in Bezug auf einen Andern wird nach 8 186 Str.-G.-B., wenn diese Thatsache nicht erweislich wahr ist, als Beleidigung bestraft. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Strafsenat, durch Urteil vom 3. April 1894 ausgesprochen, daß regelmäßig der Beweis der Wahrheit als geführt zu erachten ist, wenn die inkriminierte Behauptung als wesent lich richtig festgestellt ist und nur in unwesentlichen Punken von dem wahren Sachverhalt abweicht. «Wie die bei einer Behörde angebrachte Anzeige den Charakter einer falschen Anschuldigung noch nicht annimmt, wenn der Anzeigende die in Wirklichkeit vorgckom- mene Strafthat in Einzelheiten übertrieben darstellt, so kann auch in Bezug ans 8 186 Str.-G.-B. den Angeklagten der Vorwurf des Behauptcns oder Verbreitens unwahrer Thatsache» nicht treffen, wenn er eine im wesentlichen richtige Behauptung ausgestellt und nur in nebensächlichen Punkten das besprochene Vorkommnis un genau wiedcrgegcben hat.» Museum für Bibliothekwcsen. Schulmuscum. — Wir haben vor kurzem <in Nr. 138 d. Bl.) berichtet, daß, nachdem die Gegenstände der deulsche» Unterrichtsausstcllung aus Chicago wieder in Berlin angelangt seien und darunter in Gruppe IX die Ab teilung für deutsches Bibliothekwesen, die Generalverwaltung der königlichen Bibliothek Schritte unternommen habe, um diese Universitätsausstellung zusammenzuhaltcn und damit den Grundstock 562*
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