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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1899
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1899
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- Deutsch
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4076 Nichtamtlicher Teil. 126, 3. Juni 1899 seiner erwachenden Lust zum Lesen genug zu thun. Je freier und ungehemmter er sich bei seinen Besuchen der Volks bibliothek fühlt, ein desto regelmäßigerer Gast wird er daselbst werden. Dieses Fehlen jeder bureaukratischen Nörgelei und Wichtigthuerei in öffentlichen Einrichtungen ist eine all gemeine englische Erscheinung. Gewiß kann diese Tugend zuweilen zur schädlichen Nachlässigkeit ausarten; doch besser diese als ein beständiger Kriegszustand zwischen den öffent lichen Angestellten und der Allgemeinheit infolge davon, daß die ersten nicht begreifen wollen, daß sie die Diener der zweiten sind. Ein anderer demokratischer Zug in der Organisation der englischen Volksbibliotheken liegt darin, daß sie von allen hervorragenden politischen Zeitungen des Landes, ohne Unter schied der Parteifarbe, die laufende Tagesnummer auflegen — eine Gepflogenheit, die innerhalb der »untersten Schichten« besonders beliebt ist. Vielleicht lockt gerade das Vergnügen, allerlei Zeitungen cinsehen zu können, so manchen erst in die Bibliotheken hinein; ist es einmal zur Gewohnheit ge worden, dahin zu gehen, so wird wohl bald auch solidere Litteratur gelesen. Einen Schritt thut jemand schon in dieser Richtung, wenn er an einem der geräumigen Tische, worauf alle englischen Monats- und Vierteljahrsrevuen, sowie viele illustrierte Zeitschriften ausliegen, Platz nimmt. Dicht daneben, findet man dann, ohne das Personal zu belästigen, eine Aus wahl Nachschlagewerke, Kalender, Wörterbücher und Sammel werke. Das Ganze ist, wie gesagt, darauf zugeschnitten, daß die Besucher sich völlig zwanglos fühlen. Man geht dahin auf fünf Minuten oder auf eine halbe Stunde, um eine Zeitung zu durchfliegen oder einen Aufsatz im Mnetsentb Ventura zu lesen, oder man läßt sich auch in einem der ruhigen Winkel nieder, um ein Kapitel in einem der prächtigen naturwissenschaftlichen oder geschichtlichen Werke zu stu dieren — alles nach Lust und Belieben. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Preßprozcß. Verteilung der Verantwortung für eine Zeitung auf mehrere Personen. — Der Vossischen Zeitung wird folgendes aus Dessau berichtet: Ein interessanter Preßprozeß wurde am 29. Mai d. I. vor der hiesigen Strafkammer als Berufungsinstanz verhandelt. Der in Bernburg erscheinende -Anhaltische General-Anzeiger» enthielt im August v. I. ein Inserat, das in die Form eines Ge spräches zwischen Schulze und Müller gekleidet war und nach Annahme der Staatsanwaltschaft den Diakonus Günther in Güsten beleidigen sollte. Daraufhin wurde nicht nur gegen den für den Inseratenteil verantwortlich zeichnenden Expedienten des Blattes, sondern auch gegen den für den redaktionellen Teil verantwortlichen Redakteur Georg Wieprecht Anklage erhoben. Während der elftere mit einer Geldstrafe davonkam, wurde Wieprecht vom Schöffengericht Bcrnburg zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt, wobei das Gericht annahm, Wieprecht habe bei der Veröffentlichung des Inserats seine Hand im Spiele gehabt und sich durch Aufnahme der beleidigenden Aeußerung in den Inseratenteil der auf ihm lastenden Verantwortung entziehen iSollen. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hatte vollen Erfolg. Die Strafkammer hielt die Mitthäter- schaft Wieprechts nicht für erwiesen und erklärte die Ansicht der Vorinstanz für irrig, daß ein Redakteur auch dann für den Ge samtinhalt der Zeitung verantwortlich gemacht werden könne, wenn ein anderer für die Inserate verantwortlich zeichne. Die Ver teilung der preßgesetzlichen Verantwortung sei gesetzlich gestattet und allgemein üblich. Es komme dabei gar nicht in Frage, ob eine Veröffentlichung vielleicht besser im redaktionellen Teil als iin Inseratenteil Platz gefunden hätte. Die Teilung der Verant wortung auf verschiedene Redakteure sei rein formeller Natur und so auch beim »Anhaltischen General-Anzeiger- durchgeführt worden. Zoll nach Ceylon. — Hedclers Export-Journal meldet folgende Zolländerung für die Einfuhr nach Ceylon: Gemäß einer Verordnung Nr. 20 vom Jahre 1898 wird in der Kolonie Ceylon auf alle Waren, auch soweit solche für Buch- und Papiergewerbc in Betracht kommen, ein Wertzoll von 5'/, Prozent erhoben, ausgenommen nachstehende zollfrei eingehende Waren: Drucksachen und Bilder, gedruckte Kalender und Plakate, sowie Platten mit ihren Rahmen — Manuskripte — Musikalien, ge druckte — Bücher und Karten, gedruckte — Instrumente, wissen schaftliche, mathematische rc. — Karten, unausgefüllte, Weihnachts-, Hochzeits- und Geburtstagskarten — Papier und Briefumschläge, liniiert und unliniiert, mit oder ohne Druckkopf — Gegenstände für naturwissenschaftliche Sammlungen — Etiketts, bedruckte — Uebungshefte und Diarien für Unterrichtszwecke — Löschpapier — Papier zum Bekleben von Theekisten — Zeichnungen und Zeichen materialien — Druckmaterialien — Maschinen (und Maschinen teile), und zwar Maschinen oder Maschinensätze, die durch Elek trizität, Dampf, Wasser, Hitze oder andere Kraft, jedoch nicht Hand oder Tierkraft, getrieben werden, oder die vor ihrer Benutzung mit anderen Trrebteilen verbunden werden müssen, soweit sie bestimmt find zur Herstellung von Papier, Leder, für Druckerpressen, sowie für andere Arbeiten und Jnoustrieen, die von der Regierung etwa von Zeit zu Zeit bezeichnet werden. Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeits verhältnisses. — Dem Reichstag ist ein Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhätnisses zugegangen. Er bedroht mit Ge fängnis bis zu einem Jahre, bei mildernden Umständen mit Geldstrafe bis zu 1000 den, der es unternimmt, durch körperlichen Zwang, Drohung, Ehrverletzung oder Vcrrufserklärung Arbeitgeber oder Arbeiter zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Vereinigungen und Verabredungen zu bestimmen, die eine Einwirkung auf Arbcits- oder Lohnverhältniffe bezwecken. Die gleiche Strafe trifft den, der mit gleichen Mitteln die Entlassung oder die Nicht annahme von Arbeitern, resp. die Arbeitsniederlegung und die Nichtannahmc von Arbeit zum Zweck der Arbeitssperruug, bezw. des Ausstandcs zu erzwingen oder die Nachgiebigkeit von Parteien zu erzwingen unternimmt; ebenso, wer die Nichtteilnehmer eines Ausstandes oder einer Aussperrung deshalb bedroht oder in Verruf erklärt. Die Gefängnisstrafe trifft auch den Teilnehmer an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der eine der obigen Handlungen begangen worden ist. Ist infolge des Ausstands oder der Aus sperrung Gefährdung der Sicherheit des Reiches oder eines Bundes staates eingetreten, oder Gefahr von Menschenleben und Eigentum herbeigeführt worden, so tritt Zuchthausstrafe bis zu 3 Jahren, gegen die Rädelsführer bis zu 5 Jahren, ein. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. dlsus Binbünds der UeipriAsr Luobbindorgi-VotionASSsll- sobatt vormals Oustav Britrsobs, tz. s. Uotduobbindor in I.oipriA. Nustsrblstt dir. 71 u. 72. Ubilosopbis. XataloA 1b von daoob v irnbosolc's Buobband- lunA uuck Antiquariat (Bduard Lahors in IVisn, I. 8". 34 8. 1147 dirn. Nonatliobsr L.i>xsi^gr über diovitatsn und rlntiquaria aus ägm 6sdisto äsr Nsdioin und dlaturrvisssnsobakt. 1899. dir. 5. dlai 1899. Ar. 8". 8.33—40. VsrlaA dor Uirsobvvaldsobon LuollbandlunA in ösrlin. Haturwissonsollaktsn; Natbsmatitz. 27. Vorreiobnis von Br. Larakiat, Antiquariat in Brünn. 8". 38 8. 910 dirn. Inttsratur-rlusruA aus dsin lloiobs-Nsdirinal-^nroiAsr. 8obrikt- lsituvA: dsnsralarrt 2. I). Or. II. Bröliob in UsipriA. XXIV. .labr AanA. dir. 11. (2. .luni 1899.) 4". 8. 135—148. VsrlaA von L. LonsASv in llsipriA. dlusiir-Iutsratur. XatalvA 140 von lioo llispmannssolln, Antiquariat in Berlin 8W. 8". 56 8. 684 dirn. Vsrsoliisdsns IVissensgsbisto. Vorrsiobnis dir. 119 dos antiqua- risellsn BüollsrlaAsrs von V. Raunsolrsr in XlaASnturt. 8". 22 8. 609 dirn. diaturrvisssnsebaktsn und XlsdiLin. Vntiquariats-XataloA dir. 8 von 0. llrosmsr's IInivorsitats-LuobbdlA. (Brust Harms) in I-'rsiburA i/ör. 8°. 18 8. 567 dirn. durisxrudenr u. Btaatsrvisssnsobakton. Vntiquariats-XataloA dir. 9 von 0. Vroomsr's lIniv.-öuobliandlA. (Brust Harms) in Brsi- bui'A i/Lr. 8°. 16 8. 450 dirn. Besteuerung der Bazare in der nordamerikanischen Union. — Eine von der Legislatur des Staates Missouri an genommene Bill bezüglich der Besteuerung der in Amerika -Department Stores» genannten Bazargeschäfte ist, wie das Handels blatt des Leipziger Tageblattes meldet, jetzt durch die Unterschrift des Gouverneurs Gesetz geworden. Die Bill teilt die in den Bazaren geführten Waren in 73 verschiedene Klassen, von denen nur eine einzige steuerfrei ist, während für jede weitere Klasse eine Steuer von 300 bis 500 Dollars jährlich entrichtet werden soll. Geschäfte, in denen nicht mehr als 15 Personen an gestellt sind, sollen indessen beliebig viel verschiedene Warenklaffen
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