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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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.D 162, 16. Juli 1894. Nichtamtlicher Teil. 4299 Börsenblatt Nr. 89 vom 9. Oktober 1846 spricht A. W. v. Dahlen-Neiße über die gleiche Angelegenheit und zwar unter der llebcrschrift: -Der Tagesfragen wichtigste!«. Auch er empfiehlt den Juli und August als geeignetste Monate für die Abrechnungsarbcit; aber er verrät nirgend eine Kenntnis von dem süddeutschen Vorschläge. Auch Leh sc l dt-Berlin, der sich in Nr. 92 des Börsenblattes vom 20. Oktober 1846 vernehmen laßt, scheint den süddeutschen Vorschlag nicht ge lesen zu haben, kommt aber mit seinen Ausführungen auf den selben Gedanken hinaus und giebt nebenbei, was hier nicht unwichtig war, eine praktische Anweisung für die Ausführung des schwierigen llebergangs vom alten Rechnungsjahr zum vorgeschlageneu neuen. Sehr entschieden treten ferner Beck L Frankel-Stuttgart (Börsenblatt 1846 Nr. 98 vom 10. No vember 1846) für die Verlegung der Schlußabrechnung auf die Michaelismesse und die Abschlagszahlung zur Ostermesse ein; ebenso (im Börsenblatt 1846 Nr. 99 vom 13. November) W. Dietze-Anklam, der die allgemeine Versendung von Stimm zetteln und die Einforderung der Meinung jedes einzelnen in Vorschlag bringt. Edmund Götschel-Riga nimmt (Börsen blatt 1846 Nr. 107) für die russischen Handlungen eine Aus nahmestellung in Anspruch, weil diesen die sämtlichen zwischen Oktober und Mai erscheinenden Neuigkeiten und sonstigen Sen dungen erst im Mai alten Stiles zukämcn, wo sie dann, nach Wiedereröffnung der Schiffahrt, gewöhnlich 70 bis 80 Zentner auf einmal zu empfangen pflegten und mehrere Wochen daran zu arbeiten hätten. Es könne ihnen nicht zugemutet werden, nun sofort wieder zu remittieren. Lebhafter wird der Streit der Meinungen im Börsenblatt im Beginn des Jahres 1847 geführt, je näher die Messe heranrückt. Abgesehen von dem allgemeinen Interesse, das die Frage beanspruchte, kam als anregendes Moment hinzu, daß Alops Borrosch, der von der Kommission zum Re ferenten in der Generalversammlung bestimmt worden war, in scheinbar allerdings eigenmächtigem Vorgehen bereits im Januar b847 die Ausgabe und Versendung eines vorläufigen Berichtes der Kommission im Börsenblatts) ankündigte und diesen: selbst im März desselben Jahres folge:: ließ und unter Beifügung von Stimmzetteln an die Mitglieder des Börscn- vcreins allgemein versandte. Dieser Bericht ist von bemerkenswerter Ausführlichkeit (88 Seiten gr. 4".). Eigentümlich berührt es aber zu hören, daß er, obwohl auf dem Titel als Vorläufiger Bericht des Prüfungsausschusses- bezeichnet, dennoch den Mitgliedern der Kommission vor seiner Ausgabe gar nicht Vorgelegen hat, ja daß diese gleichzeitig mit den übrigen Börsenvereinsmitgliedcrn durch die unerwartet erfolgte, in der Kommission nicht be schlossene Thatsache der allgemeinen Versendung vor der Messe überrascht wurden. Ein Artikel im Börsenblatt 1847 Nr. 25, der nicht unterzeichnet ist, sich aber in der Folge (aus Börsen blatt 1847 Nr. 36) als von Karl Göpel-Stuttgart verfaßt ergiebt, sagt den: eigenmächtigen Berichterstatter hierüber harte Worte. Borrosch verwahrt sich in sehr entschiedener Form gegen diese Vorwürfe (Börsenblatt 1847 Nr. 29), nachdem er schon vorher gegen eine Erklärung der Stuttgarter Firmen aufgetreten war, die die geplante Verlegung der Messe miß billigend für einen Umsturz der bestehenden Ordnung, der Basis aller bestehenden Verhältnisse« erklärt hatten. Obwohl Borrosch sich dagegen verteidigt, einseitig für die Verlegung auf die Michaelismcsse eingetreten zu sein, so geht aus den: Berichte selbst diese Objektivität doch nicht klar genug hervor, da er im Gegenteil ziemlich deutlich für die Verlegung Stellung zu nehmen scheint. Unter den Stuttgarter Firmen aber, die, wie erwähnt, die Verlegung so scharf verurteilten und alles beim alten zu lassen wünschten, er scheint auch ein Mitglied der Kommission, der damals erst kürzlich von seinen: Amte znrückgetretcnc Börsenvereins-Vor- Einundsechzigstcr Jahrgang. stehcr Heinrich Erhard, von dem gewiß auch vermutet werde:: darf, daß er der Gewährsmann Karl Göpels bei dessen Angriff gegen Borrosch wegen seiner gar zu selb ständigen Berichterstattung gewesen ist, wiewohl der Ver sicherung Erhards natürlich geglaubt werden muß, daß er den Göpel'schen Artikel erst aus dem Börsenblatt zur Kennt nis genommen habe. Dem Borrosch'schen Bericht war folgender »provisorische Stimmzettel beigelegt: Provisorischer Stimmzettel, um dessen gefällige Ausfüllung in einer der an: Schlüsse angeführten drei Rubriken und schleunige Rücksendung gebeten wird. Sollte Jemand sein Votum aus einen: hier wider Wissen und Willen viel leicht übersehenen Gesichtspunkte pro oder ooutra näher zu begründen wünschen, so wird eine solche willkommene Beigabe zun: Votum in den: der General-Versammlung deutscher Buchhändler zur dies jährigen Leipziger Jubilate-Messe nbzustattenden Schlußbcrichte mit strengster Unparteilichkeit gewürdigt werden. Neujahr 1847. In: Rainen der P rüfungs - Co n: m ission der Referent A. Borrosch. Entw u r f für die M o d a l i t ä t c n - B e st i»: m u n g in Betreff der A brechnungs - Vc r l e gung von der Leipziger Jubilate- auf die Michaelis-Messe. Die bisher zur Jubilate-Messe in Leipzig Statt gehabte Buchhänd ler-Abrechnung und Saldirung wird unter nachstehenden Neben- bestimmnngcn aus die Michaelis-Messe verlegt: 1) Nachremittenden, ferner Disponenden ohne vorhergcgangene Erlaubnißcinholung von Seite des Debitors und erhaltene Bewilligung von: Creditor, so wie Zahlungsübcrträge, sind von nun an aufgehoben. 2) Die Konformität der Transporte muß auch von den eill- ferntestcn Handlungen bis längstens Ende Juni's hergcstellt und der Eingang der Rcinittenden in Leipzig bis spätestens letzten August bewirkt sepn, um die wenigen dann nur noch in Folge von Remittirungs-Jrrthümern möglichen Rechnungs- Differenzen bis zun: Beginne der Michaelis-Messe vollständig ordnen zu können. 3) Die Debitoren verpflichten sich zu einer a 6onto-Zahlung von einen: Drittheile des muthmnßlichen Saldo, welche längstens bis zun: Zahltage der Jubilate-Messe in Leipzig entrichtet seyn muß. 4) Das dieses Drittheil übersteigende Illus wird von den Saldo- Empfängern den Debitoren bei der Abrechnung mit einen: vierprocentigen Disconto, das Ninas dagegen den Creditorcn mit einem gleichfalls vierprocentigen Disconto vergütet. 5) Den unter genauer Erfüllung der Punkte 1 bis 5 rein Ab schließenden und in Preußisch-Courant Sntdirenden werden von den: Betrage des ganzen Saldo, also einschließlich der geleisteten u 6outo-Znhlung, auf je einen Thnler Preußisch- Courant vier Pfennige (und zwar verstanden nach der früheren Thalereintheilnng zu 24 Groschen oder 144 Pfenniges vergütet. 6) Die von einer Michaelis-Messe bis zur andern Michaelis- Messe erscheinenden Neuigkeiten sollen nur eine und dieselbe Jahreszahl trage::, und zwar die mit jenen: Neujahrstage beginnende Jahreszahl, welcher innerhalb des Rechnungs jahres fällt. 7) Neuigkeiten, die zu Ende des vor den: Michaclis-Meß-Ab- rcchnungsterinine fallenden Februars eintreffen, sind als auf nächstkünftige Jahrcsrechnung gesandt zu buchen, sollte jedoch der Einsender dieselben durchaus noch bis zur Michaelis- Messe auf alte Rechnung remittiert haben wollen, so muß seinen: Verlangen zwar Folge geleistet werden, jedoch unter Belastung der Spesen von und nach Leipzig (oder von und bis zu den: Verlags-Absendungsortej. 8) Die Sortimentshändler bekennen sich in Ansehung des Rechts- grundsatzes unbedingt zur Hastungspslicht bezüglich der ihnen als Neuigkeiten, Disponenden und andere a Öouclition-Artikel von den Verlegern zum Verschleiße anuertrauten Waare und behalten sich blos hinsichtlich der Bestimmung des Ersatzes und der Ausnahmssälle vor, den: Beschlüsse der hierüber zur dießjährigen Jubilate-Messe in Leipzig verhandelnden General- Versammlung beizutreten. 580
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