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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1899
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1899
- Sprache
- Deutsch
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125, 2. Juni 1899. Sprechfaul. — Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 4045 schäftliche Haltung bei dem vorliegenden Fall in falschem, un günstigem Lichte erscheinen zu lassen. Der Vorstand giebt an, cs sei ihm -zuverlässig bekannt geworden, daß der zwölfte Band des oatalogus oolsopterorum schon seit langen Jahren vergriffen ist». Ich will nicht bezweifeln, daß der Vor stand seine Bezugsquelle für diese Behauptung als zuverlässig an sieht, gleichwohl erweist sie sich als eine zum mindesten durchaus unsichere, denn die dem Vorstande gemachte Mitteilung entbehrt der Wahrheit: ich habe vielmehr bis einschließlich 1895 ein laufende Bestellungen aus vollständige Exemplare (jährlich meist einige) stets erledigen können, 1896 gingen nur eine Anzahl Einzel bände ab, und im Juli 1897 kam ich bei dem hier besprochenen Aufträge zum ersten Male in die Lage, t. XII aus dem schon früher erwähnten Grunde nicht liefern zu können; daß sich davon in meinem Magazine noch etwa 20 Exemplare vorfinden werden, bleibt keineswegs ausgeschlossen. Einem Vorhalt wegen Unterlassung von etwas Notwendigem kommt es gleich, wenn der Vorstand weiterhin sagt, auf meine Absicht der Veranstaltung eines anastatischen Neudruckes habe ich mich -damals» nicht bezogen. Welchen Zeitpunkt der Vorstand mit dem Worte -damals» meint, ist mir so wenig verständlich wie im folgenden Satze: »Mithin war der Vorstand nunmehr in der Lage sich auszusprechen. . .» das Wort «nunmehr», denn ich habe überhaupt niemals dem Vorstande die Einzelheiten der Sache mitgetcilt, auch der Hauptversammlung nicht, aus welcher meine ganz allgemein gehaltene Anregung an den Vorstand ge langte; es fehlte also bis zur Abfassung meines Aufsatzes in Nr. 102 für mich jede Gelegenheit, mich auf meine erwähnte Absicht -zu beziehen». Wann und wo der durch -nunmehr- angedeutete Augenblick eintrat, in welchem der Vorstand sich zuni ersten Male dahin aus- sprechcn konnte, 8 9 der Verkehrsordnung habe im vorliegenden Falle nicht in Anwendung zu kommen, da er sich nur auf im Er scheinen begriffene Werke beziehe, läßt sich nicht erkennen; jeden falls erfuhr ich diese seine Auffassung nicht früher als durch seine -Erwiderung-, laut welcher er die Auffassung auch jetzt noch ver tritt; über selbige mit ihm zu rechten, ist hier nicht der Ort; es erscheint mir jedoch angezeigt, zu versichern, daß ich an der meinigen unentwegt festhalte, überzeugt, dabei nicht bloß die in dem Rechts streite vernommenen Sachverständigen (welche den H 9 für alle im buchhändlertschen Verkehr gelieferten Werke geltend erklären), sondern auch viele andere Börsenvereinsmitglieder, vielleicht deren Mehrzahl aus meiner Seite zu haben, so daß eine Auslegung der Verkehrsordnung mit Gesetzeskraft, welche meines Erachtens nur der Hauptversammlung zustehen würde, kaum im Sinne des Vorstandes lauten dürfte. Ob letzterer oder wer sonst die meinem früheren Aufsatze in Nr. 95 vom 26. v. M. bei- gcfügten, nicht Unterzeichneten Angaben vertritt, steht in der -Er widerung» vom 2. d. M. nicht. München, am 9. Mai 1899. Theodor Ackermann. V. Eben im Begriff, vorstehendes an die Redaktion des Börsen blattes abgehen zu lassen, erhalte ich von derselben den Angriff der Herren Wesley L Son vorgelegt, dessen Entkräftung der Hauptsache nach schon in dem oben Gesagten zu finden ist, weshalb ich darauf zu verweisen mir gestatte; die Erörterung der noch übrigen Punkte darf ich mir wie den Lesern füglich ersparen, da deren keiner von Belang ist, selbst wenn genau so geschehen wie geschildert, was ich dahingestellt sein lasse — wo aber die gegnerische Schilderung von meiner in Nr. 102 enthaltenen ab weicht, entspricht nur die meinige dem wirklichen Verlauf der Dinge. München, am 11. Mai 1899. Theodor Ackermann. VI. Auf vorstehenden Aufsatz (IV) des Herrn Th. Ackermann in München hat der Unterzeichnete Vorstand nur zu erwidern, daß er die Er örterungen, deren Ergebnis der von Herrn Ackermann angegriffenen Erklärung in Nr. 102 des Börsenblattes zu Grunde liegt, mit größter Sorgfalt und bei unbedingt zuverlässigen Gewährsmännern angestellt hat, und daß er auch nach obigen neuen Ausführungen des Herrn Ackermann keinen Anlaß sieht, an der Richtigkeit dieses Ergebnisses und der daraufhin abgegebenen Erklärung zu zweifeln, daß er sich aber nicht für verpflichtet oder auch nur berechtigt hält, seine Gewährsmänner zu nennen. Hiermit betrachtet der Vorstand die Angelegenheit seinerseits für abgeschlossen. Leipzig, am 31. Mai 1899. Der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Anfrage aus dem Antiquariat. Moralisch ist wohl jede Buchhandlung, die einen Auftrag aus dem Kataloge eines Antiquars ohne ihr Zuthun erhält, ver pflichtet, die bestellten Bücher auch von der betreffenden Anti quariats-Buchhandlung zu bestellen. Denn letztere hat für den Katalogdruck unter Umständen (so im vorliegenden Falle) 450 verausgabt und für direkte Versendung an Private circa 250 Was aber thun, wenn ein unliebenswürdiger Kollege aus Ani mosität oder anderen Gründen einem mitteilt, er führe die er haltene Bestellung nicht aus, obgleich er die üblichen 15"'„ Ver mittelungsgebühren bekommt? Da liegt doch unbedingt Ver mögensschädigung vor, wenn auch indirekt. Sind wohl dem einen oder andern Kollegen gerichtliche Entscheidungen über solche Fälle bekannt? X. s25538j Bekanntmachung! In der Privatklagsache des Buchhändlers G. H. Lipsius in Kiel, Privatklägers, gegen den Buchhandlungsgehilsen C. Mar- quardsen in Leipzig, Angeklagten, wegen Beleidigung, ist der Angeklagte durch rechts kräftiges Urteil des Königlichen Landgerichts Leipzig, als Berufungsgerichts, wegen Be leidigung zu 60 ^ Geldstrafe, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit 6 Tage Haft zu treten haben, und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt worden. Leipzig, den 31. Mai 1899. Königliches Landgericht, Abt. UI 4. Winckler, Amtsrichter. (litschiistticht Einrichtungen und Veränderungen. ?. ?. s25437j Uisrdurob bssbrsn vir uv8, 8is er gebenst in Xsnntnis 2u sstrsn, das vir am beatigsn Vage dis KcLeuadjechjiggei Jahrgang. Anzeigeblatt. k. LllZkIdLröt'sedtz kueddMäilliiZ in I'rslderx i. 8s,. von den Drbsn des verstorbenen llorrn X. Radionokk obns Xbtiva und Ibrssiva lcäukliob übernommen babsn*) und dissslbs vom 1. 9uli d. 1. an mit unssrsr 1'Irina ver einigen verdsn. XUs von beute an kür dis 1. 6. Dngsl- bardt'sobs Duobbandlung, bier, sintrskksndsn 8sndungsn nbsrnsbmsn vir kür unsere Rsobnung, vorüber Urnen besonders Mit teilung rugsben vird. Xis kost rn lieksrnds 2sitsobriktsn und Dortsstrungsn vollen 8is bis ?.u Xblauk der Xbovnsmsnts au ob kernsr an dis ,l. 6. lingsl- bardt'sobs Duobbandlung adressieren. Da gegen bitten vir, alle bsrsebnst ru lieksrn- *) IVird bisrmit bestätigt: Dreiberg, 1. 9uni 1899. Rsobtsanvalt Teo-r/tarckk in Vollniaobt der Radionollsobsn lirben. den Dortsstrungsn kür dis .l. Ol. lingel- bardt'sobs Duobbandlung, sei es in kssts Rsobnung, oder gegen bar, an uns ?.u rivbten und in Ibrsn Rontinuationslistsn sntsprsobsnds Xsndsrungsn vorrunsbmsn. Dis Regelung allsr Verbindliobbsiten dsr 9. 0. Dngelkardt'sobon Duobbandlung bis sinsebliesslieb 31. Mai d. ,1. srkolgt durob dis kadionokksebsn Urbsn, und vird im liin- vsrständnis mit denselben xur 8iobsrstsUung dsr lisrrsn Vsrlsgsr dis Xusbändigung dss Xaukprsisss erst dann srkolgsn, vsnn sämt- liebs Dorderungsn an dis 9. 6. Dngelbardt'sobs Duobbandlung bsgliobsn sind. Dis Xbrsobnung mit dsn Herren Ver legern, Rücksendung alles Xommissions- gutss sto. vird sokort in XngriL genommen vsrdsn, und bitten vir um gek. umgsbsnds Einsendung von Rsobnungsausrügsn kür alle Disksrungen bis 31. Mai d. 9. inlcl. an die 9. 6. lingslbardt'sobs Duobbandlung. Die sieb ergebenden 8aldi sollen spätestens im Dauks von 3 Nonaten ourXuMablung gelangen. Uoobaobtungsvoll Drsiberg i/8aobsen, 1. 9uni 1899. 6ru2 L 6-srlaob 9ob. 8tsttnsr. 540
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