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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1894
- Sprache
- Deutsch
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Js« 162, 16. Juli 1894. Nichtamtlicher Teil. 4361 über das selbständige Vorgehen des Kommissions-Bericht erstatters fehlt es nicht. Wie cs den Anschein hat, ist auch persönliche Verstimmung im Spiel; jedenfalls tritt am ent scheidenden Gencralvcrsammlungstage eine gewisse Ermüdung »nd Unlust hervor, die sich darin äußert, daß die Verhand lung über den nächtigen, zwei Jahre- lang umstrittenen Gegenstand bemerkenswert kurz ausfällt. Der Verhandlungsbericht teilt hierüber folgendes mit: Vorsteher (Fr. I. Frommann-Jmcij: Wir kommen jetzt an den Bericht, die Verlegung der Buchhändlcrmesse auf Michaelis be treffend. Ich habe hierbei zu wiederholen, daß es sich hier nicht »>» einen Beschluß des Börscnvereins handelt, indem es natürlich den Einzelnen nicht vorgeschriebe» werden kann, ob sie zu Neujahr abschlicßen und zu Michaeli saldieren, oder ob sie zu anderen Ter minen saldiren sollen. Unsere Versammlung kann nur die Gelegen heit bieten, daß man sich darüber ausspricht, welcher Termin des Ncchnungsschlusscs und der Abrechnung der Mehrzahl gewichtiger Stimmen am besten Zusage, und dann kann der Börsenverein folgen und durch bindenden Beschluß festsetzcn, ob seine Hauptversamm lung künftig in der Oster- oder Michaelismesse gehalten werden solle. Also aus diesem Gesichtspunkte bitte ich Sie, den Bericht des Ausschusses zu betrachten, und ersuche sonach Herrn Borrosch, uns denselben gefälligst vorzutragen. Borrosch: Verehrte Herren! Gestatten Sie, in Kürze auf das Geschichtliche der Abrechnungs-Verlegungs-Frage zurückzukommen, für deren Untersuchung Ihr gegenwärtiger Prüfungsausschuß zur Jubilate-Messe 1845 ernannt wurde. Vorerst hatte ihm obgelegen, über die Zweckmäßigkeit des 1. Juni's als Rechnungs-Termin zu berichten, welcher Pflicht er in der Jubilate-Messe des verflossenen Jahres dadurch nachkam, daß er darthat, wie eine Trennung unseres Abrechnungs-Termins von der allgemeinen Handelsmesse, noch weit größere Nnchthcile zur Folge haben würde, als irgend Vortheile bei der einseitigen Hinausschiebung derselben auf den 1. Juli erzielbar wären, und wie es nicht möglich gewesen sei, die gleichzeitige Ver legung der wandelbaren Leipziger Ostermesse auf entsprechende feste Kalendertage zu erwirken, weil sich dieselbe als ein unverrückbares Glied eines großartigen, die bedeutendsten Handelsplätze Deutsch lands umfassenden Systems von Handelsmessen und Jahrmärkten herausstellte. Somit erübrigte noch die weitere Frage, ob vielleicht alle ver schiedenartigen Wünsche, welche sich für eine Verlegung unserer Abrechnung ausgesprochen hatten, durch die Benutzung der Leipziger Michaelismessc als Abrcchnungstermin befriedigt werden könnten. Ihr zu diesem Behufs um vier neue Mitglieder, also von sieben auf elf Individuen verstärkter Prüfungs-Ausschuß beauftragte den von ihm ernannten Berichterstatter zur betreffenden Ausarbeitung, welche als «Vorläufiger Bericht» besonders gedruckt und in der Eigenschaft eines Manuskriptes zum Privat-Gebrauche an die Geschäftsgenosscn versendet wurde, weil dieses Elaborat zu umfang reich ausgefallen war, um im Börsenblatts allmählich mitgcteilt werden zu können. Auch schien es zweckmäßig, noch vor der Ge neralversammlung Gelegenheit zur allgemeinen öffentlichen Er örterung dieses Gegenstandes zu geben. Aus dein möglichst vollständigen Berichte, sowie aus den darüber stattgefundenen Debatten geht nun klar hervor, daß 1. eine bloße Verschiebung der bisherigen Abrcchnungszeit von der Oster- auf die Michaelismesse durchaus unausführbar wäre, weil es nicht in der Macht der Sortiments-Buchhändler liegt, den ihren Buchkunden herkömmlich gewährten Jahres - Credit vom i. Januar bis letzten Deccmber abzuändcrn, wovon sich die weiteren Folgen für jeden Geschäftskundigen ohne weitere Auseinandersetzung von selbst ergeben. Es müßte also: 2. die Michaelis - Meß - Abrechnung zugleich mit einer fünf monatlichen Kreditverlängerung von Seiten der Verleger an die Sortiments-Buchhändler verbunden werden. Indem nun der »vor läufige Bericht» und die ihm gefolgte Discutirung im Börsenblatt möglichst alles pro und contra zu Sagende erschöpft haben, kann der Prüfungs-Ausschuß bei Erwägung der gegenwärtigen Geschäfts- Verhältnisse und obwaltenden Umstände Ihnen, verehrte Herren, auch nicht zur Abrechnungs-Verlegung auf die Michaelis-Messe mit verlängertem Credit anrathen und bringt nur noch das Ergebnis der provisorisch eingesammelten Vota zu Ihrer Kenntnisnahme. Von 1S02 Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen stimmten provisorisch 522, und zwar darunter gegen die Michaelis-Mcß- Abrcchnung mit Kredit-Verlängerung 326, für dieselbe, teils bedingt, teils unbedingt, 149; der Rest von 47 Stimmen gehörte keiner dieser Abteilungen an, vereinigte sich aber größtenteils in dein Vorschläge fester Abrechnungstage vom 1.—15. Mai. Bei den 326 gegen die Michnelis-Meß-Abrechnung gestimmt Habenden ergab sich die anziehende Thatsache, daß diese Vota 158 reinen oder vor herrschenden Verlags- und 168 vorherrschenden oder reinen Sorti- mentsgcschäften angehörten. Gestatten Sic mm, verehrte Herren, Ihrem Prüfungs-Ausschusse, seine Verpflichtungen gegen Sie als beendet und sich selber für auf gelöst zu betrachten zu dürfen. Vorsteher: Hiernach also scheint es, als wenn dieser Gegen stand erledigt wäre, und ich frage nur noch zur Sicherheit die Versammlung, ob sie damit einverstanden ist, daß cS mit der Abrechnung beim alten bleibe, und ersuche die geehrten Herren, welche dafür sind, sich zu erheben. (Dies geschieht mit einer großen Majorität.) Heymann: Es geschieht gewiß im Sinne der Versammlung, wenn ich dem Ausschuß unfern Dank für die große Mühewaltung, welche er in dieser Sache gehabt, zu erkennen gebe. (Beifall.) Damit war diese Frage zum zweiten Male im ver neinenden Sinne beantwortet worden und ruhte für längere Zeit, bis sie im Jahre 1861 durch Dr. Heinrich Brockhaus von neuem aufgeworfen wurde und den Börsenvcrein aber mals beschäftigte. Hiervon soll iu^ einem folgenden Artikel die Rede sein. Vermischtes. Warenhaus für Acrzte. — Die schon früher hier mehrfach besprochene Gründung eines Warenhauses für Aerztc in Berlin, das nach Art der Konsumvereine eingerichtet sein und auch die buchhändlerischen Erzeugnisse in seinen Bereich aufnchmen soll, scheint nunmehr gesichert. Die Konstituierung der Gesellschaft, an deren Spitze die Doktoren I. Becher, A. Hartmann und C. Küster stehen, wird in den nächsten Tagen erfolgen. Die Finan zierung des Unternehmens ist dem Bankhause Gebr. Schindler in Berlin übertragen worden. Die Tägliche Rundschau berichtet hierüber folgendes Nähere: Die Gründung eines medizinischen Warenhauses wird nunmehr, wie es scheint, trotz aller Einwendungen doch erfolgen. Das Komitee versendet folgendes, von den Herren vr. Julius Hartmann, Or. Arthur Hartmann und lir. Konrad Küster Unterzeichnete Programm des medizinischen Warenhauses: »Die Zwecke und Ziele des medizinischen Warenhauses haben seit dem ersten Aufruf im Mai 1893 sehr wesentliche Veränderungen erfahren. Die Einrichtung eines Instituts nach dem Muster be stehender Jnteressen-Vereinigungen fand bei den Aerzten vielfach Widerspruch. Der gewählte Ausschuß konnte sich der Richtigkeit der gemachten Einwendungen nicht verschließen, und es wurde Abstand genommen vom Handel in -gewöhnlichen (nicht medizinischen) Gebrauchsgegenständen und Waren», vom Verkauf der zu führenden Fabrikate und Waren «unter den üblichen Preisen reeller Handels häuser und Fabrikanten». — Die Aufgaben und Ziele des medi zinischen Warenhauses werden sonach in der Einrichtung fol gender Abteilungen ihren Ansdruck finden: 1) Abteilung für chirur gische und optische Instrumente, für medizinische Gummiwaren und Verbandstoffe, sowie für Krankenhaus-Einrichtungen. 2) Abteilung für Chemikalien und Drogen. 3) Abteilung für hygienische Nahrungs und sonstige Gcnußmittel, sowie für Medizinalwcinc. 4) Buchhänd ler i sehe Abteilung. 5) Abteilung für Ausarbeitung und Ver wertung medizinischer Erfindungen. 6) Untersuchungsstelle für chemische, pharmazeutische, bakteriologische und mikroskopische Unter suchungen. 7) Auskunftei über Badeorte, Privat- und öffentliche Heilanstalten, Vermittelung von Vertretungen zwischen den Herren Aerzten und Aufgabe der Vakanzen. Sämtliche zum Verkauf ge langenden Artikel sollen zu den üblichen Verkaufspreisen geführt werden. Maßgebend soll nur Güte und Reinheit der Ware sein. Die Mitglieder des medizinischen Warenhauses erhalten für die von ihnen geinachten Bezüge nicht Rabatt, sondern am Jahresschlüsse einen entsprechenden Geivinnanteil, welcher ihnen gutgebracht und bei ferneren Bezügen angerechnet wird. Die Verkaufsartikel stehen unter Kontrolle der Spezinlkommissioncn vonAerztcn, welche satzungsgcinäß aus der Zahl der Mitglieder gewählt werden. Es wird dadurch so wohl den Aerzten, als auch dein Publikum die Sicherheit geboten werden, stets zuverlässige und zweckentsprechende Waren zu erhalten. Aus Vorstehendem ergiebt sich, daß neben der Aufgabe, -die Aerzte nach jeder Richtung in ihrer medizinischen Wirksamkeit und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung zu beraten und zu unter stützen», der Schwerpunkt des medizinischen Warenhauses in der Zentralisation aller medizinischen Gcbrauchsmittel und Waren in bester Beschaffenheit gefunden werden soll ... Ein in gleichmäßigen Zwischenräumen auszugebcndcr Bericht des Warenhauses wird den Mitgliedern über den Fortschritt der Einrichtungen und über die Art der geführten Waren genaue Auskunft erteilen. Die Finan- 580*
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