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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1894
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- Deutsch
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4302 Nichtamtlicher Tcit. .G 162, 16. Juli 1894. zicrnng des Unternehmens ist dcr Bankfirma Gebr. Schindler, Berlin IV.. Mohrenstraße 33, übertragen worden.»M Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenst eitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers, dlaturuo vovitatos. 1894. Ha. 12. luni. IlrsA. von II. tlriocl- tävdor ck 8olin iv Koriin. 8". 8. 289—308. Ho. 4421—4748. Kotanitr. ^ntigu.-Xatatog Ho. 407 von 14. Kriodlündor d: 8obn in Kortin. 8". 46 8. üloologio. Indigo.-Latato^ Ho. 409 von 11. Uriocit ündor L 8o ün in Kortin. 8". 54 8. Ornitbologio. ^nticin.-Latatag Kr. 410 von II. Kriocllündor L 8obn in Kortin. 8". 62 8. Ooograpbio u. tloison. ^.ntigu.-Latalog Hr. 41o von II, Kriocl- tänclor L 8otrn in Kortin. 8". 70 8. Die Ausdehnung des Preßprozesses ans die technischen Arbeiter.' Eine Darstellung ihrer »Beihilfe« und ein Protest gegen ihre Mitnnklage von Joh. Andr. Oesterlcin, Abtheilungsfaktor und Metteur-on-pagos bei den »Atünchener Neuesten Nachrichten». 8". 16 S. München, Druck von Knorr L Hirth. Oosa innit-Vorlags-Katalog dos dvutsobvn Kuoldiandots null dos mit iiun iin dirotrtsn Vorteoür stoüondon ^nstandos. Nnnstor i. IV., ^dolpb Knssoll's Vortag. II. Ausland. 15. Kd. Das Ausland aussor Oostorr.-Ilng. u. 8otirvow. Kiotornng 7/8 (8od1nss). Itl. Itrgäniiungsn. 16. Kct. 4. Kbttr. ontbattond d. Itrgänramgon 2. 12.—15. Lands. Kiotorung 23/27 (8olduss). Zur Konknrsordnnng. — Die Reichsregicrung beschäftigt sich gegenwärtig lebhaft mit der Verbesserung der Konknrsordnnng. Hierzu wird dem Leipziger Tageblatt folgendes aus Berlin ge schrieben: »Von den Abänderungsvorschlägen zur Konknrsordnnng, um deren Begutachtung dcr Minister für Handel und Gewerbe kürzlich die Handelskammern und die kaufmännischen Körperschaften ersucht hat, wird voraussichtlich unter anderen derjenige allgemeine Zu stimmung finden, der auf Eröffnung und Durchführung des Konkurs verfahrens bei Nichtvorhandensein einer den Kosten des Ver fahrens entsprechenden Masse gerichtet ist, während jetzt nach 8 99 dcr Konkursordnung die Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Mangels an Masse abgelehnt werden kann.« Diese Mitteilung wird nicht verfehlen, auch im Buchhandel, ivo bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des förm lichen Konkurses aus oben erwähntem Grunde leider verhältnis mäßig häufig vermieden wird, Aufmerksamkeit zu erregen. Reichsgerichtsentscheidung. — Nach 8 153 des Vereins zollgesetzes haften Handels- und Gewerbetreibende re. subsidiär für die Geldstrafen und Prozeßkosten aus Zollvergehen ihrer Ange stellten re., wenn sie nicht Nachweise», daß die Zollvergehen ohne ihr Wissen verübt worden. Diese subsidiäre Haftbarkeit wird nach einem Urteil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 17. April 1894, dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Handels- und Gewerbetreiben den re. selbst wegen Beteiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. — Wegen eines Zollvergehens wurde von der Strafkammer ein Gewerbsgehilfe des Kaufmanns H. zu einer Geldstrafe von 13 029 und der Kaufmann H. wegen Teilnahme an dem Vergehen gleichfalls zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, dagegen wurde H. von der Strafkammer nicht für subsidiär haftbar wegen der Geldstrafe seines Gewerbsgehilfcn erklärt, weil er selbst wegen Beteiligung an der Strafthat zu Strafe verurteilt worden. Die Steuerbehörde dagegen war der Meinung, daß die subsi diarische Verhaftung der in K 153 aufgeführten Personen dadurch nicht ausgeschlossen werde, daß sic selbst wegen Beteiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. Das Reichsgericht trat der Ansicht der Steuerbehörde bei, indem es begründend ausführte: « . . . Wie schon das preußische Ober-Tribunal in den Gründen des Plenarbeschlusses vom 12. November 1855 ausgeführt hat, würde die entgegenstehende Ansicht zu der unannehmbaren Konsequenz führen, daß, wenn mehrere unvermögende Leute des Gewerbe treibenden das Vergehen gemeinschaftlich verübt haben, also ein jeder von ihnen in die volle Strafe verurteilt wird, der Prinzipal, wenn er sie angestiftet hat, nur die einfache Geldstrafe, im Falle nicht dolosen Verhaltens aber ein Vielfaches dcr Strafe zu zahlen hätte, sonach das dolose Verhalten privilegiert wäre. Die hier ver tretene Ansicht findet auch in dcr geschichtlichen Entwickelung dcr Bestimmungen über Haftbarkeit Anderer für Steuer- und Zollver gehen eine Bestätigung. Es kann in dieser Beziehung auf die Gründe des Urteils des lll. Strafsenats des Reichsgerichts vom 6. November 1880 (Entscheidungen Bd. 3 S. 105) verwiesen werden.« Strindberg, Beichte eines Thoren. — Wie Berliner Blätter melde», hat das Kammergericht, abweichend vom Beschlüsse dos Landgerichts i. zu Berlin, die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift gegen August Strind- bcrg als Verfasser des Romans »Die Beichte eines Thoren« beschlossen. Die Hauptvcrhandlung ist auf den 17. Juli angesetzt. Zum Bilderdiebstahl bei Lenbach. — Wie die Kölnische Zeitung mitteilt, scheinen die kürzlich hier erwähnten Gerichtsver handlungen in München gegen die Entwender und Hehler ge stohlener Lenbachscher Bilder und Skizzen eine ganze Reihe weiterer Prozesse im Gefolge haben zu sollen, da Herrn Professor Lenbach die erklärliche Absicht zugeschrieben wird, auf Grund der von der Atünchener Strafkammer festgcstellten Thatsache des Dieb stahls auf Herausgabe aller ihm entwendeten Bilder zu klagen. Eine große Anzahl derselben befindet sich im Besitze von gutgläubigen Erwerbern, und es wird sich sonach um die Frage handeln, ob ein Bild, das einem Maler gestohlen und mit falscher Namensuntcr- schrift versehen worden ist, bei dem späteren gutgläubigen Besitzer cingezogen werden kann. Stenographie in den Schulen. — Wie die Zeitungen melden, wird zur Zeit im preußischen Kultusministerium die Frage der Einführung der Stenographie als fakultativen Lchrgegenstandes in allen preußischen höheren Schulen erwogen. Gewichtige Stim men sollen sich für diese Einführung ausgesprochen haben. Fabrik unzüchtiger Bilder. — Dcr Leipziger Zeitung wird aus Budapest geschrieben: »Wegen Anfertigung unzüchtiger Bilder und Photographieen in großem Maßstabe ist kürzlich der Kunsthändler Adolf Estinger in Budapest verhaftet worden. Nach dortigen Blättern wurden in seiner Wohnung Tausende von unzüchtigen Photographieen und Matrizen im Werte von 8000 bis 10000 sl. gefunden. Die Her stellung der Bilder wurde in dem photographischen Atelier des Julius Fodor besorgt. Als Modelle dienten zumeist liederliche Frauen; doch gab es unter denselben auch Männer, Knaben und zehn- bis zwölfjährige Mädchen. Estinger betrieb den Handel international und hatte in den meiste» Großstädten seine Ver bindungen.» Deutsches Buchgewerbemu.seum in Leipzig. — Das deutsche Buchgewerbe-Museum und die buchgewerblichc Nenigkeiten- Ansstcllung im Buchhändlerhausc bringen eine höchst anziehende und umfangreiche Sammlung zur Anschauung. Die graphische Kunstanstalt H. Liebhardt in Eßlingen sandte eine Reihe von gegen 150 großen (Bildgröße 27 zu 32 ow, Kartongröße 39 zu 48 om), in Aufnahme und Ausführung meisterhaften Photographieen, die uns das jetzt leider fast spurlos verschwundene -Chicago-Welt wunder» vor Augen führen. Daß es ein solches war, bestätigt aufs neue die erwähnte Sammlung, die z;vei Kabinen füllt. Die eine davon bringt Ansichten aus dem »Deutschen Hause« und der deutschen Ausstellung, namentlich llniversitäts-, Unterrichts- und Bibliothekswesen betreffend, aber auch solche aus der eigentlichen Industrie-Ausstellung. Die andere Abteilung führt dem Besucher General- und Detail-Ansichten dcr sämtlichen Ausstellungs-Gebäu lichkeiten, sowohl der Hallen, als der Staatsgebäude Amerikas und des Auslandes vor, denen einige Städte- und Landschaftsbildcr (darunter 5 prächtige Ansichten des Niagarafalles) hinzugefügt sind. Ein Supplement bildet die Chicago-Ausstellung des Centralvereins von mehr als 500 Photographieen, Chromos, Accidenzen und Büchern, darunter die Besuchcrliste der bnchgewerblichen Ausstel lung in vier Folio-Bänden. — Ausgestellt bleiben noch die lehr reiche englische Muster-Austausch-Sammlung von 1893 (217 Blatt) und eine Sammlung der Herren Kr. Mertens L Comp, in Berlin von gegen 200 Küsten- und Gebirgs-Landschaften re., vortrefflichen Lichtdruck-Blättern in einer Bildgröße von 21 zu 27 om. Ausstellungspreis. — Herr Wilhelm Dietrich, Fabrik und Lager von Musikinstrumenten in Leipzig, wurde aus der in diesen Tagen in Plauen i/V. bei Gelegenheit des GastwirtstageS veranstalteten Gewerbe- und Kochkunst-Ausstellung für ausgestellte Musikwerke und Musikinstrumente aller Art mit der höchsten Aus zeichnung, Ehrendiplom mit Berechtigung zur goldenen Medaille, ausgezeichnet. Ausstellung. — Eine internationale Ausstellung für Amateur- Photographie wird, wie hier schon erwähnt, anschließend an die Thüringer Gewerbe- und Industrie-Ausstellung in den Tagen vom
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