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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1899
- Sprache
- Deutsch
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Ans der Reich stagsko mm ission. Gewerbeordnungs- Novelle. — Die Reichstagskommission für die Novelle zur Ge werbeordnung nahm am 13. d. M. folgende vom Abgeordneten Naab (Rp.) vorgeschlagene Resolution einstimmig an: -Die verbündeten Regierungen sind zu ersuchen, Erhebungen durch die Kommission für Arbeiterstatistit über die Arbeitszeit der Gehilfen, Gehilfinnen, Lehrlinge und Arbeiter in Kontoren und solchen kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, anzustellen». Bedenklicher Buchhandelsbetricb. (Vgl. auch Nr. 16 d. Bl.) — Eine bedenkliche Geschäftspraxis beleuchtete eine Belei digungsklage, die Ende voriger Woche die vierte Strafkammer des Landgerichts 1 zu Berlin beschäftigte und über die die Nat.-Ztg. wie folgt berichtet: Der Buchhändler Reinhold Klinger erließ durch Zeitungsannoncen die Aufforderung zur Lösung eines Preis rätsels, das kinderleicht zu errateu war. Unter den richtigen Lösern sollte gelost werden; der glückliche Gewinner sollte eine goldene Uhr erhalte». Außerdem sollten diejenigen, die eine richtige Lösung cingesandt hatten, gegen Einsendung von 60 das Recht haben aus den Bezug von Büchern »nach Gewicht». Die ganze Preisaus schreibung scheint den Zweck gehabt zu haben, den Angeklagten in den Besitz möglichst zahlreicher Adressen von solchen Personen zu setzen, mit denen alsdann eine Geschäftsverbindung angeknüpft werden konnte. Die Spekulation war eine erfolgreiche, denn es gingen über 4000 Einsendungen der Rätsellösung ein. Die goldene Uhr fiel einem Lehrer zu. Die übrigen Löser er hielten einen gedruckten Prospekt zugesandt, dessen oberer Teil die Frage beantwortete: »Wer hat die Uhr bekommen?», während in einem Anhängsel zum Bezug allerlei sittlich bedenklicher Bücher unter Titeln wie -Das Geschlechtsleben-, -Das Buch über die Ehe-, -Professor Schenks Theorie», -Ehe ohne Kinder- rc. aufgefordert wurde. — Dieser Prospekt wurde auch einem Frl. v. B. zugestcllt, deren Vater daraufhin einen Strafantrag wegen Beleidigung stellte. Die Beleidigung sollte darin liegen, daß die Zusendung des Prospektes die Voraussetzung enthielt, daß die Adressatin eine Person sei, die sich für Bücher dieser Art interessiere. — Der An geklagte behauptete, daß die Zusendung der Prospekte durch einen Expedienten geschehe, der dahin instruiert gewesen sei, die An kündigungen solcher Bücher nicht an junge Mädchen oder Minder jährige zu senden. — Der Staatsanwalt hielt eine Beleidigung für vorliegend und beantragte mit Rücksicht darauf, daß das Publikum gegen derartige, immer mehr überhandnehmende Be lästigungen geschützt werden müsse, drei Monate Gefängnis. — Der Gerichtshof hielt für erwiesen, daß der Angeklagte nicht den bestimmten Befehl erteilt habe, derartige Sachen nicht an junge Damen zu schicken. Eine solche, an junge Damen gerichtete Zu mutung sei in hohem Grade beleidigend. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 100 ^ Geldstrafe, eventuell 20 Tagen Ge fängnis. Pässe für ausländische Handlungsreisende in Nor wegen. — Der K 2 des norwegischen Gesetzes vom 27. Juli 1886, wonach der von ausländischen Handlungsreisenden gegen eine Steuer von 100 Kronen zu lösende Handelspaß nur für den Kalendermonat, in dem er ausgestellt ist, Giltigkeit hat, wird nach einem Beschluß des norwegischen Storthings mit dem 1. Juli 1889 insofern eine Aenderung erfahren, als der Paß nicht mehr für einen Kalendermonat, sondern für einen Zeitabschnitt von 30 Tagen, von dem Tage der Ausstellung ab gerechnet, giltig sein soll. Der Handelspaß kann auch im voraus für mehrere solche Zeitabschnitte gegen Erlegung von 100 Kronen für je 30 Tage gelöst werden. (Reichsanzeiger.) 296 medizinische Zeitschriften in Paris. — Die Allgemeine medicinische Centralzeitung weist aus die ganz auffallende und durchaus ungesunde Zunahme der heilkundlichen Zcitschriften-Litteratur in der französischen Hauptstadt hin und weiß auch etwas von deren Entwickelungsgeschichte zu erzählen. Eine eigene, angeblich wissenschaftliche Zeitschrift herauszugeben, ist nämlich in Paris zetzt die modernste Form der Reklame für die Händler mit medizinischen und hygienischen Artikeln. Apotheker, Drogisten, chemische Fabriken, Laboratorien für Harnunter suchungen, Instrumentenmacher, Badeanstalten, Krankenwärter- Innungen, Milchproduzenten, Verleger medizinischer Arbeiten rc. gründen um die Wette -medizinische Zeitschriften», die auf der ersten Seite mit harmlosen Sitzungsberichten oder ärztlichen Anek doten ausgefüllt werden, dann auf den folgenden Blättern Originalaufsätze mit mehr oder weniger versteckten Empfehlungen und schließlich die direkte Reklame für die von dem Herausgeber vertriebenen Artikel oder angcbotenen Dienste folgen lassen. Zahlende Abonnenten haben diese Zeitschriften natürlich nicht, sondern sie werden umsonst sämtlichen Aerzten in Paris, oft auch denen im übrigen Frankreich zugesandt. Welchen Umfang diese EechSundüchzigsttt Kabraana. eigenartige Form der Reklame in letzter Zeit in Paris erreicht hat, geht aus der Angabe hervor, daß sich die Zahl der dort er scheinenden ärztlichen Journale in einem Jahre (Aom Januar 1898 bis zum Januar 1899) von 186 auf 296 vermehrt hat. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler, ckuristisobs dlovitatsu. Ivtsrnationals Rsvus über alls ikrsobsi- nuvAsn cksr ksobts- unä 8taats^visssvsoüa.ktsu nsbst Rsksra-tsn übsr iutsrsssauts Rsobtskalls unä KntsoüsickuvAsn. V. labr- AuvA. Hr. b. (15. Nai 1899.) 8". 8. 65—80. Vsrla-A von ckoüaun Ambrosius Lartü in I-sipxiA. Ha.ts.IoA cksr Luust-rluation Oilüoksr L UansobburA, IViov. — Visnnsnsia, rlustria-oa, llanAarioa, Lupksretiobs, ttitbograpdisn, Originals. VsrstsiAgruvA am 24. Nai u. k. 1s.AS ckuroü üilüoksr L RanaobburA in IVisn. USX.-8". 100 8. 1740 Hrn. Vsrsoüiscksns IViesonsAsbists. ^.nrsiAsr dir. 51 ckss antiguarisobsu UüollsrlaAgrs von dilüoksr L kansobburA in Wiov, I., UoAnorAasss dir. 2. 8". 8. 277—308. dir. 5367—5953. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landcsgericht Wien als Preßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannsi daß der Gesamtinhalt der Flugblätter, und zwar I. des Flug blattes mit der Aufschrift: -Deutsch-evangelischer Frühling in Oesterreich- und den am Ende gedruckten Worten »Friedrich Culemann, Hannover»; II. des Flugblattes mit der Aufschrift: »Katholische Bauern Mittel-und Ober-Steiermarks!» (Karl Brauns Verlag in Leipzig. Druck von Lippert L Co.,' Naumburg a. S.) das Verbrechen nach H 122b St.-G. begründe, und es wird nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druck schriften ausgesprochen und nach K 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der vorfindlichen Exemplare erkannt. Wien, am 8. Mai 1899. Zerstörung von Gemälden. — Ueber einen bedauerlichen Vorgang wird den -Münchener Neuesten Nachrichten- aus Venedig gemeldet: Während am Freitag fast ganz Venedig der großen Regatta auf dem Canale Grande beiwohnte, sind in der Kunst ausstellung fünf Bilder ausländischer Künstler, darunter zwei von Lenbach, von unbekannter Hand böswillig zerstört worden. Es herrscht darüber große Entrüstung. Zum Andenken andenKomponistenGustavReichardt. — Wenig bekannt ist die Thatsache, daß das Lied Ernst Moritz Arndts -Was ist des Deutschen Vaterland- in der Kapelle auf der Schneekoppe im Riesengebirge von dein späteren prcußiscben Generalmusikdirektor Gustav Reichardt komponiert worden ist. Es war am 3. August 1825, als Reichardt mit einigen sangesfrohen Freunden von Schmiedeberg aus über die Grenzbauden auf die Schneekoppe stieg. Im Gespräch während der Wanderung kam man auch auf das Arabische Lied. Kaum in der Kapelle oben angelangt, schrieb Reichardt dort jene später so viel gesungene Melodie zu dem Liede -Was ist des Deutschen Vaterland- nieder, — und bald darauf erscholl es vom Bergesgipfel zum ersten Male in die deutschen Lande. — Zum Gedächtnis dessen und zugleich an den hundertjährigen Geburtstag Reichardts (13. November 1897) läßt die Ortsgruppe Berlin des Riesengebirgs-Vereins an der Kapelle auf der Schneekoppe eine Gedenktafel aus schwarzem Granit mit darauf bezüglicher Inschrift anbringen. Die Einweihung der Tafel soll am Sonnabend vor Pfingsten, am 20. Mai, in der Mittagsstunde erfolgen. L. Marold-Ausstellung. — In Schuttes Kunstsalon in Berlin, Unter den Linden 1, sind vom 14. Mai ab 32 Werke von dem im vorigen Jahre verstorbenen Illustrator L. Marold- Prag (Paris) ausgestellt. Zum erstenmal ist von diesem zu früh verstorbenen Künstler in Berlin eine Kollektion beisammen, die einen Ueberblick über sein vielseitiges und reiches Talent er möglicht. Kolportage-Ausstellung (vergl. Nr. 103 d. Bl.). — Die Anmeldefrist für die mit der diesjährigen Generalversammlung des Centralvereins deutscherKolportagebuchhändler verbundene Fachaus stellung im «Konzerthause Ludwig» in Hamburg (18.—2l. Juni) ist bis zum 10. Juni verlängert worden. Verein -Hauff- in Bremen. — Der Verein jüngerer Buch- und Musikalienhändler -Hauff- in Bremen veranstaltete am 2. Mai wieder einen Vortragsabend, zu dem fast sämtliche Mitglieder und viele Freunde des Vereins erschienen waren. Herr F. Leuwer sprach über seinen Aufenthalt in London und entrollte in fast zweistündiger Rede ein interessantes, lebensvolles Bild der Millionenstadt. Zum Schluß ging der Redner kurz auch auf den englischen Buchhandel ein. Die Zuhörer lohnten seine interessanten Ausführungen mit lebhaftem Beifall. F. Btg. 480
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